Widerspruch gerichtlich abgewiesen: Vertriebsverbote für Balkonkraftwerkspeicher ohne Überlastschutz bestätigt

Die Vertriebsverbote für einen bestimmten Steckersolarspeichertyp ohne Leitungsüberlastschutz haben – trotz Widerspruch der Beklagten – weiterhin Bestand: Die Rechtsbehelfe der beiden Fachhändler gegen die Entscheidungen der Landgerichte Bochum und Osnabrück sind gescheitert. Herangezogen wurde das Produktsicherheitsgesetz als Marktverhaltensregel. irreführende Versprechen wie „ohne Elektriker installierbar“ und „zertifiziert&gesetzeskonform nach VDE“ wurden als wettbewerbswidrige Täuschung gewertet.

Der Ausgang des Verfahrens ist zwar nur für die konkreten Parteien bindend. Die Begründungen haben jedoch eine Signalwirkung und lassen sich auf vergleichbare Fälle übertragen.

Technischer Hintergrund des Problems ist ein “blinder Fleck”: Die Einspeisung über die Haushaltssteckdose erfolgt mitten im Stromkreis und wird von der Sicherung nicht erfasst: Unbemerkt kann die Installation sich erwärmen, vorzeitig altern, bis zum Brand erhitzen. Ein Speicher verschärft die Lage noch. Deshalb verlangen die VDE-Normen oberhalb von 960 Wp Modulleistung eine Sicherheitsvorrichtung.

Wie viele andere Modelle diese Anforderung ebenfalls nicht erfüllen, ist offen. Für eine Untersuchung im Auftrag einer deutschen Marktsicherheitsbehörde hat indielux 377 Dokumente und Datenblätter gängiger Steckdosenspeicher (Stand: August 2026) geprüft. Nur ein Hersteller erklärt die Konformität mit der im Verfahren maßgeblichen Norm. (Eine fehlende Aussage heißt natürlich nicht zwangsläufig, dass das entsprechende Gerät den Schutz nicht hat.)

Laut Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur sind in den vergangenen 24 Monaten 437.201 Steckersolaranlagen mit jeweils mehr als zwei Solarmodulen neu gemeldet worden. Die Mehrheit wird mit Speicher betrieben, Tendenz steigend. Die Entscheidungen sind also höchst brisant.

Weitere Details, auch zu Sofortmaßnahmen oder Kundenansprüchen, finden sich im verlinkten Infopaket (mit Pressemitteilung, Factsheet, Gerichtsurteil und Sicherheitsanalyse), das zum Download bereitsteht.

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