Deutsche Umwelthilfe kritisiert Einstellung
des Ermittlungsverfahrens durch Staatsanwaltschaft Stralsund wegen 
Tötung von 23 Kegelrobben – Mangelnde Umsetzung von Naturschutzrecht 
hilft weder Fischern noch Robben – DUH fordert Managementplan zum 
Wohl von Fischern und Robben und erarbeitet Aktionsplan
   Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die von der 
Staatsanwaltschaft (StA) Stralsund angekündigte Einstellung des 
Ermittlungsverfahrens gegen einen oder mehrere Fischer wegen Tötung 
von 23 Kegelrobben in Fischfanggeräten innerhalb von circa zwei 
Monaten im Herbst vergangenen Jahres. Das bisherige Robben-Management
des Landes Mecklenburg-Vorpommern hält die DUH für unzureichend und 
verlangt einen ausgewogenen Ansatz, der sowohl Fischern als auch den 
Wildtieren zugutekommt.
   Wie aus Medienberichten hervorgeht, begründete die StA Stralsund 
die geplante Einstellung des Verfahrens damit, dass der Tatnachweis 
nicht mit der für eine Anklage notwendigen Sicherheit habe geführt 
werden können. Nach Informationen der DUH erfolgte allerdings nach 
der Anzeige im Dezember 2017 im Rahmen der Beweisaufnahme weder ein 
Sicherstellen von Netzen der Verdächtigen noch die notwendige 
Entnahme von Robben-Gewebeproben an den Reusen zwecks eines 
DNA-Vergleichs mit den geborgenen Robbenkadavern. Erst im Februar 
2018 hatte die StA hierzu verlauten lassen, die entsprechenden 
Gen-Analysen der Gewebeproben seien „zu teuer“. Das Angebot der 
Gen-Analyse im Rahmen eines laufenden Forschungsprojektes wurde 
allerdings durch die StA nicht wahrgenommen. Zudem war ein 
verdächtiger Fischer von der StA vorgeladen, erschien aber dort nicht
– bislang ohne Konsequenzen.
   „Verstöße gegen das Naturschutzrecht müssen konsequent verfolgt 
werden, zumal es sich bei den Fällen unseres Erachtens allein schon 
wegen der Wiederholung der Tötungsereignisse erkennbar um eine 
Straftat handelt. Hier sind die Schuldigen zu ermitteln. Es darf in 
einem Rechtsstaat nicht sein, dass Beweise nicht oder nur 
unzureichend erhoben werden“, kritisiert DUH-Bundesgeschäftsführer 
Sascha Müller-Kraenner.
   Ein Abschluss des Ermittlungsverfahrens führe dazu, dass der 
Tatverdacht weiterhin im Raum steht, zumal zur fraglichen Zeit nur 
sehr wenige Fischer in der Region mit eben jenen Großreusen 
arbeiteten, in denen die Robben mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit 
ertranken. So brächten wenige mögliche „schwarze Schafe“ den ganzen 
Berufsstand der Fischer in Mecklenburg-Vorpommern in Misskredit.
   Die DUH setzt sich für ein Miteinander von Fischern und Robben ein
und fordert im Umgang mit europaweit geschützten Wildtieren wie Wolf,
Fischotter und Kegelrobbe ein konstruktives und präventives 
Konfliktmanagement, statt die Tiere als bedrohliche Eindringlinge in 
Lebensräume zu sehen. Fischer sollen hier einbezogen und wo nötig 
finanziell entschädigt werden. Das zuständige Landesumweltministerium
hat bisher lediglich eine Studie zur Erfassung von Schäden durch 
Robben an Fischfang und -gerät in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse 
erst Anfang 2020 vorliegen sollen. So erweist sich die bisherige 
Politik der Landesregierung in Schwerin, in der es nicht einmal mehr 
eine zuständige Fachstelle für den Meeresnaturschutz gibt, als 
unzureichend. Die daraus resultierenden Konsequenzen schaden den 
Fischern, dem Naturschutz sowie dem Landestourismus.
   Anlässlich eines anstehenden Gesprächs des zuständigen Ministers 
Till Backhaus mit Vertretern regionaler Umwelt- und 
Naturschutzverbände am 31. Juli 2018 fordert die DUH ein 
Konfliktmanagement ohne Tötungen von Robben. Die DUH kündigt an, 
einen Aktionsplan unter Einbeziehung internationaler Erfahrungen 
auszuarbeiten, der konfliktmindernde Maßnahmen wie finanzielle 
Ausgleichszahlungen und Anpassungen der Fanggeräte und Fangzonen 
enthalten wird.
   „Getötete Robben an der vorpommerschen Küste rücken das Land in 
ein katastrophales Bild. Viel wichtiger wäre, dass endlich die 
Überfischung unserer heimischen Meere beendet wird. Dies würde Robben
und Fischern helfen“, sagt Ulrich Stöcker, DUH-Bereichsleiter 
Naturschutz und Biologische Vielfalt. „So sollten etwa zukünftig bei 
der Fischerei-Fangquotenverteilung für die Ostsee beifangreduzierende
Fangmethoden begünstigt werden.“
   Die DUH ist Mitgründerin der deutsch-polnischen Initiative 
Rewilding Oder Delta, die in der Region Naturschutz, Kommunikation 
und lokale Wertschöpfung zusammenbringen will und mit verschiedensten
Akteuren wie zum Beispiel Unternehmen im HOP Transnationalen Netzwerk
Odermündung e. V. zusammenarbeitet. Dabei spielt gerade der 
nachhaltige Naturtourismus, der nicht auf die Kaiserbäder und den 
Sommer beschränkt ist, eine große Rolle. Die Rückkehr der ehemals 
ausgerotteten, faszinierenden Großsäugetiere ist dabei ein gutes 
Zeichen für die Naturqualität und bietet zusätzliche Chancen für den 
naturnahen Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern.
   „Gerade große Wildtiere erzeugen eine hohe Anziehungskraft für den
ganzjährigen Naturtourismus, der auch außersaisonal Gelder in die 
Region bringen und den Menschen vor Ort ein Einkommen sichern kann“, 
unterstreicht Martin Schröter, 2. Vorsitzender des Tourismusverbandes
Vorpommern. „Die Kegelrobbe ist eine besonders attraktive Art, die 
große Chancen für unsere Region bietet.“
   Monitoring-Ergebnisse des Bundesamts für Naturschutz belegen, dass
die Art seit Anfang der Jahrtausendwende immer regelmäßiger an der 
vorpommerschen Ostseeküste zu beobachten ist. Anfang 2018 wurden 
erstmals Geburten von Kegelrobben nachgewiesen. Während ihrer 
saisonalen Wanderungen, die die Tiere teils bis ins Stettiner Haff 
führen, kommt die Kegelrobbe in besonders hohen Zahlen vor.
Hintergrund:
   Die Kegelrobbe ist als in Anhang II und V der 
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU (EU-FFH-Richtlinie) aufgeführte
Art in Deutschland unter besonderen und strengen Schutz gestellt (§ 7
Abs. 2 Nr. 13, 14 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Es sind 
daher grundsätzlich die Vorschriften des Artenschutzes nach §§ 37 ff 
BNatSchG, insbesondere die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände 
nach § 44 BNatSchG zu beachten, die unter anderem den Fang oder die 
Tötung von Exemplaren dieser Art, die erhebliche Störung der lokalen 
Population während bestimmter sensibler Zeiten sowie die Beschädigung
oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten dieser Art 
verbieten. Ausnahmen oder ggf. Befreiungen davon können nur unter 
gesetzlich bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Mit 
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird gemäß § 
71 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 69 Ab. 2 Nummer 1 Buchstabe b BNatSchG 
bestraft, wer vorsätzlich ein wildlebendes Tier einer streng 
geschützten Art tötet.
Links:
   Mehr über die Naturschutzarbeit der DUH am Stettiner Haff: 
https://www.duh.de/projekte/rewilding-oder-deltastettiner-haff/
Pressebilder:
   Tote Kegelrobbe im Stellnetz ©Hagen von Phönix, archeomare e.V.: 
http://l.duh.de/p180727
   Kegelrobben-Neugeborenes (Ostern 2018) – © Annett Kuschel: 
http://l.duh.de/p180727
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de 
Katrin Schikorr, Projektmanagerin Rewilding Oder Delta
0151 567275000, schikorr@duh.de
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf 
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
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