Auch im regulierten Strom- und Gasmarkt braucht es 
fairen Wettbewerb
   Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett das Gesetz zur 
Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur 
leitungsgebundenen Energieversorgung verabschiedet. Dazu erklärt der 
Energiebeauftragte der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Thomas
Bareiß:
   „Die Gesetzesnovelle ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr 
Rechtssicherheit bei der Vergabe von Strom- und Gasnetzen. Durch mehr
Transparenz und Rechtsklarheit wird ein fairer Wettbewerb zwischen 
kommunalen und privaten Netzbetreibern ermöglicht.
   Für den Netzbetrieb gilt weiter: Der Verbraucher kommt zuerst. 
Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit stehen bei der Netzvergabe an
erster Stelle. Oberstes Ziel bleibt eine effiziente und sichere 
Versorgung der Kunden mit Energie. Nur wenn die unterschiedlichen 
Akteure zueinander in einen Wettbewerb um die beste Qualität und den 
besten Preis der Versorgung treten, kommt dies dem Verbraucher 
zugute.
   Im Gesetzgebungsverfahren werden wir das Gesetz im Hinblick auf 
einen fairen Wettbewerb und die Gewährleistung von Rechtssicherheit 
genau prüfen. Denn Wettbewerb fördert Professionalisierung und 
Effizienz, die wir dringend zur erfolgreichen Umsetzung der 
Energiewende brauchen.“
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