Deutsche Umwelthilfe und VCD begrüßen konstruktive 
und erfolgreich verlaufende Vergleichsverhandlung mit dem Land Hessen
zur Vereinbarung eines rechtswirksamen Maßnahmenkatalogs für „Saubere
Luft“ in Darmstadt – Diesel-Fahrverbote auf der Hügel- und 
Heinrichstrasse zur schnellstmöglichen Einhaltung des NO2-Grenzwerts 
kommen zum 1. Juni 2019 und werden durch Verringerung des 
innerstädtischen Autoverkehrs flankiert – Sollte die NO2-Belastung im
2. Halbjahr 2019 nicht wie prognostiziert unter dem EU-Grenzwert von 
40 µg/m3 liegen, wird das Maßnahmenpaket verschärft
   Im Verwaltungsstreitverfahren (4 K 1755/15.WI) für saubere Luft in
Darmstadt haben sich die klagenden Parteien Deutsche Umwelthilfe 
(DUH) und der ökologische Verkehrsclub VCD mit dem beklagten Land 
Hessen auf eine Vergleichsvereinbarung verständigt. Danach werden zum
1. Juni 2019 Diesel-Fahrverbote und Fahrspurreduzierungen an der 
Hügelstraße und der Heinrichstraße in Kraft treten. Auch die 
Maßnahmen der Stadt Darmstadt zur Förderung des ÖPNV und des 
Radverkehrs sind verbindlicher Teil der Einigung.
   Die DUH und der VCD begrüßen den konstruktiven Dialog mit dem Land
Hessen, der zu einem wichtigen Maßnahmenpaket für saubere Luft in 
Darmstadt geführt hat. Die internationale Umweltrechtsorganisation 
ClientEarth unterstützt Klagen für „Saubere Luft“ der DUH.
   „Wir freuen uns für die Bürger und Besucher von Darmstadt, dass 
sie ab Sommer nächsten Jahres endlich die ihnen zustehende „Saubere 
Luft“ einatmen können. Erstmals ist es uns gelungen, mit einem 
beklagten Land eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, die zudem
für den Fall weiterer Grenzwertüberschreitungen eine weitere 
Nachjustierung beinhaltet. Nach unserer Auffassung werden dann 
Diesel-Fahrverbote über Euro 5 hinaus umzusetzen sein. Wir wünschen 
uns, dass dieses Beispiel in anderen Luftreinhalteklagen Schule 
macht. Auf diesem Weg kann schnell und unkompliziert Rechtssicherheit
über Art und Umfang der Diesel-Fahrverbote, aber auch anderer 
verkehrslenkenden Maßnahmen, erreicht werden“, sagt Jürgen Resch, 
Bundesgeschäftsführer der DUH. „Wir brauchen nun eine schnelle Hilfe 
für die betroffenen Besitzer von Euro 5, aber auch Euro 6 
Betrugs-Dieseln. Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass alle 
von Fahrverboten bedrohten Diesel-Halter rechtzeitig ein 
Hardware-Update im Rahmen eines verbindlichen Rückrufs auf Kosten der
Hersteller oder Importeure erhalten.“
   Heiko Nickel, Geschäftsführer des VCD Hessen ergänzt: „Mit dieser 
Einigung muss die Stadt Darmstadt nun umgehend die von ihr bereits 
beschlossene Förderung von Bus-, Bahn- und Radverkehr umsetzen. Der 
Vergleich führt zu sauberer Luft und zu mehr ökologischer Mobilität 
in Darmstadt. Dies stärkt die Stadt und macht sie gesünder und 
lebenswerter.“
   Der Luftgrenzwert für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2), 
der seit dem Jahr 2010 verbindlich gilt, wird in Darmstadt seit 
Jahren an der Hügelstraße (72 µg NO2/m³ im Jahresmittel 2017) und der
Heinrichstraße (57 µg NO2/m³) überschritten. Der seit dem Jahr 2010 
geltende Grenzwert ist nach einem Urteil des 
Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 schnellstmöglich, 
spätestens jedoch 2019, einzuhalten.
   In Darmstadt wurde wissenschaftlich nachgewiesen, dass durch 
Diesel-Fahrverbote keine Grenzwertüberschreitungen an anderen Stellen
im Stadtgebiet auftreten werden. Anders als in anderen Städten gibt 
es nach allen vorliegenden Messungen und Modellierungen in Darmstadt 
nur an zwei Straßen Überschreitungen der Grenzwerte. Daher konnte 
sich das Konzept auch auf die Hügelstraße und die Heinrichstraße 
konzentrieren. Zugleich wurde vereinbart, dass das 
Diesel-Einfahrtverbot verschärft wird, sollte die NO2-Belastung im 
zweiten Halbjahr 2019 nicht wie prognostiziert unter dem EU-Grenzwert
von 40 µg/m3 liegen. Die DUH und der VCD sehen in diesem Fall keine 
andere Wahl, als das Fahrverbot auf bestimmte Dieselfahrzeuge der 
Emissionsklasse Euro 6 auszudehnen.
   Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH und den VCD in dem 
Verfahren vertrat, sagt: „Mit dem jetzt vereinbarten Maßnahmenpaket 
wird es uns gelingen, den Grenzwert auch in Darmstadt einzuhalten. 
Ein solcher Vergleich ist ein Novum in unseren Verfahren für saubere 
Luft. Erstmals haben sich die klagenden Verbände gemeinsam mit der 
zuständigen Behörde an einen Tisch gesetzt und ausgelotet, was an 
Maßnahmen möglich und nötig ist. Für den Fall, dass die Luftqualität 
doch nicht so gut werden sollte, wie durch uns erwartet, haben wir 
eine weitere Verständigung vereinbart. Dies erspart allen Beteiligten
endlose gerichtliche Auseinandersetzungen und fördert auch auf Seiten
der Kläger ein Verständnis dafür, dass man es nicht mit renitenten 
und der Einhaltung des Rechts ablehnenden Behörden zu tun hat, 
sondern mit Fachbehörden, die im Dialog die Vor- aber auch die 
Nachteile bestimmter Konzepte erörtern können. Denn eins ist klar: 
Die Grenzwerte sind seit langem einzuhalten. Alle damit in 
Zusammenhang stehenden Rechtsfragen sind spätestens durch die 
Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 
entschieden. Die Vehemenz, mit der sich andere Bundesländer – und 
leider auch das Land Hessen in dem Verfahren zu Frankfurt – gegen die
nötigen Maßnahmen sperren, dient nur der Verfahrensverschleppung. 
Dies ist unnötig.“
   Der Leiter des deutschen Büros von ClientEarth, Hermann Ott, sagt:
„Es ist gut, dass das Land Hessen sich für Darmstadt dazu entschieden
hat die andauernd schlechte Luftbelastung nicht länger zu ignorieren.
Wir hoffen, dass weitere Betroffene einsehen, dass schnell gehandelt 
werden muss. Unsere Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe dient dem
Zweck, den Gesundheitsschutz der Menschen durchzusetzen. Die 
Schadstoffgrenzwerte für NO2 sind seit 2010 einzuhalten, doch seither
ist nicht viel geschehen, um die Menschen zu schützen. Alle 
Verantwortlichen sollten mittlerweile eingesehen haben, dass ihre 
bisherigen Maßnahmen zur Verringerung der Luftverschmutzung nicht 
ausreichend sind und dies vor Gericht keinen Bestand haben wird.“
   Die Kläger und der Beklagte haben am gestrigen Tag das 
Verwaltungsgericht gebeten, den Vergleich zu protokollieren, sodass 
er rechtskräftig wird.
Hintergrund:
   Im November 2015 hat der ökologische Verkehrsclub Deutschland VCD 
Klage wegen Überschreitung der NO2-Luftqualitätsgrenzwerte erhoben. 
Im Mai 2016 wurde die Klage des VCD um die DUH als weiteren Kläger 
erweitert. Ziel ist die Änderung des Luftreinhalteplans, zur 
Einhaltung des NO2-Jahresmittelgrenzwerts. Die Rechtmäßigkeit von 
Diesel-Fahrverboten als kurzfristige Maßnahme zur Einhaltung des 
NO2-Grenzwerts bestätigte das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom
27. Februar 2018. Zonale Diesel-Fahrverbote einschließlich Euro 5 
sind demnach ab 1. September 2019 möglich, ohne Euro 5 bereits seit 
1. September 2018.
   An der Hügelstraße 26 in Darmstadt wurde für 2017 ein neuer 
Jahresmittelhöchstwert von 72 µg NO2/m³ gemessen – nach München und 
Stuttgart einer der höchsten Werte. In der Heinrichstraße ermittelte 
die DUH mit ihrer Citizen Science Messaktion „Decke auf, wo Atmen 
krank macht“ 2018 ebenfalls NO2-Werte oberhalb der erlaubten 40 
µg/m³.
   NO2 ist gesundheitsschädigend. Die Europäische Umweltagentur EEA 
hat im Oktober 2018 die gesundheitlichen Folgen der NO2-Verschmutzung
mit jährlich 13.100 vorzeitigen Todesfällen allein in Deutschland 
beziffert. Diesel-Fahrverbote sind zur kurzfristigen Einhaltung des 
NO2-Grenzwertes die einzige Option und laut Urteil des 
Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 27. Februar 2018 rechtmäßig 
und notwendig.
   Schmutzige Diesel-Pkw tragen wesentlich zu mehr als 800.000 
jährlichen Neuerkrankungen an Diabetes und Asthma bei, verursacht 
durch die anhaltende Belastung der Atemluft mit dem Dieselgift NO2. 
Das Umweltbundesamt hatte mit einer neuen Studie über die 
Gesundheitsfolgen des Dieselabgasgiftes NO2 verdeutlicht, dass 
bereits bei Konzentrationen deutlich unterhalb des Grenzwertes mit 
437.000 Neuerkrankungen an Diabetes Mellitus und 439.000 
Asthmaerkrankungen zu rechnen ist.
   Derzeit führt die DUH Klageverfahren für „Saubere Luft“ in 30 
Städten. Klagen in Bielefeld, Hagen, Oberhausen und Wuppertal wird 
die DUH im Dezember noch einreichen. Damit klagt die DUH dann in 
insgesamt 34 Städten. Am 19. Dezember 2018 ist noch eine Verhandlung 
für „Saubere Luft“ in Wiesbaden terminiert. In diesem Verfahren sind 
die DUH und der VCD Kläger.
Links: 
Zum Vergleich: http://l.duh.de/p181214b 
Zu den aktuellen Ergebnissen der DUH-Messaktion „Decke auf, wo Atmen 
krank macht“: www.duh.de/abgasalarm/ 
DUH-Hintergrundpapier „Klagen für Saubere Luft“: 
www.duh.de/projekte/right-to-clean-air/
Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de 
Heiko Nickel, Geschäftsführer VCD Hessen
0151 20153300, landespolitik@vcd-hessen.de 
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen & Klinger, Berlin
0171 2435458, klinger@geulen.com
Ellen Baker, Kommunikationsmanager ClientEarth 
+44 203 030 5951, ebaker@clientearth.org    
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de 
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
VCD-Pressestelle:
Almut Gaude, Pressesprecherin
030-280351-12, presse@vcd.org  
www.vcd.org, www.twitter.com/VCDeV, www.facebook.com/vcdbundesverband
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