Bundesumweltminister Peter Altmaier, der 
niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil und der 
niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel haben am 24. März 2013 
einen „Gemeinsamen Vorschlag –Standortsuchgesetz–“ vorgelegt. Es ist 
zu begrüßen, dass es jetzt den Wunsch der Politik gibt, gemeinsam 
eine Lösung der Entsorgungsfrage anzugehen. Positiv zu bewerten ist 
auch, dass Gorleben als potenzieller Standort im Verfahren bleiben 
soll. Mit dem Vorschlag werden aber zugleich inhaltlich neue Fragen 
aufgeworfen und Rechtsunsicherheit geschaffen. Es herrscht noch 
erheblicher Klärungsbedarf.
   Ein Beispiel hierfür ist der Vorschlag, mit der Verabschiedung des
Standortsuchgesetzes die Transporte von Behältern mit abgebrannten 
Kernbrennstoffen in das Zwischenlager Gorleben einzustellen. Das 
Zwischenlager in Gorleben ist aber derzeit die einzige Einrichtung in
Deutschland mit einer Genehmigung zur Aufnahme zurückzuführender 
verglaster radioaktiver Abfälle aus der Wiederaufarbeitung im 
Ausland, zu der Deutschland vertraglich verpflichtet ist. Diese 
rechtliche Situation ist in dem Vorschlag nicht berücksichtigt.
   Außerdem bedarf die Aufgabenstellung einer neu zu schaffenden 
Bund-Länder-Enquête-Kommission –Lagerung hochradioaktiver 
Abfallstoffe–, die sich mit der „Erörterung und Klärung von 
Grundsatzfragen für die dauerhafte Lagerung von hochradioaktiven 
Abfallstoffen“ befassen soll, einer Konkretisierung. Hierbei ist die 
Berücksichtigung der fachlichen Expertise z.B. der 
Entsorgungskommission (ESK) sicherzustellen, damit die in den letzten
vier Jahrzehnten in Deutschland gesammelten wissenschaftlichen und 
praktischen Erkenntnisse für den weiteren Prozess zur Standortsuche 
genutzt werden.
   Insgesamt bleibt abzuwarten, welche Aspekte im 
Gesetzgebungsverfahren noch geklärt werden können und wie der 
endgültige Gesetzestext aussehen wird. Erst dann wird eine 
abschließende Bewertung möglich sein. Ziel muss es bleiben, die 
Entsorgungsfrage in Deutschland verantwortungsvoll und zügig zu 
klären und den Prozess keinesfalls nur auf die lange Bank zu 
schieben.
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