Naturschützer haben die Landesregierung in Schwerin aufgefordert,
Veranstalter von kommerziellen „Vogeljagd-Safaris“ strenger zu kontrollieren. Im
Zentrum der Kritik steht ein Unternehmen aus Dargun (Landkreis Mecklenburgische 
Seenplatte), das aktuell den Abschuss von international gefährdeten Wasservögeln
in der Peene-Niederung sowie Jagden im Nationalpark organisiert und verkauft. 
Dabei handelt es sich um die Firma „Jagdwelten“, die auf ihrer Internetseite 
ganz offen Pauschalreisen für Jäger „von der Ostseeküste über den Müritz 
Nationalpark bis hin zur Grenze nach Niedersachsen“ anbietet. Im Programm des 
Unternehmens ist auch eine viertägige „Gänsejagdpauschale“ für 590 Euro, in der 
neben der Unterkunft direkt an der Peene auch „alle Abschüsse von Grau-, Saat- 
und Bläßgänsen (inkl. Wildpret)“ enthalten sind.
„Diese Firma hat den Abschuss von Zugvögeln zum Geschäftsmodell gemacht. Und das
ausgerechnet in einem der wichtigsten Wasservogel-Rastgebiete Deutschlands“, 
kritisiert Naturschützer Axel Hirschfeld vom Komitee gegen den Vogelmord. 
Besonders problematisch: In der Peene-Niederung überwintert ein großer Teil der 
Population der international stark gefährdeten Waldsaatgans, deren Bestand in 
den letzten 20 Jahren um rund die Hälfte abgenommen hat. Während andere 
Bundesländer, wie zuletzt Brandenburg, mittlerweile darauf reagiert und 
Abschüsse von Saatgänsen verboten haben, steht die Art in Mecklenburg-Vorpommern
weiter auf der Liste der jagdbaren Arten.
Da der Inhaber von „Jagdwelten“ den Abschuss von Saatgänsen und anderen 
Zugvögeln zum Gewerbe gemacht hat, hat das Komitee gegen den Vogelmord heute die
zuständige Jagdbehörde in Demmin eingeschaltet. Hintergrund ist unter anderem 
eine Bestimmung der Bundeswildschutzverordnung (BWildSchVO), die den Verkauf 
sowie das Anbieten zum Verkauf von Saatgänsen verbietet. „Wir hoffen, dass der 
Landkreis schnell reagiert und der Firma eine klare Ansage macht“, so Axel 
Hirschfeld, der auch die Schweriner Landesregierung in der Pflicht sieht. „Die 
Freigabe der Jagd auf gefährdete Zugvögel ist nicht nachhaltig und kann von der 
EU als Verstoß gegen die Vogelschutzrichtlinie gewertet werden.  Ob es sich 
dabei um das Töten von Singvögeln in Südeuropa oder den Abschuss bedrohter Gänse
in Deutschland handelt, macht rechtlich und ökologisch keinen Unterschied“, so 
der Biologe.
Pressekontakt:
Komitee gegen den Vogelmord (CABS) e.V., An der Ziegelei 8, D-53127 
Bonn, Tel. +49 228 665521 oder Email an komitee@komitee.de
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OTS:               Komitee gegen den Vogelmord e. V.
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