Das heutige Urteil des rumänischen 
Verfassungsgerichts, das die Tötung von Straßenhunden in Tierheimen 
nach 14 Tagen für verfassungskonform erklärt, hat bei der 
Tierschutzorganisation TASSO e. V. großes Entsetzen ausgelöst. „Die 
Entscheidung des Gerichtes schockiert uns“, äußert sich Philip 
McCreight, Leiter der Tierschutzorganisation TASSO betroffen. 
„Innerhalb der Europäischen Union gibt es ethische Wertevorgaben im 
Umgang mit Tieren als fühlende Wesen, nach denen sich alle 
Mitgliedsstaaten zu richten haben.“ Die Tierschützer hatten gehofft, 
dass der Einspruch von 30 rumänischen Parlamentariern gegen das vom 
Parlament am 10. September 2013 beschlossene Gesetz eine Wende 
herbeiführt. Auch der EU-Gesundheitskommissar Dr. Tonio Borg hatte 
vor wenigen Tagen zur Streunerhunde-Problematik in Rumänien Stellung 
genommen. Die EU-Kommission habe diesbezüglich zwar keine rechtliche 
Zuständigkeit, sie könne und werde jedoch ihre Mitgliedstaaten dazu 
ermahnen, die einschlägigen internationalen Abkommen zu befolgen. 
Insbesondere die Richtlinien der Weltorganisation für Tiergesundheit 
(OIE) müssten befolgt werden. In deren Gesundheitskodex für Landtiere
gilt Euthanasie (im Sinne von Tötung auch gesunder Hunde) als eine 
Methode, die nur dann angewendet werden soll, wenn andere Methoden 
keine Wirkung zeigen.
   Noch in der vergangenen Woche hatte TASSO eine Petition mit 67.000
Unterschriften gegen den Hunde-Massenmord ans rumänische 
Verfassungsgericht schickt und sich erneut für eine Fortsetzung der 
Kastrationsprogramme als einzige nachhaltige, tierschutzgerechte und 
ethisch vertretbare Maßnahme stark gemacht.
   TASSO wird sich trotz der Gerichtsentscheidung auch weiterhin 
intensiv für die rumänischen Hunde einsetzen“, bekräftigt McCreight: 
„Wir werden gemeinsam mit unseren Tierschutz-Partnern versuchen, alle
Mittel auszuschöpfen, damit es nicht zu einem staatlich legitimierten
Massentöten von wehrlosen Straßenhunden kommt.“
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Marie-Christin Gronau
TASSO e. V.
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