Kein Gesetz wurde in so kurzer Zeit so häufig 
novelliert wie das EEG. Dieser Sachverhalt hatte keine nachhaltige 
inhaltliche Verbesserung zur Folge. Die vorliegende juristische 
Expertise belegt, dass das EEG in der Formulierung und in der 
Anwendung an verschiedenen Stellen Europa- und deutsches 
Verfassungsrecht bricht. Diese gravierenden Mängel werden auch die 
bisher geplante Novelle des EEG 2016 nicht behoben.
Wir laden Sie herzlich ein zur
   Vorstellung eines Rechtsgutachtens zu den Verstößen des EEG gegen 
Europa- und Verfassungsrecht im Rahmen einer Pressekonferenz:
Mittwoch, 17.02.2016, 11.30 Uhr 
Humboldt-Universität zu Berlin (Hauptgebäude), 
Unter den Linden 7, 
10099 Berlin, 
Raum 2070 A
   Bitte melden Sie sich zwecks Planung der Technik und des Catering 
unter Angabe Ihres Mediums kurz an unter
hps@rewi.hu-berlin.de 
Tel.: +30 2093-3457
Büro Prof. Hans Peter Schwintowski 
hps@rewi.hu-berlin.de 
Tel.: +30 2093-3457 
http://ewerk.rewi.hu-berlin.de/akt/
Pressekontakt:
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