Anlässlich der Sitzung der Kommission „Lagerung 
hoch radioaktiver Abfallstoffe“ am kommenden Montag hat der Bund für 
Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Atomkraftwerksbetreiber
e.on und RWE aufgefordert, ihre Klagen gegen das 
Standortauswahlgesetz zurückzunehmen. RWE und e.on haben in mehreren 
Bundesländern vor den Verwaltungsgerichten Feststellungsklagen gegen 
die Übernahme der Kosten eingereicht, die durch den Verzicht auf 
weitere Castor-Transporte nach Gorleben entstehen könnten. „Durch 
diese Klagen wird das Verursacherprinzip bei der Lagerung des 
Atommülls in Frage gestellt“, sagte der stellvertretende 
BUND-Vorsitzende Klaus Brunsmeier, der den BUND in der Kommission 
vertritt. „RWE und e.on greifen mit den Klagen einen wichtigen Punkt 
der politischen Einigung über das Standortauswahlgesetz an. Das 
Verbot von weiteren Castor-Transporten nach Gorleben war ein 
zentraler Punkt für die politische Einigung und ist wichtig für den 
Aufbau von Vertrauen in eine neue ergebnisoffene Standortsuche“, 
sagte Brunsmeier.
   Der BUND halte es grundsätzlich weiterhin für sinnvoll, dass auch 
Vertreter der Kraftwerksbetreiber in der Kommission an einem 
möglichst konsensuellen Vorschlag mitarbeiten. „Aber es kann nicht 
sein, dass die Atomkraftwerksbetreiber gegen zentrale Punkte des 
Standortauswahlgesetzes klagen und gleichzeitig auf Basis des 
Gesetzes einvernehmlich in der Kommission mitarbeiten wollen“, so 
Brunsmeier. Der BUND habe dies auch in einem Brief an die 
Vorsitzenden der Kommission klar geäußert. „Wir fordern, dass e.on 
und RWE ihre Klagen zurückziehen. Die Vertreter der Unternehmen 
müssen außerdem in der Kommission erklären, dass ihre Unternehmen 
keine Klagen gegen die Kostenregelung des Standortauswahlgesetzes 
einreichen werden“, sagte Brunsmeier. Denn die bisher eingereichten 
Klagen könnten womöglich nur erste Schritte gewesen sein, da e.on und
RWE auch Klagen gegen die grundsätzliche Kostenregelung im 
Standortauswahlgesetz planen. „Die etwa 2,5 Milliarden Euro Kosten 
für die vergleichende Suche dürfen nicht auf die Steuerzahler 
abgewälzt werden. Dies würde den Ansatz des Gesetzes und den Auftrag 
der Kommission als Ganzes in Frage stellen“, sagte Brunsmeier.
   Am Montag, 3. November 2014, trifft sich die Atommüll-Kommission 
zu ihrer 5. Sitzung. Im Zentrum wird die Anhörung zur Evaluierung des
geltenden Gesetzes stehen. 16 Experten sind geladen, um ihre Kritik 
und ihre Vorschläge für die Weiterentwicklung des 
Standortauswahlgesetzes vorzutragen. Damit startet die Kommission 
ihre inhaltliche Arbeit mit der Überprüfung des Gesetzes. Weitere 
Themen werden die Vorstellung der neuen Atommüll-Abfallbilanz des 
Bundesumweltministeriums und die Fortführung der Debatte über das 
Leitbild der Kommission sein.
   Brief an die Kommissionsvorsitzenden und weitere Informationen: 
www.bund.net/atommuell-kommission
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