Stadtwerke prüfen Erdgas-Ausstieg / Energie-Alternative Flüssiggas: Gasheizungen mit netzunabhängigem LPG zukunftssicher weiterbetreiben

Ein aktueller Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sieht vor, Stadtwerken die Stilllegung von Erdgasnetzen grundsätzlich zu ermöglichen. Viele kommunale Energieversorger prüfen entsprechende Schritte. Betroffene Haushalte sind verunsichert – müssen sie umrüsten, entstehen Kosten? Als Antwort darauf bietet der Energieversorger Primagas mit Flüssiggas und der biogenen Variante Futuria Propan eine netzunabhängige Energie-Alternative für die Wärmeversorgung an. Erdgaskunden können diese meist unkompliziert auf Basis ihrer bestehenden Heizungsanlage umsetzen.

Flüssiggas (LPG), nicht zu verwechseln mit verflüssigtem Erdgas (LNG), lagert in oberirdischen oder erdgedeckten Behältern vor Ort. Primagas liefert es bundesweit per Tankwagen direkt zu seinen Kundinnen und Kunden. Das Flüssiggas von Primagas ist unabhängig von Pipelines verfügbar und kann die Wärmeversorgung zukünftig auch dort sichern, wo Kommunen perspektivisch über die Stilllegung der Netzversorgung nachdenken. Denn moderne Gasheizungen sind in der Regel für den Betrieb sowohl mit Erd- als auch mit Flüssiggas ausgelegt. Wer den Energieträger-Wechsel anstrebt, muss häufig nur Kleinteile tauschen, ansonsten kann die vorhandene Heiztechnik oft weitergenutzt werden. SHK-Profis genügt ein Blick auf Alter und Fabrikat bestehender Anlagen, um festzustellen, wie unkompliziert und schnell der Wechsel zu Flüssiggas gelingen kann.

GEG-konform heizen – mit Flüssiggas

Ob Privathaushalte, Industrie oder Gewerbe: Flüssiggas ist ideal, um diese in Regionen mit angekündigter Netzstilllegung weiterhin sicher mit Energie zu versorgen. Dank eines Joint Ventures mit der niederländischen SHV Energy, einem der weltweit führenden Flüssiggas-Versorger, hat Primagas Zugang zu den internationalen Märkten und ist langfristig lieferfähig. Das biogene Flüssiggas von Primagas erfüllt die Nutzungspflichten regenerativer Energien, die im Heizungsgesetz verankert sind. Zudem bietet es großes Potenzial für die Wärmewende, insbesondere im ländlichen Raum. Laut GEG müssen neu installierte Heizungen bereits heute mindestens 65 % regenerative Energie nutzen. Ab 2045 muss die Wärmeversorgung vollständig erneuerbar sein. Mit Flüssiggas von Primagas kein Problem: Futuria Propan, die biogene Variante, ist als Erfüllungsoption für die Nutzungspflicht erneuerbarer Energien im Heizungsgesetz anerkannt. Ihre CO2-Emissionen sind um bis zu 80 % geringer als die von herkömmlichem Flüssiggas. Da beide Gase chemisch identisch sind, können sie kombiniert und der biogene Anteil jederzeit angepasst werden. Ist die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen, kann GEG-konform mit 65 % biogenem Anteil geheizt werden. Steht sie noch aus, ist ein stufenweiser Einstieg möglich – der regenerative Anteil wird dabei schrittweise erhöht. Verglichen mit einem Start mit 65 % Futuria Propan lassen sich die Energiekosten laut Berechnungen von Primagas so binnen 16 Jahren um bis zu 25 % reduzieren.

Mehr zum Versorger Primagas finden Sie unter www.primagas.de. Mehr Informationen zu Flüssiggas gibt es zudem unter www.flüssiggas.de (http://www.xn--flssiggas-r9a.de/) sowie unter www.futuria-propan.de.

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