Ein Bündnis aus Ökostromanbietern und 
Stadtwerken hat heute beim Gericht der Europäischen Union (EuG) in 
Luxemburg Klage gegen Subventionen für das geplante britische 
Atomkraftwerk Hinkley Point C eingereicht. Die zehn Unternehmen aus 
Deutschland und Österreich gehen damit wie angekündigt juristisch 
gegen die EU-Kommission vor. Diese hatte die umstrittenen Beihilfen 
im vergangenen Jahr genehmigt. Das Klagebündnis wirft der Kommission 
hierbei Rechts- und Verfahrensfehler vor. Zudem befürchten die 
Kläger, das weit mehr als 100 Milliarden Euro umfassende 
Subventionspaket für Hinkley Point C könnte zusammen mit weiteren 
AKW-Projekten den europäischen Energiemarkt massiv verzerren und der 
riskanten Atomtechnik Wettbewerbsvorteile verschaffen. Die 
Klageschrift wurde am Morgen elektronisch an das EuG übermittelt. 
Damit gilt das Verfahren offiziell als eröffnet.
   „Wir wollen die Entscheidung der EU-Kommission vom Gericht für 
nichtig erklären lassen, denn diese maßlosen Atomsubventionen sind 
aus unserer Sicht eine unrechtmäßige Betriebsbeihilfe. Diese hätte 
niemals genehmigt werden dürfen“, sagt Sönke Tangermann, Vorstand bei
Greenpeace Energy. Zusammen mit dem Hamburger Ökoenergieanbieter 
ziehen die österreichische oekostrom AG sowie die Stadtwerke Aalen, 
Bietigheim-Bissingen, Bochum, die Energieversorgung Filstal, Mainz, 
Mühlacker, Schwäbisch Hall und Tübingen nun vor Gericht. „Wir sehen 
die Gefahr, dass die europäischen Strommärkte künftig mit hoch 
subventioniertem Atomstrom geflutet werden könnten und regionale, 
hocheffiziente und ökologische Stromproduktion aus dem Markt gedrängt
wird“, sagt Dr. Achim Kötzle, energiewirtschaftlicher Geschäftsführer
der Stadtwerke Tübingen. Aus Sicht der Stadtwerke leidet insbesondere
die Wirtschaftlichkeit dezentraler Erzeugungsanlagen unter den 
geplanten Atomsubventionen.
   Das Klagebündnis hatte wissenschaftliche Studien beauftragt, denen
zufolge sich allein die staatlich garantierten Vergütungen für 
Atomstrom aus Hinkley Point C auf rund 108 Milliarden Euro summieren.
Die geplanten Garantievergütungen sind mit umgerechnet 12 Cent pro 
Kilowattstunde dreimal so hoch wie der Marktpreis und sollen – 
angepasst an die Inflation – für 35 Jahre garantiert werden. Diese 
hohen Subventionen für ein einzelnes AKW beeinflussen durch den 
grenzüberschreitenden europäischen Stromhandel auch den Markt in 
Deutschland – mit der Folge, dass die Großhandelspreise für Strom 
hierzulande sinken. Dies aber führt zu Wettbewerbsnachteilen und 
Mindererlösen für andere Versorger wie auch für Anbieter von 
erneuerbaren Energien.
   Falls weitere EU-Staaten wie geplant das britische Beihilfemodell 
für eigene AKW-Projekte übernehmen, könnte diese Preisverzerrung in 
Deutschland sogar bis zu zwölf Prozent betragen und so zu massiven 
Verwerfungen auf dem Strommarkt und auch zu höheren Endkundenpreisen 
führen. Denn die drohende Marktverzerrung führt zu Mehrausgaben für 
das EEG-System, weil höhere Ausgleichszahlungen fällig werden. Dies 
belastet besonders Privathaushalte und mittelständische Unternehmen 
in Deutschland.
   „Weder hat die Kommission die weitreichenden Folgen ihrer 
Subventionsgenehmigung ausreichend analysiert, noch hat sie etwa 
berücksichtigt, dass es für Hinkley Point C keine Ausschreibung gab 
und auch kein generelles Marktversagen vorlag, welches Beihilfen 
überhaupt rechtfertigen würde“, sagt Dr. Dörte Fouquet. Die 
Rechtsanwältin und Partnerin der international tätigen Kanzlei Becker
Büttner Held ist ausgewiesene Expertin im Beihilfe- und Energierecht 
und vertritt die Klagegemeinschaft vor dem Gericht der Europäischen 
Union. Bereits vor einigen Tagen hat die Republik Österreich eine 
eigene Klage gegen die Subventionsentscheidung für Hinkley Point C 
eingereicht. Auch Luxemburg hat juristische Schritte angekündigt.
   Die deutsche Bundesregierung weigert sich bisher, ebenfalls 
gerichtlich gegen die umstrittene Subventionsentscheidung vorzugehen 
und macht dafür vor allem politische Gründe geltend. „Wer die teure, 
riskante und wettbewerbsverzerrende Wiederkehr der Atomkraft in 
Europa einfach hinnimmt, verrät die Energiewende im eigenen Land“, 
sagt Sönke Tangermann von Greenpeace Energy. Mehr als 15.000 Menschen
sind deshalb innerhalb weniger Wochen einem Aufruf der 
Energie-Genossenschaft gefolgt und haben die deutsche Politik per 
E-Mail, Postkarte oder Online-Petition aufgefordert, ebenfalls 
juristisch gegen die Subventionsgenehmigung für Hinkley Point C 
vorzugehen. Greenpeace Energy wird die Postkarten heute an das 
Bundeswirtschaftsministerium übergeben und Minister Sigmar Gabriel 
(SPD) damit nochmals zum Handeln auffordern. Die Frist, innerhalb 
derer Staaten oder Unternehmen gegen die Entscheidung der 
EU-Kommission klagen können, läuft noch bis 23. Juli.
Pressekontakt:
Pressekontakt für die Klagegemeinschaft
Christoph Rasch
Politik und Kommunikation
Greenpeace Energy eG 
Telefon 040 / 808 110 – 658
christoph.rasch@greenpeace-energy.de
www.greenpeace-energy.de
Redaktioneller Hinweis: Weitere Informationen zur Klage und den 
Auswirkungen der geplanten Atomsubventionen, Kurzbeschreibungen der 
beteiligten Unternehmen in Deutsch und Englisch sowie ergänzendes 
Bildmaterial finden Sie unter www.greenpeace-energy.de/presse.hmtl.
