Tatsächliche Stromkosten durchschnittlich 29 Prozent höher als 
ALG-II-Regelsatz / Rheinland-Pfälzer mit größter Kostenlücke von 138 
Euro jährlich / Hohe Stromkosten und viele ALG-II-Empfänger in 
Ostdeutschland
   Hartz-IV-Empfänger zahlen im Jahr 116 Euro mehr für Strom1) als 
der ALG-II-Regelsatz2) abdeckt. Gleichzeitig ist es für Empfänger von
Arbeitslosengeld II aufgrund ihrer geringen Bonität schwierig von der
Stromgrundversorgung zu einem günstigeren Alternativanbieter zu 
wechseln, um so im Schnitt knapp 90 Euro pro Jahr zu sparen.
   Das ergibt eine Analyse von CHECK24.de. Besonders betroffen sind 
Verbraucher aus den östlichen Bundesländern. Dort beziehen zehn 
Prozent der Bevölkerung Hartz IV, in Westdeutschland sind es nur 6,4 
Prozent.3) Außerdem ist der Strompreis in Ostdeutschland 
durchschnittlich um 3,8 Prozent höher als in Westdeutschland.
   Stromkosten durchschnittlich 29 Prozent höher als Hartz-IV-Satz 
für Energie
   Eine alleinstehende Person zahlt im Bundesdurchschnitt 43,02 Euro 
monatlich für Strom in der Grundversorgung. Im ALG-II-Regelsatz ist 
jedoch für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung lediglich ein 
Betrag von 33,36 Euro vorgesehen. Somit müssen Bezieher von ALG II 
9,66 Euro pro Monat (29 Prozent bzw. 116 Euro p. a.) in anderen 
Bereichen wie Nahrungsmittel und Kleidung einsparen.
   Größte Differenz zwischen Regelsatz und Stromkosten in 
Rheinland-Pfalz
   Hartz-IV-Empfänger aus Rheinland-Pfalz haben bundesweit die größte
Kostenlücke: Die Stromkosten sind dort pro Monat um 11,54 Euro (35 
Prozent) höher als die Bemessung für Energiekosten bei Hartz IV – 
dadurch entsteht eine Kostenlücke von 138 Euro im Jahr.
   Hartz-IV-Empfänger aus Bremen müssen die vergleichsweise geringste
Kostenlücke überbrücken: Dort liegt die Differenz zwischen Regelsatz 
und durchschnittlichem Strompreis monatlich bei 4,55 Euro (14 
Prozent). Tatsächlich reicht in keinem deutschen Bundesland die 
Bemessungsgrundlage für Energie im ALG II, um die Stromkosten zu 
decken.
Kostenlücke im Osten größer als im Westen
   Besonders betroffen sind Verbraucher aus den östlichen 
Bundesländern: Dort beziehen zehn Prozent der Bevölkerung Hartz IV, 
in Westdeutschland liegt der Anteil nur bei 6,4 Prozent. Gleichzeitig
ist der Strom im Schnitt 3,8 Prozent teurer als in Westdeutschland. 
Durchschnittlich bezahlen ostdeutsche Haushalte 43,85 Euro im Monat 
für Strom, das sind 10,49 Euro (31 Prozent) mehr als im 
ALG-II-Regelsatz für Energiekosten vorgesehen sind. In 
Westdeutschland liegt die Differenz nur bei 8,89 Euro (27 Prozent). 
Dort kostet der Strom monatlich im Schnitt 42,25 Euro.
   Stromanbieterwechsel für Verbraucher mit geringer Bonität kaum 
möglich
   Durch einen Wechsel aus der Grundversorgung zu einem 
Alternativanbieter sparen Single-Haushalte in Deutschland im Jahr 
durchschnittlich 88,56 Euro bei den Stromkosten ein (427,68 Euro 
statt 516,24 Euro). Haushalte mit einem Verbrauch von 1.500 kWh, die 
im vergangenen Jahr über CHECK24.de ihren Stromanbieter gewechselt 
haben, sparten im Schnitt sogar 141,38 Euro.4)
   Der Wechsel vom Grundversorgungstarif zu einem günstigeren 
Anbieter ist für Verbraucher mit geringer Bonität (zum Beispiel 
ALG-II-Bezieher, Arbeitslose) jedoch kaum möglich. „Für 
Hartz-IV-Empfänger lohnt sich ein Wechsel zu einem 
Alternativversorger besonders, um die Kostenlücke zwischen Regelsatz 
und tatsächlichen Kosten zu verringern“, sagt Isabel Wendorff vom 
Vergleichsportal CHECK24.de. „Allerdings werden sie in den meisten 
Fällen nach der Bonitätsprüfung vom Anbieter abgelehnt und müssen im 
teureren Grundversorgungstarif bleiben.“
   Für einkommensschwache Haushalte ist es daher nicht einfach den 
Energieanbieter zu wechseln: Meist werden den Verbrauchern nur 
Vorauskasse-Tarife angeboten – viele können es sich jedoch nicht 
leisten, Strom für ein Jahr im Voraus zu bezahlen.
   1)Durchschnittlicher Jahresverbrauch eines Ein-Personen-Haushalts:
1.500 kWh, Preise ausgehend vom Grundversorgungstarif. Tabellen 
verfügbar unter http://ots.de/GYnxH
   2)Quelle: Hartz-IV-Regelsatz für Wohnen (ohne Miete), Energie und 
Wohninstandhaltung beträgt 8,36 Prozent der Regelleistung; 
Regelleistung für volljährige Alleinstehende beträgt monatlich 399 
Euro (8,36 Prozent von 399 Euro = 33,36 Euro); Quelle: 
http://www.hartziv.org/regelbedarf.html, aufgerufen am 12. Februar 
2015 
   3)Statista, Stand September 2014; Quelle: http://ots.de/QA1Bv; 
aufgerufen am 11.02.2015 
4)Gilt für Tarife mit Bonus
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