Ziele des Nagoya-Protokolls, die biologische und genetische 
Vielfalt von Pflanzen zu nutzen und dafür einen Vorteilsausgleich zu 
leisten, sind für die Gesellschaft essenziell. Pflanzenzüchter 
unterstützen diese Ziele.
   – Durch erneute Überregulierung gefährdet die EU den 
     Züchtungsfortschritt und damit langfristig stabile Ernten und 
     erschwingliche Lebensmittel.
   – Pflanzenzüchter klagen deshalb vor dem Europäischen Gericht 
     gegen die EU-Verordnung zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls.
   Für den Erhalt der Biodiversität streiten 17 deutsche Unternehmen 
der Pflanzenzüchtung aktuell vor dem Europäischen Gericht. Sie sehen 
das Ziel des sogenannten Nagoya-Protokolls, die biologische und 
genetische Vielfalt in der Landwirtschaft zu steigern, durch die 
beschlossene Umsetzung in europäisches Recht klar verfehlt. „Die 
entsprechende EU-Verordnung ist überbürokratisch, schränkt den Zugang
zu und die Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen vor allem für 
die Pflanzenzüchtung ein und geht weit über die im Nagoya-Protokoll 
niedergelegten Grundsätze hinaus“, erläutert Stephanie Franck, 
Vorsitzende des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter e. V. 
(BDP), für die Branche die Klage gegen den Rechtsakt.
   Franck betont, dass der mit dem Nagoya-Protokoll angestrebte faire
Vorteilsausgleich zwischen Gebern und Nutzern genetischer Ressourcen 
voll zu unterstützen sei. Die EU Verordnung biete hier allerdings 
keine praktikablen Lösungen. Ein echter Vorteilsausgleich könne nur 
stattfinden, wenn die züchterische Nutzung nicht durch überbordende 
Bürokratie verhindert werde. Züchtung benötige eine Speziallösung, da
die Nutzung genetischer Ressourcen in der Züchtung nicht mit der 
anderer Branchen wie der Pharmaindustrie vergleichbar sei. Der 
Züchter könne den Wert der Ressource erst durch langwierige 
Züchtungsarbeit sichtbar machen und auch keinen direkten Nutzen aus 
ihr ziehen. „Die genaue Dokumentation über die Nutzung genetischer 
Ressourcen, wie sie die EU-Verordnung verlangt, ist praktisch nicht 
möglich“, erklärt Franck. Beispielsweise ist eine Weizensorte wie die
CIMMYT-Sorte „Veery“ ein Produkt von 3170 Kreuzungen unter 
Einbeziehung von 51 Elternsorten aus 26 unterschiedlichen Ländern. 
Die Entwicklung einer solchen Sorte erfolgt über viele Generationen 
und in vielen Züchterhänden. „Einem Züchter oder Forscher fehlen 
schlichtweg die Informationen, die hier verlangt werden“, so Franck.
   Vor allem aber untergräbt die umsetzende EU-Verordnung den als 
Open-Source-System angelegten Sortenschutz. Die bislang nicht an 
Auflagen geknüpfte Verwendung neu gezüchteter, geschützter und im 
Markt befindlicher Sorten als genetische Ressourcen für die 
Weiterzüchtung und Forschung wird künftig wegen umfangreicher 
Nachweispflichten kaum mehr möglich sein. Dies wird letztlich zu 
einer Verarmung an genetischer Diversität und damit zu weniger 
Sortenvielfalt und Züchtungsfortschritt führen. Gerade heute stehen 
Forschung, Pflanzenzüchtung und Landwirtschaft weltweit vor der 
großen Herausforderung, unter möglichster Schonung nicht erneuerbarer
Ressourcen auf knapper werdender Fläche nachhaltig mehr zu 
produzieren. „Dazu brauchen wir Sorten bester Qualität, die an 
verschiedene klimatische Regionen angepasst sind. Die vielfältige 
Nutzung aller genetischen Ressourcen ist dafür eine wichtige 
Grundlage. Ansonsten werden wir mittelfristig mit geringeren und 
unsicherer werdenden Ernten und teureren Lebensmitteln rechnen 
müssen“, warnt Franck.
Zum Hintergrund:
   Das unter der Convention on Biological Diversity (CBD) verankerte 
sogenannte Nagoya-Protokoll (Nagoya Protocol on Access to Genetic 
Resources and the Fair and Equitable Sharing of Benefits Arising from
Their Utilization) soll völkerrechtlich den Zugang zu und die Nutzung
von genetischen Ressourcen und den gerechten Vorteilsausgleich 
regeln. Damit soll sichergestellt werden, dass ressourcenreiche 
Entwicklungs- und Schwellenländer Anteil an den kommerziellen 
Vorteilen haben, die Unternehmen durch Verwendung genetischer 
Ressourcen erzielen. Das Nagoya-Protokoll wurde im Rahmen der CBD im 
Jahr 2010 beschlossen und wird am 12. Oktober 2014 in Kraft treten. 
Die Voraussetzungen für die Umsetzung des Nagoya-Protokolls in der 
Europäischen Union sind durch die EU-Verordnung 511/2014 geschaffen.
   Diese neue EU-Verordnung zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls geht 
aber mit ihren Regelungen über das hinaus, was das Nagoya Protokoll 
festschreibt und erschwert den Zugang zu und die Nutzung von 
genetischem Material für die Züchtung unverhältnismäßig. Nutzer 
genetischer Ressourcen werden nicht nur verpflichtet, beim Zugang zu 
genetischen Ressourcen das Einverständnis des Herkunftsstaates 
einzuholen, sondern auch den Nachweis der Herkunft jeden genetischen 
Materials zu führen. Die erforderlichen Aufzeichnungen müssen so 
geführt werden, dass die Behörden der EU-Mitgliedstaaten in der Lage 
sind, die Herkunft eingekreuzten Materials in jeder Sorte zu 
überprüfen. Damit drohen diese Dokumentationspflichten auch für 
diejenigen, die nur mit bereits auf dem Markt verfügbaren Sorten, mit
nicht auf dem Markt verfügbarem Material ihrer Partner oder eigenem 
Material kreuzen. Dadurch wird der freie Zugang zu Zuchtmaterial 
gefährdet und der im langjährig bewährten internationalen 
UPOV-Übereinkommen normierte Züchtungsvorbehalt ausgehöhlt. Dieser 
besagt, dass jeder mit einer im Handel erhältlichen geschützten Sorte
ohne Zustimmung des Sortenschutzinhabers weiterzüchten, also kreuzen,
darf. Der durch dieses Open-Source-System beförderte 
Züchtungsfortschritt wird damit künftig empfindlich gestört.
   Grundsätzlich bietet der Internationale Vertrag für 
pflanzengenetische Ressourcen (International Treaty on Plant Genetic 
Resources – ITPGRFA) der FAO eine an die Gegebenheiten der Züchtung 
und Landwirtschaft optimal angepasste Alternative zu CBD/Nagoya. Er 
sichert Vielfalt und Vorteilsausgleich unter Wahrung maximaler 
Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Der ITPGRFA umfasst aber nicht
alle Pflanzenarten bzw. deren Verwendungsrichtungen. Um die 
vorhandene genetische Vielfalt nachhaltig züchterisch nutzen und 
weiter ausbauen zu können, ist die Ausweitung des Anwendungsbereiches
des ITPGRFA unerlässlich. Alle für Landwirtschaft und Gartenbau 
wichtigen Arten müssen darin übertragen werden.
   Beim Europäischen Gericht haben folgende Unternehmen gegen die 
EU-Verordnung zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls Klage erhoben:
Ackermann Saatzucht GmbH & Co. KG 
Böhm Nordkartoffel Agrarproduktion GmbH & Co. KG 
Deutsche Saatveredelung AG 
Ernst Benary Samenzucht GmbH 
Freiherr von Moreau Saatzucht GmbH 
Gartenbau J. + H. Westhoff GbR 
HYBRO Saatzucht GmbH & Co. KG 
Klemm + Sohn GmbH & Co. KG 
KWS SAAT AG 
Norddeutsche Pflanzenzucht Hans-Georg Lembke KG 
Nordsaat Saatzuchtgesellschaft mbH Saatzucht Langenstein 
P. H. Petersen Saatzucht Lundsgaard GmbH 
PZO – Pflanzenzucht Oberlimpurg Dr. Peter Franck 
Saatzucht Streng-Engelen GmbH & Co. KG 
SaKa Pflanzenzucht GmbH & Co. KG 
Strube Research GmbH & Co. KG 
W. von Borries-Eckendorf GmbH & Co. KG
Pressekontakt:
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