Strom- und Gaskunden könnten in den kommenden Jahren rund sechs 
Milliarden Euro an Netzentgelten sparen. Denn laut einem am heutigen 
Dienstag veröffentlichten Gutachten sind die von der 
Bundesnetzagentur festgelegten Garantiezinsen für die Strom- und 
Gasnetzbetreiber deutlich zu hoch. Das Gutachten von Prof. Dr. Wein 
vom Institut für Volkswirtschaftslehre an der Universität Lüneburg 
wurde im Auftrag des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne) und 
des Energie- und IT-Unternehmens LichtBlick SE erstellt.
   Zum Hintergrund: Mit den garantierten Eigenkapitalzinsen will der 
Gesetzgeber Investitionen in die Strom- und Gasnetze anreizen. 
Energiekunden zahlen diese über die Netzentgelte. Der Zinssatz wird 
von der Bundesnetzagentur festgelegt. Aktuell liegt er bei 9,05 
Prozent. Die Behörde strebt nun eine Zinssenkung auf 6,91 Prozent für
den Zeitraum von 2019 bis 2023 für Stromnetzbetreiber bzw. von 2018 
bis 2022 für Gasnetzbetreiber an.
   Laut gemeinsamen Gutachten von Bundesverband Neue 
Energiewirtschaft (bne) und LichtBlick bleibt das Netz auch bei einem
Garantiezins von 5,04 Prozent für Investoren künftig attraktiv – 
gerade auch im Vergleich zu anderen Geschäften. Da es sich beim 
Strom- und Gasnetz um Monopole handelt, gilt das Geschäft als 
risikoarm. „Die Zinssätze für risikoarme bzw. sehr risikoschwache 
Anlagealternativen sind nahezu auf Null gefallen bzw. sind negativ 
geworden“, heißt es dazu im Gutachten. Die Bundesnetzagentur habe 
diesen „Strukturbruch“ seit der Finanzkrise 2008 bei ihren 
Berechnungen nicht ausreichend berücksichtigt.
   „Die Energiewende darf nicht länger als Begründung für 
sensationelle Profite im Monopolbereich missbraucht werden. Für 
Energiekunden bedeutet ein Absenken der Zinssätze endlich eine 
Ersparnis und das in Milliardenhöhe. Für den notwendigen Netzausbau, 
der auch bei höheren Renditen nicht vorangekommen ist, bliebe dennoch
genügend Geld“, betont bne-Geschäftsführer Robert Busch.
Zu frühe Festlegung
   Unnötige Kosten verursacht laut Gutachten vor allem die geplante 
Festlegung des künftigen Zinssatzes bereits in diesem Herbst. Der 
Grund: Ein Bestandteil, der Basiszins, ergibt sich aus den 
durchschnittlichen Renditen für Wertpapiere der vergangenen zehn 
Jahre. Laut einem Rechtsgutachten der Kanzlei RAUE LLP ist eine 
Entscheidung bereits in diesem Jahr nicht mit geltendem Recht 
vereinbar. Angemessen wäre eine Festlegung der Zinssätze für 
Stromnetzbetreiber im Jahr 2018 und für Gasnetzbetreiber im Jahr 
2017. Eine spätere Festlegung würde angesichts fallender Marktzinsen 
auch zu einem niedrigeren Garantiezins für die Netzbetreiber führen.
   Schon heute zahlt ein Durchschnittshaushalt 247 Euro pro Jahr für 
das Stromnetz, während aktuell für die vieldiskutierte EEG-Umlage 222
Euro anfallen. „Die Netzentgelte entwickeln sich auch deshalb zum 
Kostentreiber der Energiewende, weil Konzerne und Stadtwerke für ihre
Strom- und Gasleitungen staatlich garantierte Traumrenditen deutlich 
oberhalb des im Markt üblichen Niveaus kassieren. Das ist skandalös“ 
so Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft bei LichtBlick.
   Fragwürdig sind laut dem Gutachten von Prof. Wein zudem die 
Annahmen zum sogenannten Steuerfaktor. Zum einen wird dabei der 
Solidaritätszuschlag eingerechnet, dessen Fortbestand nach 2019 aber 
völlig offen ist. Auch die Ertragssteuer wird einberechnet – von 
dieser Abgabe sind viele Netzbetreiber als Körperschaften des 
öffentlichen Rechtes jedoch ohnehin befreit. Die Vor-Steuerzinssätze 
sind demnach zu hoch angesetzt. „Die Bundesnetzagentur muss die 
Gesetze einhalten und darf keine Geschenke zu Lasten der Strom- und 
Gaskunden verteilen“, fordert Gero Lücking.
Quersubventionierung verzerrt Wettbewerb
   Die hohen Gewinne der Netzbetreiber verzerren den Wettbewerb im 
Energiegeschäft. Aufgrund der unzureichenden Trennung der 
Geschäftsfelder Netz und Vertrieb – sogenanntes „Unbundling“ – können
integrierte Energieversorger Gewinne aus dem Netzbetrieb für ihre 
wettbewerblichen Geschäftsbereiche nutzbar machen. „Durch diese 
Quersubventionierung wird die neue Energiewirtschaft benachteiligt, 
weil sie ein derartiges Finanzierungsinstrument nicht hat“, betont 
bne-Geschäftsführer Busch.
Die Studie finden Sie unter: www.bne-online.de
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