Aurelia Stiftung und Deutsche Umwelthilfe (DUH) verurteilen die 
Entscheidung der EU-Länder, die „Bee Guidance“ zur Risikobewertung 
von Pestizidwirkstoffen abzuschwächen und damit den Interessen der 
Pestizidindustrie den Vorrang vor Gemeinwohl und Artenschutz zu 
geben.
   In der vergangenen Woche haben sich die EU-Länder über die 
Revision eines gemeinsamen Leitfadens verständigt, der dazu 
beigetragen soll, Bienen und andere bestäubende Insekten besser vor 
Pestiziden zu schützen. Der Beschluss, diesen „Bee 
Guidance“-Leitfaden noch einmal zu überarbeiten, ist ein deutlicher 
Rückschritt für den europäischen Bienen- und Artenschutz.
   Die Aurelia Stiftung und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) 
kritisieren aufs Schärfste, dass die große Mehrheit der EU-Staaten, 
darunter nach unseren Informationen auch Deutschland, offenbar dem 
Druck der Industrielobby nachgegeben hat. Die im Rahmen der „Bee 
Guidance“ von 2013 erarbeiteten und von Aurelia Stiftung und DUH 
ausdrücklich begrüßten Standards für eine sachgemäße Risikoprüfung 
von Pestiziden werden demnach wieder gekippt.
   Alle im Leitfaden vorgeschlagenen und übergangsweise gültigen 
Tests, darunter die so wichtigen chronischen Tests an Honigbienen 
sowie alle Tests an Wildbienen und Bienenlarven, wurden ersatzlos 
gestrichen. Diese Tests waren ein Grund für die Einschränkungen und 
das Freilandverbot der drei Neonicotinoide Clothianidin, Imidacloprid
und Thiamethoxam. Da diese Tests nun wieder wegfallen, ist bis auf 
Weiteres kein ausreichender Schutz von Bienen und anderen Bestäubern 
gewährleistet.
   Thomas Radetzki, Vorstand der Aurelia Stiftung: „Die von der 
EU-Kommission angeordnete Überarbeitung der Bee Guidance von 2013 ist
ein klarer Versuch, die bisher vorgeschlagenen und sinnvollen 
Standards wieder abzuschwächen! Wir plädieren für den Erhalt und 
weiteren Ausbau dieser Standards für die Prüfung der 
Bienenverträglichkeit von Pestizidwirkstoffen in der EU. Die 
schädlichen Effekte der Pestizide auf unsere Bestäuber und 
Artenvielfalt werden nur abschätzbar, wenn sie auch bei 
repräsentativen Wildbienen untersucht und dezidiert auch die 
subletalen Effekte betrachtet werden. Und genau das ist es, was nun 
verhindert wird.“
   Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Neben der 
generellen Reduzierung des Pestizideinsatzes benötigen wir Verbote 
für besonders umweltgefährdende Produkte. Deswegen müssen die 
europaweiten Regeln für die Zulassung von Pestiziden auf 
wissenschaftlicher Grundlage verschärft werden, so dass der Schutz 
der biologischen Vielfalt gesichert wird.“
   Angesichts der dramatischen Befunde über das weltweite Bienen- und
Artensterben fordern Aurelia Stiftung und DUH die Europäische 
Kommission dringend auf, an den sinnvollen Standards der „Bee 
Guidance“ von 2013 festzuhalten und diese weiter auszubauen. Die 
Tests an Bienenlarven, Wildbienen, Hummeln sowie die Untersuchung der
Tiere bei chronischer Exposition und von subletalen Effekten sind bei
der Risikoprüfung von Wirkstoffen für Pflanzenschutzmittel in Europa 
unverzichtbar. Ohne sie werden in den Ländern der EU künftig 
hochgefährliche Pestizide angewendet, die unsere Bestäuber und 
Insekten unmittelbar gefährden.
Die Forderungen im Überblick
   Folgende Punkte müssen schnellstmöglich wieder Teil der Bee 
   Guidance werden: 
   – Tests zur Untersuchung von subletalen Effekten an Bienen 
   – Tests zur Untersuchung der Effekte bei chronischer Exposition an
     Bienen, Tests zur Untersuchung von synergistischen Effekten 
     (Cocktail-Effekte bei der Kombination verschiedener Wirkstoffe) 
   – Tests zur Untersuchung der Effekte von systemischen Wirkstoffen 
     bei der Aufnahme über Gutationssaft von Pflanzen 
   – Alle geforderten Tests müssen an Honigbienen und Wildbienen   
     (solitär lebende und staatenbildende) sowie an Bienenlarven 
     stattfinden 
   – Bei staatenbildenden Bienen müssen künftig auch Tests zur 
     Untersuchung der Effekte bei verschiedenen Aufgaben 
     (Nahrungssuche, Ammentätigkeit etc.) und Kasten zu 
     unterschiedlichen Jahreszeiten stattfinden
   Zudem fordern beide Organisationen, dass die Abstimmungsergebnisse
und alle weiteren Unterlagen/Protokolle der SCoPAFF-Sitzung vom 16. 
und 17. Juli 2019 offengelegt werden. Schon bei der letzten 
Abstimmung über die Bee Guidance hat die Europäische Ombudsfrau Emily
O–Reilly die mangelnde Transparenz der EU-Kommission angemahnt und 
die EU-Kommission deutlich dazu aufgefordert, der Öffentlichkeit 
Zugang zu den Unterlagen der Sitzung zu geben.
Hintergründe und Vorgeschichte
   Seit 2013 liegt mit der „Bee Guidance“ eine von der europäischen 
Lebensmittelbehörde EFSA erarbeitete Leitlinie vor, die Prüfstandards
für die Risikobewertung von Pestiziden auf Bienen und andere 
Bestäuber definiert. Auf Basis dieser Leitlinie hat die Europäische 
Kommission noch im selben Jahr die Anwendung von drei besonders 
bienenschädlichen Neonicotinoiden (Imidacloprid, Clothianidin und 
Thiamethoxam) eingeschränkt und im Mai 2018 gänzlich für den 
Freilandeinsatz verboten.
   Der Pestizidhersteller Bayer hat dagegen Klage eingereicht und 
versucht aktuell, die Verbote der Neonicotinoide in letzter Instanz 
vor dem Europäischen Gerichtshof wieder zu kippen. Die Aurelia 
Stiftung ist als Anwältin der Bienen an dem Gerichtsprozess beteiligt
und kämpft weiter für das Neonicotinoid-Verbot sowie für eine 
Aufhebung der Zulassung von Glyphosat.
   Obwohl das wegweisende Neonicotinoid-Verbot zwar europaweit 
Zustimmung fand, lehnen einige EU-Staaten die Anwendung derselben 
Prüfstandards auf andere Pestizide ab. Die „Bee Guidance“ von 2013 
wurde zwar veröffentlicht, aber nie offiziell verabschiedet und wird 
deshalb bisher auch nicht verbindlich angewandt. Daraufhin hat die 
EU-Kommission angeordnet, dass die Leitlinien von der EFSA 
überarbeitet werden sollen. Wie der nun gefasste Beschluss deutlich 
macht, hat dies zu einer deutlichen Verwässerung der Bee Guidance 
geführt. Bienenschädliche Pestizide – auch Neonicotinoide – werden 
somit weiterhin auf den Markt gelangen können und die Gesundheit und 
Artenvielfalt unserer Bestäuber gefährden.
   Die Aurelia Stiftung und die Deutsche Umwelthilfe setzen sich 
partnerschaftlich für eine konsequente Reduzierung des 
landwirtschaftlichen Pestizideinsatzes zum Schutz der Artenvielfalt 
und insbesondere der bestäubenden Insekten ein. Gemeinsam haben die 
Organisationen eine „Strategie zur Reduzierung von Pestiziden“ 
erarbeitet und im Frühjahr 2019 bei parlamentarischen Veranstaltungen
in Berlin und Brüssel vorgestellt. Die 32-seitige Studie liefert eine
detaillierte wissenschaftliche Übersicht über die schädlichen Effekte
von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln – insbesondere auf 
die systemrelevanten Bienen – und leitet daraus konkrete 
Handlungsempfehlungen für den Gesetzgeber ab.
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