Als Anwälte der minderjährigen Tochter von Frau Fernandes und Herrn Christian Ulmen teilen wir mit: Frau Fernandes hat unserer Mandantin gegenüber am 01.10.2026 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Damit verpflichtet sie sich, bestimmte Sachverhalte aus der Privatsphäre der Tochter nicht erneut öffentlich zu machen. Frau Fernandes hatte diese Details zuvor auf ihrem Instagram-Kanal mit ihren Followern geteilt. Dies ist ihr jetzt verboten.
Die Tochter hatte in der Vergangenheit und aktuell mehrfach ausdrücklich darum gebeten, dass persönliche Angelegenheiten und Details aus ihrem Privatleben nicht zum Gegenstand öffentlicher Erzählungen ihrer Mutter gemacht werden. Unsere Mandantin ist 14 Jahre alt und genießt daher den höchsten denkbaren Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Deutschland. Mit der Unterlassungserklärung wird dieser ausdrücklich geäußerte Wunsch nun endlich respektiert.
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