Die geplante Verlängerung der 
Energiesteuerermäßigung für Erdgas und Biomethan als Kraftstoff 
reicht laut Initiative Erdgasmobilität noch nicht aus. Ein 
Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht eine 
Verlängerung bis einschließlich 2021 mit anschließender Degression 
bis 2024 vor. Die von der Deutschen Energie-Agentur (dena) 
koordinierte Initiative plädiert in einer Stellungnahme für eine 
Verlängerung bis mindestens 2026 und für eine Degression nur im Fall 
eines besonders starken Marktwachstums.
   „Wenn wir mit der Energiewende im Verkehr vorankommen wollen, 
müssen wir auch auf Erdgas und Biomethan setzen“, sagt Andreas 
Kuhlmann, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung. „Die derzeitigen 
Rahmenbedingungen belohnen aber nicht die Umwelt- und Klimavorteile 
dieser Kraftstoffe. Eine Energiesteuerermäßigung für Erdgas und 
Biomethan bis mindestens 2026 wäre ein wichtiges Signal für den Markt
und die Verbraucher und eine Voraussetzung für weitere 
Investitionen.“
Ziel: Anteil von Erdgas am Kraftstoffmarkt auf 4 Prozent erhöhen
   Eine Verlängerung um lediglich drei Jahre mit anschließender 
Degression bietet aus Sicht der Initiative keine ausreichende 
Planungs- und Investitionsgrundlage für Unternehmen. Damit die 
Energiesteuerermäßigung für Erdgas und Biomethan ihre Wirkung 
entfalten kann, sollte sie an die Entwicklung des Markts und dessen 
Investitionszyklen gekoppelt werden. Derzeit liege der Marktanteil 
von Erdgas und Biomethan am Kraftstoffabsatz bei lediglich 0,35 
Prozent. Ab einem Anteil von 4 Prozent würde sich die 
Marktentwicklung selbst tragen und eine Steuerermäßigung wäre nicht 
mehr nötig. Vor 2026 sei diese Zielmarke aber wahrscheinlich nicht 
erreichbar. Sollte der Markt schneller wachsen, könne die Ermäßigung 
ab einem Anteil von 3 Prozent reduziert werden.
   Erdgas und Biomethan als Kraftstoffe seien derzeit die günstigste 
Option, um Emissionen im Verkehr zu reduzieren. Bei der derzeit 
üblichen Beimischung von 20 Prozent Biomethan stoßen Erdgasfahrzeuge 
bis zu 35 Prozent weniger Treibhausgase aus als Benziner oder Diesel.
Der Ausstoß an Stickoxiden ist um bis zu 90 Prozent geringer, die 
Lärmbelastung bei Nutzfahrzeugen um bis zu 50 Prozent. Im 
Straßengüterverkehr ist Flüssigerdgas (LNG – Liquefied Natural Gas) 
laut Initiative Erdgasmobilität auf langen Strecken die einzige 
wettbewerbsfähige Alternative zu Diesel. Ein größerer Absatzmarkt 
würde die Kosten entlang der gesamten Wertschöpfungskette senken, von
der Kraftstoffbereitstellung über die Tankstelleninfrastruktur bis zu
den Fahrzeugen, und so die Wettbewerbsfähigkeit der Erdgasmobilität 
weiter verbessern.
Zur Initiative Erdgasmobilität
   Die Initiative Erdgasmobilität vereint Fahrzeughersteller, 
Mineralöl-, Erdgas- und Biogaswirtschaft, Anbieter von 
Tankstellentechnik und den ADAC. Aus der Initiative ist darüber 
hinaus Ende 2015 die „LNG-Taskforce“ hervorgegangen, die sich 
speziell für den Einsatz von Flüssigerdgas im Straßengüterverkehr 
einsetzt. Die Initiative Erdgasmobilität wird von der dena 
koordiniert und steht unter der Schirmherrschaft des 
Bundesverkehrsministeriums. Die Stellungnahme zur 
Energiesteuerermäßigung sowie weitere Informationen zur Initiative 
stehen im Internet zur Verfügung unter www.dena.de/presse.
Pressekontakt:
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Dr. Philipp Prein, 
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