Gesetzliche Maßnahmen gehen an der Realität vorbei / Kraftstoffmaßnahmenpaket verabschiedet

Der en2x – Wirtschaftsverband Fuels und Energie kritisiert das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Kraftstoffmaßnahmenpaket. Die Begründung für die Gesetzesverschärfungen, die deutsche Mineralölbranche habe „Preistreiberei“ betrieben, hält der Wirklichkeit nicht Stand, wie auch der aktuelle Quartalsbericht des Bundekartellamts belegt. Damit entfällt auch die vermeintliche Grundlage für das Maßnahmenpaket.

Der Bericht des Bundeskartellamts bestätigt, dass die Preissteigerungen an Tankstellen in Deutschland keineswegs am höchsten waren. Auffällig sei, dass in anderen Ländern die Preisanpassungen zum Teil mit Verzögerung erfolgten. „Der Quartalsbericht zeigt: Die Preisdynamik ist vor allem durch die historische Versorgungsunterbrechung bei Rohöl und Produkten wie Benzin und Diesel getrieben. Ursache dafür sind der Iran-Krieg und vor allem die faktische Schließung der Straße von Hormus, über die sonst etwa ein Fünftel des weltweit verbrauchten Rohöls und der daraus hergestellten Erdölprodukte bewegt werden“, sagt en2x-Hauptgeschäftsführer Prof. Christian Küchen.

Die Behauptung, Mineralölunternehmen verlangten hierzulande in der Krise überzogene Kraftstoffpreise, hält aus en2x-Sicht somit den Fakten nicht Stand. Vielmehr sei das Maßnahmenpaket im Ad-hoc-Verfahren ohne Anhörung der betroffenen Branche verabschiedet worden. Dabei sei das Wettbewerbsrecht das Fundament der Marktwirtschaft. Gerade vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht des Verbandes entscheidend, regulatorische Schlussfolgerungen sorgfältig, evidenzbasiert und mit Augenmaß zu ziehen. Erfahrungen zeigen zudem, dass nach Eingriffen in den freien Markt die Preise nicht unbedingt niedriger sind als vorher: Sie schwanken nur weniger. Zugleich warnen en2x und weitere Branchenverbände davor, dass die beschlossenen Preisregeln insbesondere mittelständische Tankstellenbetriebe treffen dürften. Gerade sie reagieren häufig flexibel auf den lokalen Wettbewerb.

Mit Blick auf das nun beschlossene Kraftstoffmaßnahmenpaket betont en2x zudem, dass die darin enthaltenen Eingriffe – insbesondere die Verschärfung der Missbrauchsaufsicht und die Begrenzung von Preisänderungen an Tankstellen – tief in marktwirtschaftliche Prozesse eingreifen. Das Bundeskartellamt selbst weist darauf hin, dass die Feststellung missbräuchlicher Preise im Kartellrecht einen Ausnahmecharakter hat und an hohe rechtliche Hürden gebunden ist. Diese Grundsätze müssen auch künftig Maßstab staatlichen Handelns bleiben.

Um Fehlbehauptungen zur Preisbildung entgegenzutreten, hat en2x jüngst auch ein mit aktuellen Daten und Schlussfolgerungen zusammengestellt: https://en2x.de/wp-content/uploads/2026/03/en2x_Realitaetscheck_Kraftstoffmarkt.pdf.

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Rainer Diederichs, Alexander von Gersdorff

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