Die italienische Regierung hat heute den Vogelfang endgültig 
verboten. Die letzten 92 Großfanganlagen (den sog. „Roccoli“), die in
Norditalien noch in Betrieb waren, müssen umgehend den Betrieb 
einstellen. Hintergrund ist ein seit Jahren bei der Europäischen 
Union anhängiges Verfahren wegen Verstoßes gegen die 
EU-Vogelschutzrichtlinie, das von den italienischen 
Naturschutzverbänden LIPU und LAC und dem in Bonn ansässigen Komitee 
gegen den Vogelmord initiiert wurde. Im November hat Brüssel Italien 
mit einer Strafe in Millionenhöhe gedroht, wenn die Fanganlagen nicht
geschlossen werden. „Der Verbot des Vogelfangs in Italien ist ein 
Meilenstein für den Zugvogelschutz“, erklärt Heinz Schwarze vom 
Komitee gegen den Vogelmord. „Natur- und Tierschützer aus ganz Europa
haben Jahrzehnte dafür gekämpft, nun müssen die Netze endlich 
eingeholt werden.“
   Die bereits 1979 verabschiedete Vogelschutzrichtlinie verbietet 
den Vogelfang in der gesamten EU. Die oberitalienischen Regionen 
Lombardei und Emilia-Romagna haben bis zum Schluss unter Berufung auf
Traditionen den Betrieb der riesigen Roccoli mit insgesamt rund 27 
Kilometern Netzen erlaubt. In den letzten Jahren war der Fang von 
jährlich bis zu 40.000 Lerchen, Drosseln und Finken genehmigt worden 
– die Tiere wurden als lebende Lockvögel bei der Jagd eingesetzt. Die
EU-Kommission verweist in einer Stellungnahme an die italienische 
Regierung darauf, dass die Vögel auch gezüchtet werden könnten und 
eine Naturentnahme deswegen nicht notwendig sei.
Pressekontakt:
V.i.S.d.P. und weitere Informationen: Alexander Heyd, Komitee gegen 
den Vogelmord (CABS) e.V., An der Ziegelei 8, 53127 Bonn, 0228/665521
oder 0172/2191542, www.komitee.de, a.heyd@komitee.de
Das beigefügte Foto (© Komitee gegen den Vogelmord) steht in 
Verbindung mit der Presemeldung zur freien Verfügung. Es zeigt einen 
in einer Großfanganlage in der Lombardei mit einem Netz gefangenen 
Buchfink.
