Klima- und Artenschutz dürfen nicht gegeneinander 
ausgespielt, sondern müssen gemeinsam angegangen werden. Das fordert 
der NABU anlässlich des heute von Wirtschaftsminister Altmaier 
einberufenen „Krisengesprächs“ zur Windenergie und legt dafür einen 
entsprechenden Vorschlag vor. Vertreter der Länder, von 
Umweltverbänden, Anti-Windkraft-Bürgerinitiativen und der 
Windindustrie debattieren heute unter anderem den „Aktionsplan für 
mehr Genehmigungen von Windenergieanlagen“ vom Bundesverband 
WindEnergie (BWE). Aus Sicht des NABU verstoßen die im Aktionsplan 
enthaltenen Forderungen des BWE gegen europäisches Artenschutzrecht 
sowie gegen nationale höchstrichterliche Rechtsprechung. Dabei sei es
möglich, das bestehende Artenschutzrecht im Genehmigungsverfahren so 
anzuwenden, dass bei garantiertem gleichzeitigem Schutz betroffener 
Arten die Windenergie weiter voran gebracht werden könne.
   NABU Präsident Olaf Tschimpke: „Der Ausbau der Windenergie stellt 
für den Bestand speziell betroffener Vogel- und Fledermausarten eine 
echte Gefährdung dar. Die Windindustrie sollte den Artenschutz 
endlich ernst nehmen, statt zu versuchen, ihn auszuhebeln. Das 
absichtliche  Gegeneinander-Ausspielen von Klimaschutz und 
Artenschutz im Papier des BWE ist politisch weder akzeptabel noch 
zielführend. Es gibt Wege, wie die Klima- und die Artenkrise 
gemeinsam gelöst werden können.“
   Der Vorschlag des NABU, den Windenergieausbau bei gleichzeitigem 
Artenschutz zu beschleunigen, setzt an der bereits vorhandenen 
Möglichkeit der artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung an. Im 
Normalfall wird der Bau von Windenergieanlagen untersagt, wenn durch 
sie ein „signifikant erhöhtes Tötungsrisiko“ für betroffene 
Einzeltiere besteht, was in seiner kumulativen Wirkung den gesamten 
Bestand der Art gefährden kann. Nur im Rahmen einer 
Ausnahmegenehmigung ist es möglich, rechtlich von der Ebene des 
Individuums zu einer Betrachtung der gesamten betroffenen Population 
einer Art zu kommen. Der NABU schlägt nun vor, vermehrt solche 
Ausnahmegenehmigungen zu nutzen, jedoch nur wenn gleichzeitig für die
betroffenen Arten spezielle Artenschutzprogramme umgesetzt werden und
ein darin enthaltenes effektives Monitoring den andauernd guten 
Zustand der betroffenen Population bestätigt. In die 
Artenschutzprogramme sollten auch alle anderen Gefährdungsfaktoren 
wie zum Beispiel illegale Verfolgung oder die Intensivierung der 
Landwirtschaft miteinbezogen werden, damit der Populationszustand 
nicht durch die Windenergie verschlechtert werden kann. Die 
Artenschutzprogramme sind von den zuständigen Behörden der relevanten
Verwaltungsebenen aufzulegen, umzusetzen und zu finanzieren. Teile 
der Finanzierung können über Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch 
durch die Windenergie selber eingebracht werden. Durch den Vorschlag 
des NABU würde die Genehmigung von Windkraftanlagen in sensiblen 
Gebieten erleichtert, in einigen Fällen ist aber auch ein faktischer 
Ausbaustopp denkbar.
   Tschimpke: „Mit unserem Vorschlag könnten mehr Windenergieanlagen 
gebaut werden, was nicht ausschließt, dass in einigen Fällen auch 
mehr Vögel zu Tode kommen können. Die Artenschutzprogramme stellen 
jedoch sicher, dass die windkraftsensiblen Arten in Deutschland 
insgesamt viel besser geschützt würden als bislang. So kommen wir 
sowohl im Klima- als auch im Artenschutz einen großen Schritt voran.“
   Mehr Infos und NABU-Stellungnahme „Der Rotmilan und die 
Windenergie: Problem wegdiskutieren oder lösen?“: 
www.nabu.de/windgipfel
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