Die 2. EEG-Dialogveranstaltung des 
Bundesumweltministers zum EEG mit dem Schwerpunkt Biogas wurde zwar 
von Peter Altmaier mit einem Bekenntnis zu seiner umstrittenen 
Strompreisbremse eröffnet, fand dann doch ohne ihn statt. Grippe. Das
machte aber nichts, weil die Zusammenfassung der Ergebnisse durch 
seinen Abteilungsleiter für die Energiewende offenbar schon vorher 
geschrieben war und nicht mit der Diskussion zu tun hatte, die zuvor 
geführt worden war. 
   In der ersten Diskussionsrunde „Potenziale“ haben alle 
Podiumsteilnehmer mit Ausnahme des Naturschutzes noch große 
zusätzliche Potenziale bescheinigt. Das gilt für landwirtschaftliche 
Flächen, auf den sich Nutzungen ändern, besonders auch im Bereich der
bioenergetischen Nutzung (Rückgang der Ölsaaten für Biodiesel). Das 
gilt für hohe Effizienzsteigerungen in der gesamten 
Wertschöpfungskette (bis zu 30 Prozent in zehn Jahren). Das gilt für 
die großen und kaum erschlossenen Abfall- und Reststoffpotenziale.
   Aber auch der Vertreter des Naturschutzes, ähnlich wie Frau 
Staatssekretärin Ingrid Nestle (Schleswig-Holstein), sehen außerhalb 
der 21 Mais-Landkreise zusätzliche Möglichkeiten für 
Energiepflanzenanbau in den übrigen über 400 Landkreisen in 
Deutschland. 
   Zum Thema Reststoffe: Die hohen Reststoffpotenziale für die 
Methanerzeugung sind noch zu erschließen. Das ist eine Frage der 
richtigen Signale. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz hilft. Aber noch 
wichtiger wäre es, Biogas/Biomethan künftig substratunabhängig zu 
vergüten (nach dem Modell des Biogasrat+ einen substratunabhängigen 
Mehrkostenzuschlag zu geben). Dann würde sich ein vernünftiges 
Preisgefälle am Markt entwickeln, bei dem Reststoffe immer günstiger 
sind, als NawaRo. Wenn der Markt groß genug ist, werden auch NawaRo 
hineingenommen. Verbraucherschützer Holger Krahwinkel hat Recht: 
Alles eine Frage des anlegbaren Vergleichspreises. 
   In der zweiten Diskussionsrunde „künftige Rolle von Biogas“ 
vertrat ausschließlich der Vertreter der bayrischen Staatskanzlei die
Auffassung, 2700 bayrische Vorortverstromungsanlagen mit überwiegend 
unter 125 kW durch Speicher und größere KWK-Anlagen in die Lage zu 
versetzen, flexibel Strom einzuspeisen. Alle anderen äußerten 
Zweifel, ob das sinnvoll und bezahlbar sein. Hierzu sei angemerkt: 
Das notwendige Investment beliefe sich auf ca. 0,5 Mrd. Euro, die 
letztendlich zusätzlich umgelegt werden müssen, egal ob über das EEG 
oder über eingekaufte Systemdienstleistungen. Der Bayernplan ist nach
Teilnehmeraussagen aus der gesamten Branche und allen Bauerverbänden 
außerhalb von Bayern geradezu eine Lachnummer. 
   Die Biogas-Bestandsanlagen in der Vor-Ort-Verstromung, wie auch 
alle anderen EEG-Anlagen, hat die Politik 20 Jahre „an der Backe“. 
Man könnte einen Teil von Ihnen ohne nachhaltiges Wärmekonzept aus 
der Wärmenutzungspflicht entlassen, wenn sie freiwillig Strom direkt 
vermarkten würden und nur einen Mehrkostenzuschlag aus der Umlage 
erhielten (Weiterentwicklung Marktprämie). Einen Teil könnte man an 
das Erdgasnetz anschließen, möglichst mehrere über eine gemeinsame 
Aufbereitungsanlage. Das könnte als Mehraufwand auch vergütet werden,
weil dadurch deutliche geringe Zusatzkosten entstehen, als wenn 
Kleinanlagen mit Speicher und Reservekapazität ausgestattet würden. 
Die Zukunft bei Neuanlagen sollte überwiegend der 
Biomethaneinspeisung liegen. Auch darin waren sich die Teilnehmer des
Podiums und die Redner aus dem Plenum weitgehend einig. 
   Und dabei wurde betont, dass Investitionen in die 
Biomethanwirtschaft niemals verlorene Investitionen sind. Denn im 
Lauf der Jahre kann immer wieder neu entschieden werden, welcher 
Teilstrom in die Stromerzeugung, in die Wärmenutzung oder in die 
Mobilität fließen soll. (Apropos Mobilität: Gerade derjenige, der 
sich, wie der Abteilungsleiter Energiewende, in der ersten E 10 
Debatte die Finger verbrannt hat, sollte wissen, dass 
reststoffstämmiges Biomethan die höchsten CO2-Minderungen ohne Teller
und Tan-Konflikt mit sich bringt.) 
   Bemerkenswert waren viele Beiträge zur Kostenfrage. Die EEG-Umlage
ist das eine, Systemkosten sind das andere. Bei einer 
Vollkostenbetrachtung muss verursachergenau dargelegt werden, welche 
Energie welche Vollkosten verursacht. Dann ändert sich das Bild 
dramatisch. Die Einschätzung, wenn die Strompreise höher wären, wäre 
die EEG-Umlage niedriger ist zwar richtig. Aber genauso richtig ist 
die Feststellung, dass wir dann insgesamt noch höhere Strompreise als
heute hätten, nur wäre nicht die EEG-Umlage die Schuldige. 
   Nach dieser alles in allem ausgewogenen Diskussion war die 
Zusammenfassung des zuständigen Abteilungsleiters schon befremdlich. 
Die Aussage, dass der weitere Ausbau der Biogaswirtschaft von 
niemandem gefordert worden sei, stimmt ausdrücklich nicht. Fast alle 
wollen einen kostenbewussten und marktwirtschaftlich organisierten 
Ausbau mit Biomethaneinspeisung und bedarfsgerechter Stromerzeugung. 
Letzter Hinweis: Seit dem EEG 2012 gibt es so gut wie keinen Zubau in
der Vor-Ort-Verstromung. Im Bereich Biomethaneinspeisung ist der 
Zubau weitgehend zum Stillstand gekommen, weil das neue KWK-Gesetz 
Biomethan-BHKW, die dem EGG unterliegen, unwirtschaftlich macht und 
so verhindert und darüber hinaus das Problem der getrennten 
Bilanzierung nicht gelöst ist. Wenn das EEG angefasst wird, dann 
bitte auch in diesen beiden Punkten.
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