Im Jahr 2018 wurden in Deutschland 13 636 prüfpflichtige 
Ölheizungen stillgelegt und 9 662 Ölheizungen nach Prüfung erstmals in Betrieb 
genommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurden 
damit 3 974 prüfpflichtige Ölheizungen mehr stillgelegt als neu in Betrieb 
genommen. Die Prüfpflicht wird von der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit 
wassergefährdenden Stoffen (AwSV) je nach Volumen und Standortgegebenheiten 
geregelt. Bei ihrer Stilllegung müssen zum Beispiel oberirdische Ölheizungen, 
die nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen, erst ab einem Tankvolumen von mehr
als 10 000 Litern geprüft werden. Daher kann die Zahl der insgesamt außer 
Betrieb genommenen Ölheizungen noch höher liegen.
Insgesamt rund 228 000 Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen geprüft
Bäche, Flüsse, Seen und Talsperren und auch das Grundwasser werden nicht nur 
durch Heizöl, sondern auch durch andere wassergefährdende Stoffe wie Benzin, 
flüssige Chemikalien und große Mengen Jauche oder Gülle bedroht, die in 
betrieblichen und privaten Anlagen (zum Beispiel Tankstellen, Biogasanlagen) 
verwendet werden. Zum Schutz der Gewässer müssen die meisten dieser Anlagen 
regelmäßig auf ihre Sicherheit gegenüber der Umwelt geprüft werden. 
Einschließlich der Ölheizungen wurden 2018 insgesamt rund 228 000 Anlagen zum 
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einer Erst-, Nach- oder 
Stilllegungsprüfung, einer wiederkehrenden Prüfung oder einer Prüfung auf 
Anordnung unterzogen.
Zwei Drittel der Anlagen mängelfrei
Rund zwei Drittel der geprüften Anlagen (67,4 %) waren mängelfrei. Mehr als jede
fünfte Anlage (22,8 %) hatte geringfügige Mängel und knapp jede zehnte (9,8 %) 
erhebliche Mängel. An 0,02 % oder 56 der geprüften Anlagen wurden gefährliche 
Mängel festgestellt. Geringfügige Mängel müssen spätestens nach sechs Monaten 
beseitigt sein. Erhebliche und gefährliche Mängel müssen umgehend behoben 
werden. Bei gefährlichen Mängeln wird die Anlage zudem sofort stillgelegt. Sie 
darf erst wieder in Betrieb gehen, wenn eine Nachprüfung ergeben hat, dass die 
Mängel beseitigt sind.
Mit der seit August 2017 geltenden Verordnung über Anlagen zum Umgang mit 
wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wurde unter anderem die bundesweite 
Vereinheitlichung der Prüfpflichten für diese Anlagen vorgenommen. Damit 
verbunden ist eine Statistik über prüfpflichtige Anlagen zum Umgang mit 
wassergefährdenden Stoffen, die für das Berichtsjahr 2018 die ersten Ergebnisse 
nach dem Inkrafttreten der Verordnung nachweist.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen 
sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter 
https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.
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