Der Grenzpreis für Gaslieferungen an 
Letztverbraucher lag im Jahr 2016 bei 3,53 Cent je Kilowattstunde. 
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Angaben 
weiter mitteilt, ist der Grenzpreis damit um 10,9 % gegenüber dem 
Jahr 2015 gesunken – damals hatte er 3,96 Cent je Kilowattstunde 
betragen.
   Der Grenzpreis ist gesetzlich definiert als Durchschnittserlös je 
Kilowattstunde (ohne Umsatzsteuer), berechnet aus den Gaslieferungen 
an alle Letztverbraucher. Gemäß der Konzessionsabgabenverordnung 
dient der Grenzpreis den Energieversorgungsunternehmen als Grundlage 
zur Berechnung der Konzessionsabgaben. Das sind Entgelte, die die 
Energieversorger den Gemeinden für das Recht zahlen müssen, die 
Letztverbraucher mit Gas zu versorgen und öffentliche Verkehrswege 
für die Verlegung sowie den Betrieb von Leitungen nutzen zu dürfen.
   Der Durchschnittserlös, den die Versorgungsunternehmen aus der 
Gasabgabe an Haushaltskunden erzielt haben, belief sich im Jahr 2016 
auf 5,19 Cent je Kilowattstunde, 5,5 % weniger als 2015. Bei der 
Abgabe an die Industrie erhielten sie 2016 im Durchschnitt 2,44 Cent 
je Kilowattstunde. Das war ein Minus von 17,3 % gegenüber 2015.
   Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und 
Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes 
unter http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Jochen Secker, 
Telefon: +49 (0) 611 / 75 23 05
www.destatis.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
E-Mail: presse@destatis.de
Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell
