Die im Abgasskandal führende 
Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich aus Düsseldorf wirft den 
Teilnehmern am Dieselgipfel geballte Inkompetenz vor.
   Besonders bemerkenswert sei, so Rechtsanawalt Prof. Dr. Marco 
Rogert, dass selbst die geschäftsführende Umweltministerin Barbara 
Hendricks Maßnahmen vorschlägt, die Feststellungen aus ihrem eigenen 
Hause, nämlich des Umweltbundesamtes ad absurdum führt. Das 
Umweltbundesamt sieht selbst den Hauptverursachungsbeitrag der 
überhöhten Stickstoffdioxidwerte in den Städten mit 67 Prozent 
Verursachungsbeitrag bei den Diesel – PKW (siehe Video – 
www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe/stickstoffoxide).
   „Völlig zutreffend haben deshalb sämtliche mit dieser 
Fragestellung befassten Verwaltungsgerichte all diejenigen 
Luftreinhaltepläne der Städte als untauglich angesehen, die genau 
diese nunmehr untauglichen Maßnahmen des „Dieselgipfels“ zur 
Luftverbesserung als „Placebo“ festlegen, wie 
   – Saubere Busflotten (die meist schon sauberer sind als 
     Diesel-PKW) 
   – Mehr Fahrrad fahren
   – Fahrgemeinschaften bilden“, erläutert Prof. Dr. Rogert.
   „Die vorstehenden Maßnahmen sind erwiesener Maßen untauglich. 
Deshalb kommen die Maßnahmen einer vorsätzlichen Volksverdummung 
gleich“, äußert Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert.
   In solch untaugliche Maßnahmen 1 Mrd. EURO Steuergelder zu 
verschwenden sei ein Skandal.
   Die Anwälte rügen ferner, dass es keine Legitimation für den 
Dieselgipfel gebe. Zuständig seien die Bundesländer und die 
Oberbürgermeister der betroffenen Städte. Bei diesen liege eine 
Ermessensreduzierung auf Null vor, was die Einführung von 
Dieselfahrverboten in den Innerstädten angeht.
   Die Exekutive hat sich nach Ansicht der Anwälte Rogert & Ulbrich 
aus rechtsstaatlichen Grundsätzen verabschiedet, als sie zum Schutz 
der Automobillobby zugestand, alle illegal in den Verkehr gebrachten 
Dieselfahrzeuge dort zu belassen, obgleich kein Fahrzeuge gemäß der 
EG-Typgenehmigung hergestellt worden war. Diese Fahrzeuge verfügen 
nach Darstellung von Prof. Dr. Martin Führ über keine Genehmigung, da
keine Fahrzeug von der Genehmigungswirkung der erteilten 
EG-Typgenehmigung erfasst werde.
   Es sei auch der Bevölkerung nicht zu vermitteln, weshalb ein 
illegal chipgetuntes Fahrzeug gemäß § 19 Abs. 7 StVZO i.V.m. §§ 19 
Abs. 2 S. 2 Nr. 3, Abs. 5 StVZO kraft gesetzlicher Anordnung nicht 
auf deutschen Straßen betrieben werden dürfe, während eine viel 
gravierendere Abweichung mit Auswirkung auf die Volksgesundheit, die 
die Hersteller selbst vorgenommen hätten, sanktionslos bliebe.
   Prof. Dr. Marco Rogert bezeichnet deshalb auch den Rückruf als 
„rechtlichen Unsinn“. „Wenn für den auf der Straße betriebenen 
Dreckmodus keine Genehmigung bestand oder dieser von der 
Genehmigungswirkung nicht erfasst wurde, dann ist es auch rechtlich 
unmöglich durch einen Nebenauflage – den Rückruf – etwas zu heilen. 
Eine Nebenauflage kann nur dann ergehen, wenn für den tatsächlichen 
Betrieb auf der Straße eine gültige EG-Typgenehmigung bestand. Daran 
fehlt es.“
   Der Rechtsbruch des Kraftfahrtbundesamtes wird dadurch 
abgesichert, dass niemand in die Verwaltungsvorgänge und die Akten 
des Kraftfahrtbundesamtes Einsicht erhält. Es handele sich entweder 
um Betriebsgeheimnisse der Automobilhersteller oder aber es könne der
Rechtskreis der Geschädigten Autofahrer nicht berührt sein, so 
argumentiert das Kraftfahrtbundesamt.
   Auch wenn den Rechtsanwälten bekannt ist, dass die Umsetzung der 
rechtlichen Vorgaben zu schmerzlichen Konsequenzen für die 
Bevölkerung führen kann, sehen die Rechtsanwälte die Anwendung und 
die Durchsetzung geltenden Rechts aber als alternativlos an.
   „Nimmt man das geltende Recht nur deshalb nicht mehr ernst, weil 
es für Millionen von Bürgern zu Einschnitten in der privaten 
Lebensführung kommt, wird das Rechtssystem ausgehöhlt und schafft 
sich selbst ab. Der Grundsatz „to big to fail“, wie er bereits bei 
der Bankenrettung angewendet wurde, führt stets zur Belohnung der 
Schädiger“, erläutert Prof. Dr. Marco Rogert.
   Die Anwälte weisen darauf hin, dass die Geschädigte im Hinblick 
auf diese Verschwörung von Politik, Behörden und Wirtschaft nicht 
rechtlos gestellt sind und sowohl zivil- als auch 
öffentlich-rechtliche Ansprüche durchsetzen können.
   Es sei nach Auffassung der Anwälte an der Zeit, dass der mündige 
Bürger aufsteht und sein Recht in die Hand nimmt.
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