Die vom Bundeskartellamt heute vorgelegte 
„Sektoruntersuchung Stromerzeugung Stromgroßhandel“ belegt eindeutig,
dass die in Deutschland vorherrschenden Marktstrukturen anfällig für 
missbräuchliches Verhalten der führenden Anbieter sind. Auch wenn der
Vorwurf einer systematischen und missbräuchlichen 
Kapazitätszurückhaltung nicht hinreichend nachgewiesen werden konnte,
haben vertiefende empirische Untersuchungen einige erhebliche 
Missstände zu Tage gebracht. Diese sind im Hinblick auf die aktuelle 
Debatte um steigende Strompreise der führenden Anbieter beachtlich. 
Beispielsweise wurde in den Jahren 2007 und 2008 ein sehr hoher 
Anteil von durchschnittlich 25 Prozent der Erzeugungskapazitäten 
aufgrund technischer Restriktionen nicht zur Verfügung gestellt. Eine
vertiefende Untersuchung dieses Umstandes hat das Bundeskartellamt 
bisher nicht durchgeführt.
   Ebenfalls weist das Bundeskartellamt nachdrücklich auf die 
unzureichenden strukturellen Voraussetzungen für einen wirksamen 
Wettbewerb im Strombereich hin. Die Kartellrechtler betonen, dass die
Erzeugungsunternehmen nach wie vor über die Möglichkeit und den 
Anreiz zur missbräuchlichen Kapazitätszurückhaltung verfügen. Die 
Marktintegration ist in Europa noch nicht so weit fortgeschritten, 
dass bereits von einem europaweiten Markt gesprochen werden kann. 
Nach wie vor beträgt der Marktanteil der großen vier Erzeuger etwa 80
Prozent. Allein aufgrund der fehlenden Speicherbarkeit von Strom 
verfügen die Anbieter damit über eine erhebliche Marktmacht.
   „Es ist im Hinblick auf die Ergebnisse der Sektoruntersuchung 
Strom vollkommen richtig, dass die führenden vier 
Stromerzeugungsunternehmen keinesfalls aus der Missbrauchsaufsicht 
entlassen werden sollten“, erklärt Sven Becker, Sprecher der 
Geschäftsführung der Trianel GmbH. Die zur Verbesserung der 
Marktstruktur vorgesehen wettbewerbsfördernden Maßnahmen, wie die 
Beschleunigung langwieriger Genehmigungsverfahren zur Errichtung 
konventioneller Kraftwerke sind nachdrücklich zu begrüßen. „Ebenfalls
ist, gerade vor dem Hintergrund des wachsenden Marktanteils der 
Erneuerbaren Energien, eine zügige Integration von EEG-Strom in den 
wettbewerblichen Markt dringend erforderlich“, erklärt Becker, um die
bedarfsgerechte Erzeugung und eine Vermarktung, die sich an 
Marktmechanismen orientiert, zu ermöglichen. Das Marktprämienmodell 
erfülle diese Forderung des Bundeskartellamtes. Allerdings sei in der
aktuellen Debatte um dieses Modell klar geworden, dass die einzelnen 
Modellelemente so dimensioniert werden müssen, dass tatsächlich eine 
Anreizstruktur für mittelständische Energieunternehmen geschaffen 
wird. „Diese stehen bereits in den Startlöchern, um eine 
entsprechende Infrastruktur aufzubauen“, betont Becker.
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