Podcast „Mamas in der Mache“: „Verheiratet und trotzdem müsste eine von uns unser Kind adoptieren“

Lisa und Kathleen Ducret sprechen über rechtliche Elternschaft für zwei Mütter und darüber, warum sie in Frankreich eine Alternative zur Stiefkindadoption fanden.

In Deutschland wird die Ehefrau der gebärenden Mutter nicht automatisch ebenfalls rechtliche Mutter des gemeinsamen Kindes. Lisa und Kathleen erleben diese Rechtslage gerade bei ihrer eigenen Familiengründung. Das deutsch-französische Ehepaar wollte den Weg über die Stiefkindadoption nicht gehen und suchte nach einer Alternative. Ihre Suche führte sie, trotz Wohnsitz in Deutschland, nach Frankreich. Über diese Erfahrung sprechen Lisa und Kathleen (im Podcast Kate genannt) in ihrem Podcast „Mamas in der Mache“, in dem sie ihre Kinderwunschreise auf dem Weg zur eigenen Familie dokumentieren. Neue Episoden erscheinen alle zwei Wochen mittwochs auf allen gängigen Podcast-Plattformen.

„Wir wollten einfach nur gemeinsam ein Kind bekommen. Wie viele andere auch. Doch plötzlich standen wir vor einer Frage, mit der wir bei unserer Familiengründung nicht gerechnet hatten: Warum sollte eine von uns unser eigenes Kind adoptieren müssen, um rechtlich als Mutter anerkannt zu werden?“, sagen Lisa und Kathleen Ducret.

Der rechtliche Hintergrund: Wenn in Deutschland ein Kind in eine Ehe zweier Frauen geboren wird, ist die Frau, die das Kind zur Welt bringt, automatisch rechtliche Mutter. Ihre Ehefrau wird dagegen nicht allein durch die Ehe ebenfalls rechtlicher Elternteil. Damit auch sie rechtliche Mutter wird, ist nach geltender Rechtslage grundsätzlich eine Stiefkindadoption erforderlich.[1] Anders als bei heterosexuellen Ehepaaren, bei denen der Ehemann selbst bei einer Fremdsamenspende automatisch rechtlicher Vater wird, auch wenn keine genetische Verbindung besteht.[2]

Kein Einzelfall: 36 Prozent aller Adoptionen entfallen auf diese Konstellation

Wie groß die Bedeutung dieser Regelung inzwischen ist, zeigen aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts: Im Jahr 2025 adoptierten 1.586 Stiefmütter Kinder. In 80 Prozent dieser Fälle handelte es sich um Frauen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, bei denen keine Angaben zum Kindsvater gemacht wurden. Diese Fälle machten 36 Prozent aller Adoptionen in Deutschland aus. 2024 waren es 34 Prozent, 2023 noch 31 Prozent.[3]

Für Lisa und Kathleen wurde aus einer zunächst juristischen Frage damit sehr schnell eine persönliche Grundsatzfrage. „Irgendwann ging es für uns um mehr als um ein kompliziertes Verfahren oder zusätzliche Bürokratie. Wir wollten nicht akzeptieren, dass eine von uns rechtlich anders behandelt wird als die andere. Nur weil wir zwei Mütter sind, sollte keine von uns weniger Mutter sein“, erklären Lisa und Kathleen Ducret.

Die Suche nach einem anderen Weg führt nach Frankreich

Für das Paar war deshalb klar: Sie wollten einen Weg finden, auf dem sie beide von Anfang an als Mütter ihres Kindes anerkannt werden. Als deutsch-französisches Ehepaar richteten sie ihren Blick dabei auch nach Frankreich – und fanden dort ein anderes rechtliches Modell.

Frauenpaare, die mithilfe einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung mit Gametenspende ein Kind bekommen wollen, können in Frankreich bereits vor der Empfängnis gemeinsam vor einem Notar eine sogenannte reconnaissance conjointe anticipée abgeben. Diese gemeinsame vorgeburtliche Anerkennung ermöglicht es der Frau, die das Kind nicht zur Welt bringt, ebenfalls rechtlich als Mutter anerkannt zu werden – mit den gleichen Rechten und Pflichten gegenüber dem Kind wie die gebärende Mutter. Die medizinisch unterstützte Fortpflanzung kann dabei in Frankreich oder im Ausland stattfinden.[4]

Für Lisa und Kathleen war damit klar: Die Stiefkindadoption ist nicht der einzige denkbare Weg, rechtliche Elternschaft für zwei Mütter zu regeln. „Unsere Suche nach einer Alternative hat uns nach Frankreich geführt. Und plötzlich standen wir vor der Frage: Warum kann die rechtliche Elternschaft für zwei Mütter dort schon vor der Geburt geregelt werden, während in Deutschland nach wie vor eine Adoption notwendig ist?“, sagen Lisa und Kathleen.

Ihre Eheschließung hatte dabei vor allem praktische rechtliche Gründe. Sie vereinfachte für Lisa und Kathleen verschiedene Fragen auf ihrem Weg zur Familiengründung. An der Stiefkindadoption änderte die Ehe für sie jedoch nichts: „Wir haben geheiratet, weil uns die Ehe an anderer Stelle rechtliche Dinge erleichtert. Die Stiefkindadoption wollten wir trotzdem vermeiden“, sagen Lisa und Kathleen.

Das Abstammungsrecht wurde nach der Ehe für alle nicht angepasst

Das deutsche Abstammungsrecht wurde mit der Einführung der Ehe für alle im Jahr 2017 nicht entsprechend geändert. Es sieht bislang keine automatische gemeinsame rechtliche Elternschaft gleichgeschlechtlicher Ehepaare vor.[1] Ein 2024 vom damaligen Bundesjustizministerium vorgestellter Reformvorschlag sah vor, dass die Ehefrau der gebärenden Mutter künftig bereits mit der Geburt automatisch rechtliche Mutter werden kann – ohne Adoptionsverfahren. Nach dem vorzeitigen Ende der damaligen Regierungskoalition wurde das Vorhaben nicht weiterverfolgt.[1]

Auch die Initiative Nodoption setzt sich dafür ein, dass die zweite Mutter in einer lesbischen Familie nicht erst über eine Stiefkindadoption rechtlicher Elternteil werden muss.

Für Lisa und Kathleen ist diese rechtliche Frage inzwischen unmittelbar mit ihrem eigenen Kinderwunsch verbunden. „Für uns ist diese politische und rechtliche Debatte keine abstrakte Frage. Sie betrifft ganz konkret die Frage, ob zwei Frauen, die gemeinsam ein Kind bekommen, von Anfang an als gleichberechtigte Eltern anerkannt werden“, sagen Lisa und Kathleen.

Ihre Erfahrung zeigt, wie unmittelbar rechtliche Rahmenbedingungen in eine sehr persönliche Entscheidung wie die Familiengründung hineinwirken können. In ihrem Podcast „Mamas in der Mache“ erzählen Lisa und Kathleen diesen Weg nicht aus der Rückschau, sondern während sie ihn selbst gehen – mit den Entscheidungen, Fragen und unerwarteten Hürden, die ihnen dabei begegnen.

Über den Podcast „Mamas in der Mache“

„Mamas in der Mache“ ist ein deutschsprachiger Kinderwunsch- und Familienpodcast von Lisa und Kate. Als verheiratetes deutsch-französisches lesbisches Paar erzählen sie von ihrem Weg zur Elternschaft – von Kinderwunsch, Samenspende und Kinderwunschklinik über rechtliche Elternschaft, Stiefkindadoption und Schwangerschaft bis hin zu den Fragen, die Familiengründung innerhalb einer Regenbogenfamilie mit sich bringt. Der Podcast verbindet persönliches Storytelling mit Informationen rund um lesbische Elternschaft, queere Familien, LGBTQIA+-Familien, Familienvielfalt sowie medizinische, rechtliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Die aktuelle Folge „Ein Ja-Wort mit Beigeschmack“ beschäftigt sich mit rechtlicher Elternschaft für zwei Mütter, Stiefkindadoption und der Frage, welchen Einfluss diese rechtlichen Rahmenbedingungen auf Lisa und Kates eigenen Weg zur Familie haben. Neue Episoden erscheinen alle zwei Wochen mittwochs auf allen gängigen Podcast-Plattformen.

Im Anhang finden Sie außerdem einen Audioausschnitt aus Folge 4 des Podcasts „Mamas in der Mache“ zum Thema rechtliche Elternschaft für zwei Mütter als ergänzendes Pressematerial.

Über die Gastgeberinnen Lisa und Kathleen Ducret

Hinter „Mamas in der Mache“ stehen Lisa und Kathleen Ducret, ein deutsch-französisches Ehepaar, das seine eigene Reise zur Elternschaft erzählt und persönliche Erfahrungen mit gesellschaftlichen Fragen verbindet. Lisa Ducret bringt ihren journalistischen Hintergrund aus ihrer Zeit als Multimedia-Journalistin bei der Deutschen Presse-Agentur (dpa) sowie ihre Erfahrung in Storytelling und Kommunikation ein. Kathleen Ducret ergänzt diese Perspektive mit ihrer Erfahrung aus Beratung und Business Analyse sowie ihrem analytischen Blick auf komplexe Strukturen und Prozesse. Gemeinsam verbinden sie persönliche Erfahrung, journalistisches Erzählen und systemisches Denken, um aus ihrer individuellen Kinderwunschreise eine Geschichte über lesbische Elternschaft, queere Familien und gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu machen.

Lisa und Kathleen Ducret stehen für Interviews und Hintergrundgespräche zur Verfügung – insbesondere zu ihrer persönlichen Erfahrung mit der Stiefkindadoption, zur rechtlichen Elternschaft in Zwei-Mütter-Familien, zu alternativen Wegen der rechtlichen Absicherung in Frankreich sowie zu ihrem eigenen Weg der queeren Familiengründung.

Podcast

Spotify (https://open.spotify.com/show/03413Mt2Lu1icxlJUUqmgC) – Apple Podcast – YouTube

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Quellen

[1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: „Abstammungsrecht – Fragen der Eltern-Kind-Zuordnung“.

https://www.bmj.de/DE/themen/gesellschaft_familie/kinder/abstammungsrecht/abstammungsrecht.html

[2] Bundesministerium der Justiz, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 1592 „Vaterschaft“. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1592.html

[3] Statistisches Bundesamt (Destatis), Pressemitteilung Nr. 232 vom 3. Juli 2026: „Zahl der Adoptionen sinkt im Jahr 2025 auf niedrigsten Stand seit der deutschen Vereinigung“.

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/07/PD26_232_22.html

[4] Service Public / Direction de l’information légale et administrative (Frankreich), Stand 12. März 2026: „Reconnaissance conjointe d’un enfant dans un couple de femmes“.

https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F35858

Pressekontakt:

Lisa und Kathleen Ducret
+491742025333
mamasindermache@gmail.com
E-Mail-Anfragen werden bevorzugt.

Original-Content von: Mamas in der Mache | Der Podcast, übermittelt durch news aktuell

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