Um keine Verwirrungen aufkommen zu lassen, hier 
nochmals der Text der Bundesnetzagentur in ihrer Pressemitteilung:
ZITAT
Bundesnetzagentur verhängt Zwangsgeld gegen Care Energy
   Homann: „Care Energy ist nach unserer Auffassung ein gewöhnlicher 
Stromlieferant.“
   Die Bundesnetzagentur hat heute gegen die Care-Energy 
Energiedienstleistungs GmbH & Co. KG ein Zwangsgeld in Höhe von 
400.000 Euro wegen Nichtvorlage der Anzeige der Energiebelieferung 
verhängt.
   „Care Energy ist in unseren Augen ein gewöhnlicher Stromlieferant.
Es liegt im Interesse der Verbraucher, dass das Unternehmen die 
gesetzlichen Vorschiften eines Stromlieferanten beachtet. Dazu gehört
die Anzeige der Energiebelieferung bei der Bundesnetzagentur“, 
erläutert Jochen Homann, der Präsident der Bundesnetzagentur.
   „Wir verhängen heute ein Zwangsgeld gegen Care Energy, weil das 
Unternehmen unserer Aufforderung, die Haushaltskundenbelieferung 
anzuzeigen, nicht ausreichend nachgekommen ist“, führt Homann weiter 
aus und ergänzt: „Wenn das Unternehmen unserer erneuten Aufforderung 
nicht nachkommt, werden wir ein weiteres, deutlich höheres Zwangsgeld
verhängen.“
   Die Bundesnetzagentur hat Care Energy mit Beschluss vom 12. 
November 2014 dazu verpflichtet, die Tätigkeit der Belieferung von 
Haushaltskunden anzuzeigen. Care Energy hat daraufhin am 3. Dezember 
2014 die Belieferung angezeigt. Diese Anzeige genügte nicht den 
gesetzlichen Anforderungen.
   Am selben Tag hat sich das Unternehmen mit der Begründung 
abgemeldet, dass keine Energielieferung durchgeführt würde. Umstände,
die eine Änderung der geschäftlichen Tätigkeit ergeben hätten, wurden
weder vorgetragen noch sind solche in sonstiger Weise ersichtlich. 
Insoweit besteht nach der Beendigungsanzeige von Care Energy derselbe
rechtswidrige Zustand, wie er vor Abgabe der Belieferungsanzeige 
vorlag.
   Gegen das Unternehmen wird ein Zwangsgeld in Höhe von 400.000 EUR 
festgesetzt. Gleichzeitig hat die Bundesnetzagentur ein Zwangsgeld in
Höhe von 800.000 EUR für den Fall angedroht, dass das Unternehmen den
Verpflichtungen nicht bis spätestens 23. Januar 2015 nachkommt.
ZITATENDE
   „Selbstverständlich wird gegen diesen Beschluss Einspruch erhoben.
Der Umstand wie hier mit uns als Energiedienstleister umgegangen 
wird, zeigt einmal mehr, dass es der Bundesnetzagentur nicht darum 
geht, für den Verbraucher tätig zu sein. Vielmehr wird der 
Verbraucher vorgeschoben, um Unternehmen welche unliebsam für die 
Branche arbeiten vom Markt zu verdrängen, um mit den Worten der 
Bundesnetzagentur zu sprechen: Solche Unternehmen zu zerschlagen. 
Eine Rechtsbeugung, welche ihresgleichen sucht. Damit ist jetzt 
Schluss und diesen Machenschaften muss eine Ende bereitet werden“, so
der Inhaber und Geschäftsführer der Care-Energy Martin Richard 
Kristek.
   Neben den gegen die Bundesnetzagentur laufenden Verfahren vor dem 
Verwaltungsgericht Köln beauftragte Care-Energy heute die 
prozessbevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei BLTS Rechtsanwälte 
Fachanwälte GbR, gegen die verantwortlichen Beamten, als auch den 
Präsidenten der Bundesnetzagentur eine strafrechtliche Prüfung 
einzuleiten, da das Unternehmen die folgenden Delikte durch die 
Bundesnetzagentur verwirklicht sieht:
   – Falschbeurkundung im Amt (§ 348 StGB)
   – Rechtsbeugung (§ 339 StGB)
   – Vollstreckung bzw. Verfolgung gegen Unschuldige (§ 344, § 345 
     StGB)
   – Verletzung von Dienst- und Steuergeheimnissen (§ 353b, § 355 
     StGB)
u.a.,
   als auch eine offizielle Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die 
verantwortlichen Beamten und den Präsidenten der Bundesnetzagentur 
beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einzureichen.
   Wir hätten sehr gerne den Weihnachtsfrieden einkehren lassen. Dies
ist uns leider nicht gelungen. Trotzdem wünschen wir auf diesem Weg 
allen Lesern ein besinnliches und geruhsames Weihnachtsfest.
   Auch im neuen Jahr 2015, wird Care-Energy weiterhin für die 
Verbraucherrechte und das Recht auf nachhaltige und 
sozialverträgliche Energie unermüdlich kämpfen – wie sich das für 
einen Energiedienstleister gehört.
Pressekontakt:
Dkfm Marc März
Care-Energy Holding GmbH
Dessauer Strasse 2-4
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M.: 0151 422 60 332
T.: 040 414 314 858 0
F.: 040 414 314 858 9
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