Drei durch die Bundesnetzagentur eingeleiteten 
Bußgeldverfahren sind seit April 2013 eingestellt – dies umfasst die 
Bußgeldverfahren gegen mk-group Holding, mk-energy und mk-grid.
   Nach unzähligen Rechtsgesprächen wird nun davon ausgegangen, dass 
der erlassene Bußgeldbescheid in der Höhe von 40.000 Euro wegen 
angeblichen Verstoß gegen § 5 EnWG (Nichtanmeldung einer 
meldepflichtigen Tätigkeit) zeitnah außer Kraft gesetzt wird.
   Hintergrund war, dass Care-Energy mit einer modernen 
Energiedienstleistung gemäß dem Energieeffizienz- und 
Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) auf den Markt kam, welches seit 
Jahren in der Industrie und Großgewerbe gebräuchlich ist und allen 
Kunden die Möglichkeiten und Vorteile verschafft, welche auch die 
großen Abnehmer genießen.
   Care-Energy gelang damit innerhalb von nur 24 Monaten rund 360.000
Kunden aufzubauen und mit einer modernen Energiedienstleistung zu 
versorgen statt mit billigem Strom. Mit dem Preis von 19,90 über 24 
Monate, revolutionierte das Unternehmen den Markt und bietet Kunden 
sozialverträgliche Preise für nachhaltige Energie.
   Dies ist am eingesessenen Energiemarkt natürlich nicht gerne 
gesehen und so wurden diverse Störfeuer unternommen, die Arbeit von 
Care-Energy zu ver-, bzw. behindern.
   Care-Energy hält trotz dieser Störfeuer die Kundenzahl 
expandierend und die jüngsten Ergebnisse in Sachen Bußgeldverfahren 
zeigen, dass das Unternehmen den richtigen Weg eingeschlagen hat.
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