Berliner Senat ignoriert Frist zur Fortschreibung 
des Luftreinhalteplans – Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht noch 
länger auf die Durchsetzung der sauberen Luft warten – Deutsche 
Umwelthilfe prüft Vollstreckungsantrag
   Der Berliner Senat setzt das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 9.
Oktober 2018 zur Luftreinhaltung in der Hauptstadt nicht um. Der 
Luftreinhalteplan wurde nicht wie gerichtlich verfügt fristgerecht 
zum 31. März 2019 fortgeschrieben und wird wohl erst Monate später 
vorliegen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert dieses Vorgehen 
und wirft dem Senat mangelndes Engagement vor, den Bürgerinnen und 
Bürgern schnellstmöglich ihr Recht auf saubere Luft zu gewähren. Die 
DUH betont, dass Recht und Gesetz auch für die Berliner Verwaltung 
gelten und fordert den Senat auf, den fortgeschriebenen 
Luftreinhalteplan schnellstmöglich in die Öffentlichkeitsbeteiligung 
zu geben.
   Das Verwaltungsgericht Berlin hatte den Senat von Berlin mit 
Urteil vom 9. Oktober 2018 verpflichtet, den Luftreinhalteplan für 
Berlin bis zum 31. März 2019 so fortzuschreiben, dass dieser alle 
erforderlichen Maßnahmen zur Unterschreitung des Grenzwerts für 
Stickstoffdioxid (NO2) enthält. Jedoch hat der Senat den 
fortgeschriebenen Luftreinhalteplan bisher nicht vorgelegt. Auf der 
Webseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist
aktuell zu lesen, dass ein Entwurf des Luftreinhalteplans frühestens 
Mitte April 2019 vorlegt werden soll, nachdem es in der letzten Woche
noch hieß, er werde Ende März vorgelegt.
   Nach dem Urteil des VG Berlin müsste der Senat bereits viel weiter
sein. Um den Luftreinhalteplan fortschreiben zu können, ist eine 
mindestens vierwöchige vorherige Öffentlichkeitsbeteiligung mit 
nachträglicher Auswertung der Einwendungen vorgesehen. Um den 
Zeitplan des Gerichts einzuhalten, hätte der Senat spätestens Anfang 
Februar den Entwurf des Luftreinhalteplans in die 
Öffentlichkeitsbeteiligung geben müssen. Bis heute ist noch nicht 
einmal ein Entwurf fertig. Der Senat wird daher die vom Gericht 
verbindlich gesetzte Frist um mindestens zwei Monate, wahrscheinlich 
noch länger überschreiten.
   Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „In dem Urteil 
zum Luftreinhalteplan geht es um die Gesundheit der Bürgerinnen und 
Bürger in Berlin. Dieses Anliegen scheint dem Senat so zweitrangig zu
sein, dass er meint, sogar bindende Entscheidungen der Gerichte 
ignorieren zu können.“
   Resch wirft dem Senat ein anmaßendes Verhältnis zum Rechtsstaat 
vor. „Der Regierende Bürgermeister Michael Müller und Umweltsenatorin
Regine Günther mögen erklären, warum sich die Bürgerinnen und Bürger 
an Recht und Gesetz halten sollen, während die eigene Verwaltung 
meint, Urteile schlicht ignorieren und Zeitpläne nach eigenem 
Gutdünken erstellen zu können. Ich hätte nie geglaubt, dass es in 
einer grün mitregierten Stadt wie Berlin mit einer vermutet modernen 
Verwaltung soweit kommen würde. Unser Verfahren für die saubere Luft 
belehrt uns eines Besseren.“
   „Wir werden die Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens gegen 
den Senat prüfen“, sagt Rechtsanwalt Peter Kremer, der die DUH in dem
Verfahren vertritt. In einem solchen Vollstreckungsverfahren kann das
Gericht gegen den Senat bei Nichtbeachtung eines Urteils Bußgelder 
verhängen und notfalls auch zu schärferen Maßnahmen greifen.
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