Energieeffizienz als Steuervorteil

Berlin, 10.7.2013

Anlässlich einer gerade vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichten Studie zu Energiedienstleistungen empfiehlt der Bundesverband für Wirtschaftsförderung und Außenwirtschaft (BWA) staatliche Förderungen für Energieeffizienztechnologien von einer Nachweispflicht der Energieeffizienzsteigerung zu entkoppeln. Ferner sollen Unternehmen erzielte Einsparungen steuerfrei erneut in Energieeffizienz investieren können.

Das BMWi kündigt in der Studie an, sich weiterhin für den Kurs einer markt- und technologiegetriebenen Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland einsetzen. Als Empfehlung wird dort unter anderem vorgeschlagen, steuerliche Absetzbarkeit von Energie-Beratungen als Anreiz auszubauen. Zweifellos gibt es in vielen Unternehmen immer noch große Einsparpotenziale, die ungenutzt bleiben. Unternehmen, die vor der Wahl stehen zu expandieren oder in Energieberatungen und schließlich in den Einsatz energiesparender Technologien zu investieren, entscheiden sich trotz großzügiger Fördermaßnahmen immer noch häufig für die Erweiterungsinvestition.

Grund dafür sind vor allem lange Amortisierungszeiten und eine Nachweispflicht der Energieeffizienzsteigerung für die Wirksamkeit der eingeführten Technologie.

Matthias Putzke, Sprecher der BWA-Kommission Energie und Umwelt, erklärt: „Die Förderprogramme seitens der Regierung – vor allem günstige Kredite und Subventionen – können dieses Dilemma nicht lösen, weil die an sie gekoppelte Nachweispflicht ein zusätzliches Risiko für die Unternehmer darstellt. Denn ein Nachweis über Energieeinsparungen für einen Zeitraum von mehreren Jahren kann durch konjunkturelle, personelle und klimatische Schwankungen drastisch verzerrt werden.“

Nachweise sollten stattdessen auf freiwilliger Basis erbracht werden, „denn wenn die Unternehmen nachweislich in Energieeffizienztechnologien investieren, werden sie sie auch nutzen“, so Putzke. Somit stellt sich die Ersparnis in jedem Falle ein. Hinzu kommen die Steuereinnahmen aus der Umsatzsteuer, plus Arbeitsplätze etc. Um Investitionen in Energieeffizienz für Unternehmen attraktiver zu machen, plädiert der BWA deshalb für ein zweistufiges Fördermodell:

Stufe 1: Investitionen in Energieeffizienz-Technologien sollen über Sonderabschreibungs-Regelungen stimuliert werden. Darüber hinaus werden sie ohne die bisherige Nachweispflicht der Energieeffizienzsteigerungen gefördert.

Stufe 2: Werden die erzielten Einsparungen dennoch nachgewiesen und weiter in Energieeffizienztechnologien reinvestiert, so bleiben sie steuerfrei.

Vorbild für dieses Modell ist die Sonder AfA 50, mit der in den neuen Bundesländern nach der Wende erfolgreich Anreize für die Modernisierung und Sanierung von Gebäuden geschaffen worden sind. Die Stufe 2 orientiert sich zudem an dem Prinzip der Körperschaftssteuer.

„Als größtes wirtschaftliches Projekt seit der Wiedervereinigung muss die Energiewende ebenso entschlossenen umgesetzt werden wie der Aufbau Ost. Wir brauchen eine Marktsituation, in der die effiziente Nutzung von Energie für einen Unternehmer zur Selbstverständlichkeit wird. Dafür müssen deutliche Anreize geschaffen und das Risiko von Investitionen in entsprechende Technologien minimiert werden“, so Putzke.