Wie der Westfälisch-Lippische 
Landwirtschaftsverband (WLV) gestern mitteilte, hat das Landgericht 
Hamburg am 11. Oktober 2016 durch eine einstweilige Verfügung gegen 
den NDR entschieden, dass der Sender die unrechtmäßig auf dem Betrieb
von Johannes Röring, WLV-Präsident, gemachten Bilder und Videos nicht
weiter verbreiten darf.
   Der NDR hatte in der Sendung „Panorama“ vom 22. September 2016 
Videoaufnahmen aus einem Stall der Familie Röring gezeigt, die 
Tierrechtsaktivisten von ARIWA in rechtswidriger Weise aufgenommen 
hatten. Johannes Röring hatte den Unterlassungsantrag darauf 
gestützt, dass auf seinem Betrieb keine Tierschutzverstöße 
festzustellen sind und dies durch eine eidesstattliche Erklärung des 
Hoftierarztes belegt. Diesem Antrag hat das Landgericht Hamburg 
vollumfänglich stattgegeben.
   „Das Landgericht Hamburg hat bestätigt, dass die Tiere auf unserem
Hof ordnungsgemäß gehalten werden. In jedem Tierbestand kann es zu 
Verletzungen und auch zu Todesfällen kommen. Wichtig ist, dass wir 
Tierhalter uns dann um die Tiere kümmern und sie tierärztlich 
versorgen. Das ist auf unserem Hof selbstverständlich der Fall“, 
macht Johannes Röring im Nachgang zum Beschluss des Landgerichtes 
deutlich.
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Deutscher Bauernverband
Dr. Michael Lohse
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