Deutsche Umwelthilfe und foodsharing stellen 
Aktionsplan gegen Lebensmittelverschwendung vor – Eckpunkte von 
Landwirtschaftsministerin Klöckner sind nicht ausreichend – 
Unternehmensspezifische Zwischenziele zur Reduzierung der 
Lebensmittelverschwendung bis 2030 nötig – Weitergabe überschüssiger 
Lebensmittel muss rechtlich abgesichert werden – Besseres Verständnis
von Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum erforderlich
   Jedes Jahr landen in Deutschland 18 Millionen Tonnen und damit 
rund ein Drittel der erzeugten Lebensmittel im Müll. Dabei ließe sich
über die Hälfte davon vermeiden. Deutschland hat sich dazu 
verpflichtet, die Lebensmittelabfälle von Einzelhandel und privaten 
Haushalten bis 2030 um die Hälfte zu reduzieren. Wie genau dieses 
Ziel erreicht werden kann, stellten die Deutsche Umwelthilfe (DUH) 
und foodsharing heute in Berlin mit einem gemeinsamen Aktionsplan 
anlässlich des sechsten foodsharing-Geburtstags am 12. Dezember vor.
   Die beiden Vereine kritisieren die am 19. November 2018 von 
Bundeministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner 
veröffentlichten Eckpunkte gegen die Lebensmittelverschwendung als 
unzureichend und zu wirtschaftsnah. DUH und foodsharing sehen in den 
vorgesehenen Unternehmensvereinbarungen den Versuch wirksame 
politische Maßnahmen zu verzögern. Die Vereine fordern eine 
Dokumentationspflicht von Lebensmittelverlusten entlang der 
Wertschöpfungskette und die Festlegung verbindlicher 
unternehmensspezifischer Zwischenziele zur Halbierung der 
Lebensmittelabfälle bis 2030. Es fehle auch ein Wegwerfstopp 
genießbarer Lebensmittel für Supermärkte, eine stärkere Aufklärung 
über Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum sowie eine rechtliche 
Absicherung von Lebensmittelrettern.
   „Für die Produktion weggeworfener Lebensmittel wird 20 Prozent der
landwirtschaftlichen Nutzfläche in Deutschland beansprucht und es 
kommt zu unnötigen Klimaemissionen von umgerechnet 48 Millionen 
Tonnen CO2 pro Jahr. Um diese enormen Umweltfolgen zu begrenzen, nahm
sich Deutschland bereits 2015 die Halbierung der Lebensmittelabfälle 
bis 2030 vor. Dazu sind verbindliche, unternehmensspezifische 
Zwischenziele unverzichtbar. Doch bis heute gibt es solche Zielmarken
für Landwirtschaft, Industrie, Handel und Großverbraucher nicht. 
Stattdessen vertraut Bundesministerin Julia Klöckner auf das 
Wohlwollen von Unternehmen durch freiwillige Vereinbarungen und 
verhindert so notwendige sowie schnelle positive Entwicklungen“, 
kritisiert DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner.
   „Um Zielmarken für die Unternehmen festlegen und überprüfen zu 
können, ist eine verlässliche Datengrundlage notwendig. Vom Landwirt 
bis zum Händler gibt es aber noch immer keine Pflicht, die 
Lebensmittelverluste genau zu erfassen und zu melden. Ohne 
Transparenz über die von den Unternehmen vernichteten Lebensmittel 
bleiben Reduktionsziele wirkungslos“, sagt Philipp Sommer, 
Stellvertretender Leiter der DUH-Kreislaufwirtschaft. DUH und 
foodsharing fordern deshalb eine Dokumentationspflicht von entsorgten
Lebensmitteln, bei der alle Verluste in Landwirtschaft, Industrie und
Handel sowie bei Großverbrauchern erhoben werden.
   „Seit sechs Jahren bewahren über 47.000 foodsharing-Freiwillige 
täglich tonnenweise gute Lebensmittel vor dem Müll und ergänzen damit
die wichtige Arbeit der Tafeln. Wir haben die Wertschätzung von 
Lebensmitteln in die Öffentlichkeit gebracht und vielen Unternehmen 
Lösungen aufgezeigt. Allerdings wird das Retten von Lebensmitteln 
nach wie vor durch rechtliche Unsicherheiten erschwert. Dabei müsste 
es umgekehrt sein und die Weitergabe von Lebensmitteln aktiv 
unterstützt und gefördert werden“, resümiert foodsharing-Vorstand 
Stefan Kreutzberger.
   Initiativen und Organisationen, die sich für einen nachhaltigen 
Konsum und gegen Lebensmittelverschwendung einsetzen, sollten 
steuerlich und rechtlich gefördert und nicht schlechter gestellt 
werden, indem man sie zu Unrecht als Gewerbetreibende einstuft. Der 
Rechtsrahmen muss zudem endlich einen unkomplizierten Betrieb von 
Übergabestellen ermöglichen.
   Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und Verbrauchsdatum (VD) werden von
einem großen Teil der Bevölkerung nicht richtig verstanden. In der 
Folge landen etwa 131.000 Tonnen Lebensmittel jedes Jahr unnötig im 
Müll. Deshalb ist eine bessere Erklärung des MHD auf der Verpackung 
und eine verstärkte Informationsarbeit erforderlich. „Handel und 
Produktion müssen durch Hinweise an Kühlregalen und auf Verpackungen 
Verbrauchende dazu animieren, selbstständig zu prüfen, ob Produkte 
noch genießbar sind. Wir sollten weniger den Angaben auf den 
Verpackungen und mehr unseren Sinnen vertrauen, um unnötige Verluste 
zu verhindern“, sagt Nathalie Szycher, Beirätin bei foodsharing.
   Immer öfter werden neuartige intelligente oder aktive Verpackungen
als Lösung gegen die Lebensmittelverschwendung auf den Markt 
gebracht, die zum Teil kaum recyclingfähig sind. Intelligente 
Verpackungen zeigen die Haltbarkeit eines Produktes an, während 
aktive Verpackungen dessen Haltbarkeit verlängern, indem sie 
beispielsweise Feuchtigkeit oder Sauerstoff absorbieren. „Eine 
längere Haltbarkeit bedeutet jedoch nicht, dass weniger Lebensmittel 
weggeworfen werden. So hat sich die Menge an Plastikverpackungen in 
den letzten zehn Jahren um etwa ein Drittel erhöht, ohne dass dies 
die Lebensmittelverschwendung reduziert hätte. Anstelle von mehr 
Verpackungen bedarf es besserer politischer Rahmenbedingungen, um die
Lebensmittelverschwendung zu reduzieren“, sagt Sommer.
   „Damit nicht länger essbare Lebensmittel aus dem Einzelhandel in 
großem Stil im Müll entsorgt werden, ist ein gesetzlicher 
Wegwerfstopp für Supermärkte nötig. Anstatt genießbare Lebensmittel 
zu vernichten, sollten Handelsketten diese kostenlos sozialen Trägern
oder Initiativen gegen die Lebensmittelverschwendung zur Verfügung 
stellen“, fordert Kreutzberger.
   Mit dem durch die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) 
geförderten Projekt „MinusMethan“ entwickelt die DUH gemeinsam mit 
Expertinnen und Experten aus Landwirtschaft und Klimaschutz einen 
Methan-Reduktionsplan für die deutsche Landwirtschaft und setzt dabei
auch bei der Reduktion von Lebensmittelverschwendung an.
Links:
   – Aktionsplan von DUH und foodsharing gegen 
     Lebensmittelverschwendung: http://l.duh.de/p181211
   – DUH-Factsheet „Keine Lebensmittel in die Tonne“:
     http://ots.de/HTFNE6
   – DUH-Hintergrundpapiere zur Methanreduktion in der Landwirtschaft
     „MinusMethan“: Reduktion der Lebensmittelverschwendung im Handel
     und Methanminderung durch innovative Verpackungen 
     www.minus-methan.de
– Internetseite foodsharing e.V.: www.foodsharing.de
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
030 2400867-0, mueller-kraenner@duh.de
Philipp Sommer, Stellv. Leiter Kreislaufwirtschaft DUH
030 2400867-43, sommer@duh.de
Stefan Kreutzberger, Vorstand foodsharing e.V.
0170 9037 410, stefanK@foodsharing.de
Nathalie Szycher, Beirätin foodsharing e.V.
0157 5214 0415, nathalie.szycher@posteo.de 
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf 
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
foodsharing-Pressestelle:
Kerstin Bergmann, Stefan Kreutzberger
0170 9037410, presse@foodsharing.de
www.foodsharing.de, www.facebook.com/foodsharing.de, 
www.twitter.com/FoodsharingDE
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