Deutsche Umwelthilfe (DUH), Germanwatch und WWF 
fordern von Bundeswirtschaftsminister Gabriel Änderungen bei 
geplanten Regeln für Ausschreibungen. Bürger und Genossenschaften 
müssen zentrale Triebkraft der Energiewende bleiben. Die geplanten 
Regeln sehen keine ausreichenden Ausnahmen für kleine, bürgernahe 
Projekte vor. DUH, Germanwatch und WWF sehen Akzeptanz der 
Energiewende in Gefahr.
   Anlässlich des gestrigen Windenergiegipfeltreffens der 
Ministerpräsidenten der Nordländer in Wismar fordern die 
Umweltverbände DUH, Germanwatch und WWF Energieminister Sigmar 
Gabriel auf, auch künftig die Entwicklung von kleinen, bürgernahen 
Windkraftprojekten zu ermöglichen. Das Wirtschaftsministerium hat in 
seinem Eckpunkte-Papier vor wenigen Wochen angekündigt, dass alle 
Windenergieanlagen größer als ein Megawatt (MW) ab 2017 
ausgeschrieben werden sollen. Wegen hoher Vorlaufkosten und 
Risikoaufschlägen würde dies die Realisierung von 
Bürgerenergievorhaben bedrohen. Denn Windenergieanlagen weisen heute 
bereits eine durchschnittliche Größe von zwei bis dreikommafünf MW 
auf.
   „Die Beteiligung von Bürgern und Genossenschaften vor Ort ist eine
wichtige Grundlage für die Akzeptanz der Energiewende“, so die 
Verbände. „Bundeswirtschaftsminister Gabriel sollte den vorhandenen 
europapolitischen Spielraum nutzen, um Bürgerenergieprojekte 
weiterhin zu ermöglichen.“
   Die EU-Kommission hat in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass 
Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht für kleine Projekte bis zu 
einer Höhe von je 18 MW möglich sind. Mithilfe dieser 
„De-Minimis-Regel“ sollen diese Projekte weiterhin über das 
bestehende EEG gefördert werden.
   Einen weiteren Schwachpunkt des Eckpunktepapiers sehen DUH, 
Germanwatch und WWF darin, dass das Wirtschaftsministerium die 
Ausbauziele für Windenergie vom realisierten Ausbau anderer 
erneuerbarer Energien abhängig machen will. Damit sind die 
Ausbauziele für Wind nicht mehr zuverlässig planbar, was wiederum die
Planungssicherheit insbesondere kleiner Marktteilnehmer gefährdet. 
Ausgerechnet die kostengünstigste Form der erneuerbaren Energien – 
Windstrom an Land – wird damit massiv eingeschränkt.
Hintergrund:
   Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll in diesem Jahr 
umfassend reformiert werden. Das bisherige System der einheitlichen 
Einspeisetarife, das allen Investoren über 20 Jahre eine feste 
Vergütung garantiert, wird abgeschafft. Das neue Förderregime sieht 
vor, jährlich ein variables und vom Zubau anderer erneuerbarer 
Energiequellen abhängiges Volumen an Windenergie-Leistung 
auszuschreiben. Den Zuschlag erhalten die kostengünstigsten Angebote.
Die Erfahrung in anderen Staaten zeigt, dass dieses Verfahren für 
kleinere Investoren wegen hoher Vorlaufkosten und Risikoaufschläge 
ungeeignet ist. Die EU-Kommission hatte deshalb bis zu einer 
bestimmten Anlagengröße Ausnahmen von dieser Regelung zugestanden, 
die sogenannte „De-Minimis-Regel“. Unterhalb dieser Grenze könnte 
weiter das bisherige EEG zur Anwendung kommen.
Pressekontakt:
Ann-Kathrin Marggraf, Pressereferentin DUH
Tel.: 030 2400867-21, Mobil: 0151 26749133, E-Mail: marggraf@duh.de 
Stefan Küper, Pressesprecher Germanwatch
Tel.: 0151 / 25211072, E-Mail: kueper@germanwatch.org
Sylvia Ratzlaff, Pressesprecherin WWF
Tel.: 030 311777-467, E-Mail: Sylvia.ratzlaff@wwf.de
DUH im Internet: www.duh.de, Twitter: https://twitter.com/Umwelthilfe
