Artenschutznovelle gefährdet streng geschützte Tierarten

Deutsche Umwelthilfe fordert Vertreter der
Bundesländer im Bundesrat auf, geplante Änderung im
Bundesnaturschutzgesetz abzulehnen – Geschützte Arten wie Fischotter
und Kegelrobbe geraten ungerechtfertigt ins Fadenkreuz – DUH fordert
langfristige, konstruktive Lösungen im Umgang mit Wildtieren

Am Freitag, 28. Juni 2019, berät der Bundesrat über die von der
Bundesregierung geplante Artenschutznovelle. Die Deutsche Umwelthilfe
(DUH) ruft die Vertreter der Länder im Bundesrat auf, die darin
enthaltene Änderung des Paragraphen 45 Absatz 7 des
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) abzulehnen. Durch diese Änderung
sind nicht nur der Wolf, sondern auch andere streng geschützte
Tierarten wie Fischotter und Kegelrobbe betroffen. Sie könnten
künftig leichter „letal entnommen“, also abgeschossen werden.

In der Gesetzesbegründung der geplanten Änderung des Paragraphen
45 im BNatSchG werden andere Tierarten an keiner Stelle ausdrücklich
genannt. Sie sind jedoch von der Formulierung des Paragraphen 45
Absatz 7 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG „zur Abwendung ernster land-, forst-,
fischerei- oder wasserwirtschaftlicher oder sonstiger ernster
Schäden“ miterfasst. Die DUH sieht mit dieser Öffnungsklausel
geschützte Tierarten in Gefahr. Auch hat die DUH erhebliche Zweifel,
dass die Formulierung –sonstige ernste Schäden– die Rechtssicherheit
erhöht. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband befürchtet, dass
hiermit die Erteilung von Ausnahmen von den artenschutzrechtlichen
Zugriffsverboten erleichtert wird.

„Die Bundesregierung ist dem Schutz von Arten und Lebensräumen
verpflichtet. Mit der geplanten Gesetzesänderung würden jahrelange
Erfolge des Naturschutzes wieder zunichtegemacht“, kritisiert
Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner.

Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD Gespräche über den
Schutzstatus des Wolfs vereinbart, um eine aus ihrer Sicht
„notwendige Bestandsreduktion“ anzugehen. Im Koalitionsvertrag waren
die in vorherigen Entwürfen genannten weiteren geschützten Arten wie
Fischotter und Kegelrobbe wieder gestrichen worden, die jetzt über
Paragraph 45 Abs. 7 durch die Hintertür wieder erfasst werden sollen.
„Wir appellieren an die Politiker, den Schutz europaweit geschützter
und nach Roter Liste deutschlandweit gefährdeter Arten ernst zu
nehmen und die Änderung daher nicht mitzutragen“, so Müller-Kraenner
weiter.

Wo Wildtiere – oft nach langer Abwesenheit – zurückkehren,
entstehen häufig Konflikte. Bei Ottern an Intensiv-Fischteichen oder
bei Kegelrobben mit den Küstenfischern. Allzu schnell werden die
Wildtiere dann zum Sündenbock für sinkende Fischbestände gemacht.

„Die Rückkehr von geschützten Arten wie Wolf, Kegelrobbe und
Fischotter stellt uns vor Herausforderungen, die jedoch gemeinsam
gemeistert werden können. Wir sollten mit diesen Wildtieren
selbstbewusst und angstfrei umgehen und ihnen nach Jahrzehnten, ja
teilweise Jahrhunderten Abwesenheit wieder einen Platz in unserer
Kulturlandschaft einräumen, indem wir im Dialog langfristige,
konstruktive Lösungen entwickeln, die für Mensch und Tier passen“,
plädiert Ulrich Stöcker, Abteilungsleiter Naturschutz und
Biodiversität. „Über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds
können erfreulicherweise inzwischen schon Kompensationsmaßnahmen für
von Kegelrobben verursachte Schäden an Netzen gefördert werden.
Genauso würden bessere Förderbedingungen für ökologisch wichtige
Teichwirtschaften viel mehr helfen als Fang oder Tötung von
Fischottern. Und bei Intensivteichwirtschaft kann durch Einzäunung
mit Maschendrahtzaun, der mit Elektrolitzen versehen ist, Schaden
vermieden werden.“

Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Ulrich Stöcker, Leiter Naturschutz und Biodiversität
01608950556, stoecker@duh.de

DUH-Pressestelle:
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