– Zwei rumänische Wälder erfolgreich an Großinvestor veräußert    
– Bisher sämtliche Vermögensverwertungen „über Plan“ abgeschlossen   
– Auszahlung von mindestens EUR 50 Mio. wird vorbereitet
   Rd. 56.000 Insolvenzgläubiger der PROKON Regenerative Energien eG 
(vormals PROKON Regenerative Energien GmbH, nachfolgend „PROKON“) 
können mit einer (weiteren) Auszahlung auf ihre Insolvenzforderungen 
rechnen.
   Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKON wurde bereits 
Mitte des Jahres 2015 aufgehoben; PROKON ist mit den Kernbereichen 
„Windenergie und Stromhandel“ wieder am Markt tätig. Die Verwertung 
von Vermögensgegenständen, die nicht zu den Kerngeschäftsfeldern von 
PROKON gehören, wird seitdem im Interesse der Insolvenzgläubiger von 
einer Abwicklungsgesellschaft durchgeführt.
   Nachdem die Abwicklungsgesellschaft bereits zahlreiche 
Vermögenswerte liquidieren konnte, ist ihr nunmehr der Verkauf zweier
rumänischer Wälder an einen Großinvestor gelungen. „Wir freuen uns 
sehr, dass wir eine äußerst komplizierte und überaus langwierige 
Transaktion im Sinne der Gläubiger erfolgreich haben durchführen 
können“, kommentiert Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, der 
Geschäftsführer der Abwicklungsgesellschaft, die jüngsten 
Verwertungsmaßnahmen.
   Bisher haben sämtliche Verkäufe der Abwicklungsgesellschaft zu 
Erlösen geführt, die über den im Insolvenzplan angesetzten 
Schätzwerten liegen. Mit dem nunmehr durchgeführten Waldverkauf ist 
die Abwicklungsgesellschaft in der Lage, eine Auszahlung an die 
berechtigten Gläubiger vorzunehmen. Die Auszahlung wird sich auf 
mindestens EUR 50 Mio. belaufen und soll voraussichtlich ab Dezember 
2016 erfolgen.
   „Ich werde alle Gläubiger direkt anschreiben und um die Mitteilung
ihrer aktuellen Bankverbindungen bitten. Weitere Informationen zum 
Auszahlungsvorgang werden die Gläubiger auch unter 
https://prokon-spv.insolvenz-solution.de erhalten. Anfragen von 
einzelnen Gläubigern kann ich aufgrund der Vielzahl der Betroffenen 
nicht beantworten. Dafür bitte ich höflich um Verständnis“, erläutert
Rechtsanwalt Denkhaus die nächsten Schritte bis zur Auszahlung.
   Auszahlungsberechtigt sind nach dem Insolvenzplan diejenigen rd. 
56.000 Gläubiger, die ihre Forderungen nicht in 
Mitgliedschaftsanteile an der PROKON Regenerative Energien eG 
getauscht haben. Die anstehende Auszahlung ist nicht die erste 
Leistung an die Gläubiger. Die Auszahlungsberechtigten haben bereits 
durch PROKON Schuldverschreibungen aus einer neu begebenen 
Unternehmensanleihe (WKN: A2AASM) mit dem entsprechenden Nennwert 
angeboten bekommen bzw. durch den Insolvenzverwalter eine Auszahlung 
auf rd. 34,5 % ihrer Forderungen erhalten. Die Quotenerwartung der 
Gläubiger beträgt insgesamt rd. 57,8 % ihrer jeweiligen 
Insolvenzforderungen.
   Die PROKON Abgeltungsgläubiger SPV GmbH („PROKON-SPV“) ist im 
Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKON als sog. 
Abwicklungsgesellschaft gegründet worden. Seit der Aufhebung des 
Insolvenzverfahrens (01.08.2015) ist sie mit der Verwertung von 
Vermögensgegenständen beschäftigt, die nicht zu den 
Kerngeschäftsfeldern von PROKON gehören und während des 
Insolvenzverfahrens noch nicht verkauft werden konnten. Die 
Verwertung ist noch nicht abgeschlossen und wird weiterhin von dem 
Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Penzlin überwacht.
Pressekontakt:
Tina Mentner
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