Deutsche Umwelthilfe klagt gegen großen Wohnkonzern wegen rechtswidriger Verhinderung von Balkonkraftwerken

Balkonkraftwerke ermöglichen Mieterinnen und Mietern eine einfache Beteiligung an der Energiewende und entlasten angesichts steigender Stromkosten. Seit Oktober 2024 sind sie gesetzlich privilegiert. Doch wer bei großen Wohnungskonzernen heute ein Balkonkraftwerk aufhängen möchte, muss häufig noch immer eine lange Liste an Anforderungen erfüllen. Die hohen Anforderungen an Balkonkraftwerke sind unverhältnismäßig und rechtlich unzulässig.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zieht deshalb nun gegen einen der größten deutschen Wohnkonzerne vor Gericht. Erstmals klagt die DUH selbst, um ein Muster-Urteil für Balkonkraftwerke stellvertretend für alle Mieterinnen und Mieter zu erstreiten.

In der digitalen Pressekonferenz erläutern wir die juristische Ausgangslage, ordnen den neuen Fall energie- und sozialpolitisch ein und zeigen, welche Bedeutung Balkonkraftwerke angesichts steigender Stromkosten und zunehmender Energiearmut für Mieterinnen und Mieter haben. Ein betroffener Mieter wird von seinen Erfahrungen berichten. Wir bitten um Anmeldung über den DUH-Newsroom.

Teilnehmende:

– Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin DUH
– Dr. Dirk Legler, Rechtsanwalt und Partner bei Rechtsanwälte Günther
– Floran Becker, Bundesdirektor Deutscher Mieterbund
– Mark Sanders, Mieter

Datum:

Donnerstag, 17. September 2026 um 10 Uhr

Einwahllink:

https://l.duh.de/pk260917

Pressekontakt:

DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de

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