Die heutige Ablehnung des Kompromissvorschlages zu 
Biokraftstoffen im EU-Ministerrat ist nach Auffassung des 
Bundesverbandes der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) ein 
deutliches Signal, dass bei Biokraftstoffen nur sachgerechte 
Regelungen eine Chance auf politische Mehrheiten haben. Wesentliche 
Gründe für die Ablehnung waren die vorgesehene doppelte Anrechnung 
von Biokraftstoffen aus Abfällen und Reststoffen auf den 
Mindestanteil von 10 Prozent erneuerbarer Kraftstoffe im Verkehr und 
die von der EU-Kommission vorgeschlagene Berichterstattung über 
Effekte indirekter Landnutzungsänderungen. Die Doppeltanrechnung 
hätte den Klimaschutz halbiert und die Autofahrer mit steigenden 
Kosten belastet. Verschärfend wäre eine Begrenzung des Anteils von 
preisgünstigem Bioethanol aus Industrierüben und Futtergetreide auf 
maximal sieben Prozent hinzugekommen. Das hätte im Ergebnis bedeutet,
dass die Autofahrer für weniger Klimaschutz mehr zahlen müssten. 
Positiv bewertet der BDBe, dass nun eine Chance zur spezifischen 
Unterstützung besonders förderungswürdiger Biokraftstoffe wie 
Bioethanol aus Stroh besteht. Es war zu befürchten, dass besonders 
Abfallpalmöl aus Südostasien Vorrang erhalten hätte. Dabei ist es 
notwendig, innovative Technologien für europäische Biokraftstoffe zu 
fördern.
   Der BDBe begrüßt, dass eine Berichterstattung über Effekte 
indirekter Landnutzungsänderungen ohne wissenschaftlich abgesicherte 
Basis verhindert worden ist. Eine kürzlich veröffentlichte Studie hat
die Mängel der noch sehr jungen Grundlagenforschung über indirekte 
Landnutzungsänderungen, kurz iLUC, aufgezeigt. Professor Harald von 
Witzke, Präsident des Humboldt-Forum for Food & Agriculture, kommt 
darin zu dem Schluss, dass der politische Umgang mit den 
wissenschaftlichen Arbeiten zu beanstanden ist. Die aktuelle, junge 
iLUC-Forschung erlaube keine belastbaren Aussagen, zum Beispiel für 
iLUC-Werte. Die Studie zeige aber, dass kleinere iLUC-Werte als 
ausgewiesen zu erwarten sind. Eine Berichterstattung mit Schätzwerten
von 8 bis 16 Gramm CO2 pro Megajoule für Futtergetreide oder 4 bis 17
Gramm CO2 pro Megajoule für Industrierüben wäre nach Auffassung des 
BDBe sinnlos.  Um 200 bis über 400 Prozent voneinander abweichende 
Schätzwerte zeigen, dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse über 
indirekte Landnutzungsänderungen für gesetzliche Maßnahmen bei weitem
nicht ausreichen.
   Dietrich Klein, Geschäftsführer des BDBe, folgert daraus: „In den 
jetzt anstehenden weiteren Beratungen sollte der Rat diese sinnlose 
Berichterstattung ablehnen. Die EU-Kommission sollte aufgefordert 
werden, in einem gesonderten Richtlinienvorschlag eine gesetzliche 
Methodik zur Ermittlung der Effekte indirekter Landnutzungsänderungen
vorzulegen, sobald die Grundlagenforschung abgeschlossen ist und die 
wissenschaftlichen Ergebnisse tatsächlich belastbar sind.“
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