Ein Jahr nach Konstituierung der 
Atommüll-Kommission durch Bundestag und Bundesrat (22. Mai 2014) hat 
der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) eine gemischte
Bilanz der Kommissionsarbeit gezogen. Für Klaus Brunsmeier, den 
BUND-Vertreter in der Kommission, ist es ein Erfolg, dass die 
Kommission eine Überprüfung des derzeitig gültigen 
Standortauswahl-Gesetzes zu ihrem ersten Schwerpunkt gemacht hat.
   „Die Arbeit in der Atommüll-Kommission ist schwierig, aber erste 
Fortschritte sind erkennbar. Die Chance ist real, das Verfahren zur 
Suche nach dem am wenigsten gefährlichen Endlager für den 
hochradioaktiven Atommüll substantiell zu verbessern. Grundlage für 
die Endlagersuche ist das Standortauswahl-Gesetz. Dessen schnelle 
Novellierung muss jetzt Priorität haben, damit die Arbeitsergebnisse 
der Kommission umgesetzt werden“, sagte Brunsmeier.
   Ein positives Ergebnis sei der Kommissions-Beschluss zur 
Optimierung der Struktur der nach dem Standortauswahl-Gesetz für die 
Endlagersuche verantwortlichen Behörden. Dieser Beschluss sehe u.a. 
die Gründung eines neuen staatlichen Unternehmens als für die 
Atommülllagerung zuständigen Träger vor. Zur wichtigen Frage einer 
Verlängerung der Veränderungssperre für den Standort Gorleben hat die
Kommission den Bundesrat aufgefordert zu prüfen, auf diese den 
niedersächsischen Standort benachteiligende Maßnahme zu verzichten. 
Die Kommission arbeite außerdem an Verbesserungen der rechtlichen 
Überprüfbarkeit von Entscheidungen bei der Standortauswahl sowie an 
einem generellen Exportverbot für Atommüll.
   Für den BUND ist nach einem Jahr Kommission-Arbeit klar, dass die 
Kommission sich nicht ausschließlich mit dem späteren Lager für den 
hochradioaktiven Müll befassen kann. „Die realen Probleme gerade auch
bei der Zwischenlagerung des Atommülls müssen ebenfalls geklärt 
werden. Es gibt Sicherheitsprobleme bei den Zwischenlagern, es ist 
unklar was nach Ablauf der befristeten Genehmigung der Zwischenlager 
geschieht und es gibt beispielsweise für den aus der Asse 
rückgeholten Atommüll keine Klärung, ob dieser mit in das Lager für 
den hochradioaktiven Abfall eingelagert werden soll oder nicht. Mit 
diesen Problemen muss sich die Kommission ebenfalls befassen“, so 
Brunsmeier.
   „Erschwert wird die Kommissionsarbeit durch Bestrebungen von 
Atomkraftwerksbetreibern wie beispielsweise Eon, sich mit Klagen oder
Aufspaltungen in Teil-Unternehmen vor den Kosten für die 
Atommülllagerung zu drücken. Es ist essentiell, dass die Verursacher 
des Atommülls auch die Kosten für die Standortsuche und die Lagerung 
der strahlenden Hinterlassenschaften tragen. Die Bundesregierung muss
endlich die von den AKW-Betreibern für diese Zwecke angelegten 
Rückstellungen sichern“, sagte Brunsmeier.
   Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Kommissionsarbeit sieht 
der BUND-Experte bislang kritisch. Dafür gebe es zwar ein fast 
fertiges Konzept und die Öffentlichkeitsbeteiligung werde Mitte Juni 
mit einem Bürgerdialog in Berlin starten. Die umfassende Einbeziehung
der Zivilgesellschaft in die Endlagersuche sei jedoch ein aufwendiger
Vorgang. „Um die Beteiligung der Öffentlichkeit umfassend 
gewährleisten zu können, muss die Atommüll-Kommission ausreichend 
Zeit dafür haben. Deshalb plädiere ich für eine Verlängerung ihrer 
Tätigkeit bis Ende 2016″, sagte Brunsmeier.
   Die BUND-Zwischenbilanz „1 Jahr Atommüll-Kommission“ finden Sie im
Internet unter: www.bund.net/pdf/zwischenbilanz_atommuellkommission
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