Vergangenen Donnerstag stand die erste Lesung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) auf der Tagesordnung des Bundestages. Primagas begrüßt die Fortschritte im Gesetzgebungsverfahren, mahnt allerdings weiteren Änderungsbedarf an. Die Reform setzt aus Sicht des Krefelder Flüssiggas-Versorgers wichtige Signale für eine pragmatische Wärmewende – besonders in ländlichen Regionen Deutschlands, in denen kein Anschluss an Versorgungsnetze besteht.
„Entscheidend für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist, dass Wärmeversorgung praktikabel und bezahlbar bleibt“, sagt Maarten Jan Oskam, Geschäftsführer von Primagas. „Darum ist der Weg der Bundesregierung richtig. Wir begrüßen den Bürokratieabbau, die Rücknahme zusätzlicher Beratungspflichten und mehr Vertrauen in technologieoffene Lösungen. So können Immobilienbesitzerinnen und -besitzer gemeinsam mit den Heizungsfachbetrieben individueller planen.“
Biogenes Flüssiggas für ländliche Regionen
So wie zuvor im Gebäudeenergiegesetz (GEG), ist biogenes Flüssiggas auch im GModG als Erfüllungsoption für die Nutzungspflichten erneuerbarer Energien enthalten. Futuria Propan, das biogene Flüssiggas von Primagas, wird aus nachwachsenden Rohstoffen und organischen Rest- und Abfallstoffen hergestellt. Damit lässt sich erneuerbare Energie dort nutzen, wo perspektivisch kein Anschluss an Erdgas- oder Fernwärme-netze zu erwarten ist – auf dem Land. Biogenes Flüssiggas leistet abseits von Ballungsräumen einen verlässlichen, bezahlbaren und zukunftsfähigen Beitrag zur Wärmewende.
Bio-Treppe ermöglicht realistischen Übergang
Aus Sicht von Primagas ist die im GModG vorgesehene, sogenannte Bio-Treppe sinnvoll. Sie knüpft an den flexiblen, bereits im früheren GEG enthaltenen Ansatz an, den Anteil erneuerbarer Energien über die kommenden Jahre zu steigern und erlaubt einen stufenweisen Übergang hin zu einer klimafreundlicheren Wärmeversorgung. Mit Flüssiggas ist dieses Modell leicht umzusetzen, denn herkömmliches und biogenes Flüssiggas sind chemisch identisch und können in denselben Anlagen eingesetzt werden. Wer mit Flüssiggas heizt, kann daher den Futuria Propan-Anteil schrittweise erhöhen – entsprechend den gesetzlichen Anforderungen.
Grüngasquote nimmt Versorger stärker in Verantwortung
Die Grüngasquote, durch die zukünftig auch bestehende Heizanlagen schrittweise eingebunden werden, bewertet Primagas ebenso als zielführend. Die Quote kann dazu beitragen, den Anteil erneuerbarer Energie in Bestandsanlagen zu erhöhen. Die Verantwortung für den steigenenden Anteil erneuerbarer Energien wird hier aber zukünftig von den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern zu den Energieversorgern übergehen. „Mit Futuria Propan sind wir dafür bereit“, sagt Oskam. „Es ist netzunabhängig, lässt sich in allen bestehenden Flüssiggasanlagen einsetzen und bleibt flexibel, auch wenn sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen weiterentwickeln. Die Gesetzesreform gibt hier das richtige Signal: Die Wärmewende braucht technologieoffene Lösungen, die dort funktionieren, wo andere Optionen nicht realistisch ist.“
Weitere Anpassung notwendig
Kritisch sieht Primagas die vorgeschlagenen Emissionsfaktoren für erneuerbare Energieträger, die auch die Emissionen in der Logistik berücksichtigen. So ist der Wert für biogenes Flüssiggas trotz Verbesserungen mit 80 gCO2/kWh immer noch deutlich zu hoch angesetzt. Vergleiche mit anderen europäischen Staaten wie Irland (17,28 gCO2/kWh) zeigen, dass der reale Wert deutlich darunter liegt und auch entsprechend in Gesetzen Eingang findet. Daher ist eine Anpassung im parlamentarischen Verfahren unbedingt angezeigt.
Ebenfalls einer Überarbeitung bedarf die Länderöffnungsklausel. Sollte diese wie geplant umgesetzt werden, besteht die Möglichkeit, dass jedes Bundesland eigene Regelungen über das GModG hinaus erlässt und so ein bundesweiter Flickenteppich entsteht – also genau das Gegenteil der angepeilten Vereinfachung für die Verbraucher.
Weitere Informationen gibt es unter www.primagas.de (Primagas-Website) und www.futuria-propan.de (http://www.futuria-propan.de) (Infos zu biogenem Flüssiggas).
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