Nur eine „Grüne Karte“ für Bayern und vier „Rote 
Karten“ für Sachsen-Anhalt, Saarland, Berlin und Bremen, elf 
Bundesländer erhalten eine „Gelbe Karte“ für unzureichende Kontrollen
– Deutsche Umwelthilfe präsentiert Länderranking zur trostlosen 
Situation der Marktüberwachung handgeführter Maschinen durch die 
zuständigen Behörden – DUH fordert endlich wirksame Abgaskontrollen 
und Festsetzung abschreckender Geldstrafen bei Rechtsverstößen – 
Regierungen in Bund und Ländern müssen sich auf Bußgeldkatalog und 
Mindestanzahl für Vor-Ort-Kontrollen, Abgasmessungen und 
einzuleitende Rechtsverfahren einigen
   Bei der Marktüberwachung motorbetriebener Gartengeräte machen sich
die zuständigen Marktüberwachungsbehörden weiterhin einen schlanken 
Fuß. Umfangreiche Kontrollen der auf dem Markt erhältlichen Geräte 
sowie Sanktionen bei Verstößen finden noch immer ausschließlich in 
einem Bundesland statt. Dies ist das Ergebnis der Länderabfrage 2018 
zur Marktüberwachung handgeführter Maschinen der Deutschen 
Umwelthilfe (DUH). Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband 
kritisiert dieses fortdauernde Behördenversagen zu Lasten der 
Gesundheit der Nutzer und fordert die zuständigen Stellen der Länder 
auf, sowohl eine ausreichende Anzahl an Vor-Ort-Kontrollen 
durchzuführen als auch stichprobenhaft die Abgas-Emissionen der 
Geräte zu überprüfen und festgestellte Verstöße wirkungsvoll zu 
sanktionieren und diese Informationen zu veröffentlichen.
   Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer sind für die 
Überwachung der Abgas-Emissionen von Gartengeräten mit 
Verbrennungsmotor wie zum Beispiel Motorkettensägen, Freischneider 
oder Motorsensen zuständig. Sie sind dazu verpflichtet, Kontrollen 
durchzuführen, um die Einhaltung der gesetzlichen Umwelt- und 
Gesundheitsregelungen sicherzustellen. Handgeführte Gartengeräte mit 
kleinen Verbrennungsmotoren stoßen besonders hohe Mengen 
gesundheitsschädlicher Abgase aus.
   Seit 2013 kontrolliert die DUH eigenständig im Rahmen ihrer 
Marktüberwachung als Verbraucherschutzorganisation Hersteller und 
Händler dieser Geräte und befragt gleichzeitig die 
Marktüberwachungsbehörden nach ihren Aktivitäten im Bereich der 
Gartengeräte und bewertet diese mit „Roten, Gelben oder Grünen 
Karten“. In diesem Jahr vergab die DUH vier „Rote Karten“, elf „Gelbe
Karten“ sowie einzig eine „Grüne Karte“ an den Freistaat Bayern.
   Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Handgeführte 
Gartengeräte mit Verbrennungsmotor stoßen grundsätzlich bereits viele
gesundheitlich schädliche Stoffe aus. Wenn aber nicht einmal die 
laschen gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, weil beispielsweise
Hersteller bis zu einem Drittel der Kraftstoffe unverbrannt zum 
Kühlen des schlecht beschichteten Katalysators einsetzen, dann liegt 
hier schon faktisch eine vorsätzliche schwere Körperverletzung vor. 
Es ist unverständlich, warum weiterhin die Marktüberwachungsbehörden 
in 15 Bundesländern wegschauen und nicht konsequent gegen solche 
Betrugsgeräte vorgehen. Die ökologische Marktüberwachung ist das 
wichtigste Instrument für einen fairen Wettbewerb sowie Umwelt-, 
Gesundheits- und Klimaschutz. Die Wirksamkeit des Instruments hängt 
von konsequenten Kontrollen und Sanktionen ab. Im Bereich der 
Gartengeräte versagen die Behörden hier mit Ausnahme des Freistaats 
Bayern fast auf ganzer Linie und das fortwährend. Es ist für uns 
nicht akzeptabel, dass sich die Behörden auf Kosten der Verbraucher 
einen schlanken Fuß machen und nicht genau überprüfen, ob die 
Emissionen der Geräte im Einklang mit den Vorgaben stehen und so auch
einen Betrug am Kunden zulassen.“
   Bei der Länderabfrage für 2018 stellt die DUH erneut erhebliche 
Defizite bei der Marktüberwachung handgeführter Maschinen fest. Nur 
ein Land – Bayern – führt seit 2014 eine strukturierte und umfassende
Marktüberwachung mit stichprobenartigen Nachmessungen und 
entsprechenden Sanktionierungen durch und erhält damit die „Grüne 
Karte“.
   Trotz bestehendem Informationsanspruch haben sich die Bundesländer
Berlin und Bremen wiederholt nicht auf die DUH-Abfrage 
zurückgemeldet. Neben Sachsen-Anhalt und dem Saarland erhalten diese 
beiden Bundesländer daher die „Rote Karte“. Die elf übrigen Länder 
erhalten die „Gelbe Karte“, da sie immerhin formale Prüfungen der 
technischen Unterlagen durchführten.
   Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Bewertung der 
Marktüberwachungsbehörden der Länder nur unwesentlich verändert: 
Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und 
Mecklenburg-Vorpommern haben angegeben, in 2018 immerhin mit 
Kontrollen der formalen Vorschriften begonnen zu haben und 
verbesserten sich von der ursprünglich „Roten Karte“ auf die „Gelbe 
Karte“.
   Festgestellte Verstöße gegen die europaweit geltenden Vorschriften
werden von den Marktüberwachungsbehörden der Länder sehr 
unterschiedlich behandelt. Die DUH hält daher einen bundesweit 
verbindlichen Ordnungswidrigkeitenkatalog mit definierten Geldbußen 
sowie klar definierten Vorgaben für weitere wirksame, 
verhältnismäßige und abschreckende Sanktionierungsmaßnahmen in der zu
überarbeitenden 28. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) für 
dringend nötig. Dazu Agnes Sauter, Leiterin des Bereichs ökologische 
Marktüberwachung: „Während man in Thüringen ein Verkaufsverbot als 
wirksame Maßnahme verhängt hat, werden Inverkehrbringer nicht 
konformer Geräte in anderen Bundesländern lediglich dazu 
aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Es kann nicht sein,
dass es in das Ermessen eines jeden Bundeslandes gestellt ist, welche
Sanktionen ergriffen werden. Das kann nicht im Sinne des Verbrauchers
und eines fairen Handels sein.“
Hintergrund:
   Seit 2012 kontrolliert die DUH stichprobenhaft die Abgasemissionen
mobiler handgeführter Maschinen und veröffentlicht seit 2013 die 
Ergebnisse ihrer Abgasmessungen und leitete mehrere Rechtsverfahren 
gegen Inverkehrbringer von Geräten mit zu hohen Schadstoff-Emissionen
ein. Gleichzeitig fordert die DUH seit 2013 das Tätigwerden der für 
die Marktüberwachung zuständigen Landesbehörden.
   Die letzte Untersuchung der DUH des realen Abgasverhaltens in 2018
zeigte bei 50 Prozent der getesteten Geräte eine zum Teil bis zu 760 
prozentige Überschreitung der Grenzwerte für die Abgas-Emissionen. 
Nutzer derartiger Geräte sind in großer Gesundheitsgefahr, an Krebs 
im Rachen oder Atemtrakt zu erkranken oder sonstige bleibende 
gesundheitliche Schäden zu erleiden.
   Links: Länderranking zur Marktüberwachung 2018: 
http://l.duh.de/p170725b
   Ergebnisse und PM zu den Messergebnissen 2018: 
http://ots.de/uljzwZ
   Projektseite: 
http://www.duh.de/projekte/abgase-handgefuehrter-maschinen/
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer 
0171 3649170, resch@duh.de    
Agnes Sauter, Ökologische Marktüberwachung 
07732 999511, 0175 5724833, sauter@duh.de
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
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