Deutsche Umwelthilfe fordert Vertreter der 
Bundesländer im Bundesrat auf, geplante Änderung im 
Bundesnaturschutzgesetz abzulehnen – Geschützte Arten wie Fischotter 
und Kegelrobbe geraten ungerechtfertigt ins Fadenkreuz – DUH fordert 
langfristige, konstruktive Lösungen im Umgang mit Wildtieren
   Am Freitag, 28. Juni 2019, berät der Bundesrat über die von der 
Bundesregierung geplante Artenschutznovelle. Die Deutsche Umwelthilfe
(DUH) ruft die Vertreter der Länder im Bundesrat auf, die darin 
enthaltene Änderung des Paragraphen 45 Absatz 7 des 
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) abzulehnen. Durch diese Änderung
sind nicht nur der Wolf, sondern auch andere streng geschützte 
Tierarten wie Fischotter und Kegelrobbe betroffen. Sie könnten 
künftig leichter „letal entnommen“, also abgeschossen werden.
   In der Gesetzesbegründung der geplanten Änderung des Paragraphen 
45 im BNatSchG werden andere Tierarten an keiner Stelle ausdrücklich 
genannt. Sie sind jedoch von der Formulierung des Paragraphen 45 
Absatz 7 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG „zur Abwendung ernster land-, forst-, 
fischerei- oder wasserwirtschaftlicher oder sonstiger ernster 
Schäden“ miterfasst. Die DUH sieht mit dieser Öffnungsklausel 
geschützte Tierarten in Gefahr. Auch hat die DUH erhebliche Zweifel, 
dass die Formulierung –sonstige ernste Schäden– die Rechtssicherheit 
erhöht. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband befürchtet, dass 
hiermit die Erteilung von Ausnahmen von den artenschutzrechtlichen 
Zugriffsverboten erleichtert wird.
   „Die Bundesregierung ist dem Schutz von Arten und Lebensräumen 
verpflichtet. Mit der geplanten Gesetzesänderung würden jahrelange 
Erfolge des Naturschutzes wieder zunichtegemacht“, kritisiert 
Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner.
   Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD Gespräche über den 
Schutzstatus des Wolfs vereinbart, um eine aus ihrer Sicht 
„notwendige Bestandsreduktion“ anzugehen. Im Koalitionsvertrag waren 
die in vorherigen Entwürfen genannten weiteren geschützten Arten wie 
Fischotter und Kegelrobbe wieder gestrichen worden, die jetzt über 
Paragraph 45 Abs. 7 durch die Hintertür wieder erfasst werden sollen.
„Wir appellieren an die Politiker, den Schutz europaweit geschützter 
und nach Roter Liste deutschlandweit gefährdeter Arten ernst zu 
nehmen und die Änderung daher nicht mitzutragen“, so Müller-Kraenner 
weiter.
   Wo Wildtiere – oft nach langer Abwesenheit – zurückkehren, 
entstehen häufig Konflikte. Bei Ottern an Intensiv-Fischteichen oder 
bei Kegelrobben mit den Küstenfischern. Allzu schnell werden die 
Wildtiere dann zum Sündenbock für sinkende Fischbestände gemacht.
   „Die Rückkehr von geschützten Arten wie Wolf, Kegelrobbe und 
Fischotter stellt uns vor Herausforderungen, die jedoch gemeinsam 
gemeistert werden können. Wir sollten mit diesen Wildtieren 
selbstbewusst und angstfrei umgehen und ihnen nach Jahrzehnten, ja 
teilweise Jahrhunderten Abwesenheit wieder einen Platz in unserer 
Kulturlandschaft einräumen, indem wir im Dialog langfristige, 
konstruktive Lösungen entwickeln, die für Mensch und Tier passen“, 
plädiert Ulrich Stöcker, Abteilungsleiter Naturschutz und 
Biodiversität. „Über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds 
können erfreulicherweise inzwischen schon Kompensationsmaßnahmen für 
von Kegelrobben verursachte Schäden an Netzen gefördert werden. 
Genauso würden bessere Förderbedingungen für ökologisch wichtige 
Teichwirtschaften viel mehr helfen als Fang oder Tötung von 
Fischottern. Und bei Intensivteichwirtschaft kann durch Einzäunung 
mit Maschendrahtzaun, der mit Elektrolitzen versehen ist, Schaden 
vermieden werden.“
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de 
Ulrich Stöcker, Leiter Naturschutz und Biodiversität
01608950556, stoecker@duh.de
DUH-Pressestelle:
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