Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat heute ein Gutachten 
zur zukünftigen Ausgestaltung des Energiemarktes vorgestellt, das die
Beratungsunternehmen enervis und BET im Auftrag des Verbandes 
erarbeitet haben. Zu den zentralen Elementen des Modells gehören:
   –       ein Leistungsmarkt, über den derjenige, der gesicherte 
           Stromerzeugung (Kraftwerke, Speicher) anbietet, zukünftig 
           ein Entgelt für die Bereitstellung erhält,
   –       ein neues und wettbewerbliches Fördersystem für die 
           erneuerbaren Energien mit Hilfe eines Auktionsverfahrens 
           sowie
   –       eine Neugestaltung der Regulierungsbedingungen für die 
           Stromnetze.
   VKU-Präsident Ivo Gönner: „Für die kommunale Energiewirtschaft und
den VKU steht fest: Die Energiewende kann nur durch einen 
grundlegenden Systemumbau in Richtung Markt und Wettbewerb gelingen. 
Und dieser Umbau braucht einen integrierten Ansatz, der erneuerbare 
Energien, konventionelle Erzeugung und Netze sowie deren 
Wechselwirkungen gleichermaßen berücksichtigt. Wir haben deshalb ein 
Marktmodell entwickelt, das ein Höchstmaß an volkswirtschaftlicher 
Effizienz generiert, Versorgungssicherheit bietet und dabei 
nachhaltig ist.“
   Hans-Joachim Reck, VKU-Hauptgeschäftsführer: „Mit dem 
vorgeschlagenen Energiemarktdesign geben wir der Politik einen 
konstruktiven Lösungsvorschlag an die Hand. Dabei wird der heutige 
Strommarkt nicht schlagartig verändert, sondern wir bauen auf 
bewährten Strukturen wie dem Energy-Only-Markt (EOM) auf. Überholtes 
muss jedoch zügig revidiert werden.“ Für den VKU-Hauptgeschäftsführer
ist deshalb klar: „Wenn wir Investitionsanreize in die dringend 
benötigten neuen effizienten konventionellen Erzeugungsanlagen setzen
wollen, brauchen wir spätestens in drei Jahren einen Marktplatz für 
gesicherte Leistung und nicht nur einen auf Energiemengen allein 
fokussierten Markt wie dem EOM. Gesicherte Leistung braucht einen 
Wert, da eine sichere und wirtschaftliche Energieversorgung die 
Grundlage für die industrielle Produktion und die Volkswirtschaft 
insgesamt ist. Zudem setzt der VKU auf einen koordinierten Ausbau der
erneuerbaren Energien, den man über ein Auktionsmodell steuern kann. 
Reck: „Die erneuerbaren Energien müssen sukzessive in das System 
integriert werden und zukünftig zur Versorgungssicherheit beitragen.“
   Damit die erneuerbaren Energien optimal integriert werden können, 
brauche man eine ausgebaute und mit intelligenten 
Steuerungstechnologien ausgestattete Netzinfrastruktur. „Dafür müssen
entsprechende Anreize gesetzt werden“, erklärt VKU-Vizepräsident 
Andreas Feicht. „Das aktuelle Regulierungssystem muss weg von der 
reinen Kostenbetrachtung beziehungsweise Kostensenkung und hin zu 
mehr Förderung innovativer Investitionen. Für uns steht außer Frage: 
Der qualitative Netzausbau ist die volkswirtschaftlich günstigste 
(Flexibilitäts-)Option, um auf die schwankende Einspeisung der 
erneuerbaren Energien zu reagieren.“ Damit der notwendige Aus- und 
Umbau der Verteilnetze auch zeitnah erfolgt und Stadtwerke ihre Rolle
als tragende Säule der Energiewende auch wahrnehmen können, müssen 
die hier noch bestehenden Investitionshemmnisse kurzfristig abgebaut 
werden. In einer aktuellen VKU-Umfrage gaben 71 Prozent der befragten
Unternehmen an, dass die derzeitigen Investitionsbedingungen in der 
Regulierung nicht ausreichen, um den notwendigen Um- und Ausbau der 
Verteilnetze anzustoßen. „Die große Stärke der Gutachter-Vorschläge 
ist, dass die energiewirtschaftliche Aufgabe der Vertriebe gestärkt 
wird“, so Feicht weiter. „Damit ist gesichert, dass wesentliche 
Elemente der Energiewende dezentral und wettbewerblich organisiert 
werden. Die kommunalen Unternehmen stehen bereit, ihren Beitrag zum 
Gelingen der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zu leisten.“
   Die drei VKU-Entscheider appellieren an Politik und 
Öffentlichkeit: „Wir können mit der Weiter-entwicklung des 
Energiemarktes nicht beliebig lang warten. Wir brauchen zügig 
integrierte Lösungen! Einen Stillstand können wir uns nicht erlauben,
denn es geht schlichtweg um die Versorgungssicherheit und auch um den
energiewirtschaftlichen Mittelstand in Deutschland: die Stadtwerke.“
Folgende Elemente sind für das Energiemarktmodell essentiell:
Der Leistungsmarkt
   Der heutige Strommarkt (EOM) vergütet ausschließlich das 
Bereitstellen elektrischer Arbeit. Dabei sendet der EOM allerdings 
langfristig keine genügend wirksamen Knappheitssignale, um die für 
die Versorgungssicherheit benötigten Kraftwerke wirtschaftlich 
betreiben und/oder neue Kapazitäten zubauen zu können. Vor allem 
Gaskraftwerke werden infolge des steigenden Anteils von Wind- und 
Solarstrom immer seltener eingesetzt und erzielen deshalb immer 
geringere Erlöse, weshalb sie unwirtschaftlicher werden. Die 
Möglichkeit, bei Stromknappheit mit Strom versorgt zu werden, wird im
heutigen System unentgeltlich gewährt. Damit Kraftwerke am Netz 
bleiben und auch weiterhin Investitionen in gesicherte Kraftwerks- 
oder Speicherleistung erfolgen, fordert der VKU einen Markt, der  das
Bereitstellen von Leistung honoriert. Der Preis für Leistung ergibt 
sich aus dem Handel mit sogenannten Leistungszertifikaten, die an 
einem hierfür einzurichtenden Marktplatz gehandelt werden.
Förderung der erneuerbaren Energien
   Der Bau von Erneuerbaren-Energien-Anlagen, die am Markt noch nicht
wirtschaftlich sind, sollte aus VKU-Sicht künftig durch 
Investitionskostenzuschüsse über ein Ausschreibungsverfahren 
gefördert werden. Die Förderungen wären dabei an eine staatlich 
bestimmte Zubau-Menge gebunden, sie wären zudem technologiespezifisch
und müssten im Einklang mit den Ausbauzielen des Bundes und der 
Länder stehen. In einer Auktion geben die Bewerber jeweils an, zu 
welchem Förderbetrag sie eine bestimmte Menge an 
Erneuerbaren-Energien-Anlagen errichten und betreiben würden. Zum 
Zuge kommen die Projekte, die in der Summe die ausgeschriebenen 
Kapazitäten zu den geringsten Förderkosten bereitstellen können. 
Hierbei berücksichtigen die Investoren die voraussichtlichen Erlöse, 
die sie durch den Stromverkauf über die Abschreibungsdauer erzielen 
werden. Die Förderung wird als Investitionskostenzuschuss gewährt, 
der über die Abschreibungsdauer der Anlage gestreckt wird, damit ein 
Anreiz besteht, die Anlage in Betrieb zu halten. Der in neu 
errichteten Erneuerbare-Energien-Anlagen erzeugte Strom sollte 
ausschließlich direkt am Strommarkt vermarktet werden.
Neugestaltung der Regulierungsbedingungen für die Stromnetze
   Das bestehende System der Anreizregulierung muss aus VKU-Sicht weg
von der reinen Kostenbetrachtung beziehungsweise -senkung hin zu 
einer Förderung innovativer Investition weiterentwickelt werden. Dazu
bedarf es geeigneter Instrumente, die es erlauben, die Verteilnetze 
qualitativ und somit zu intelligenten Netzen um- und auszubauen. 
Schon heute stellt der Zubau der erneuerbaren Energien die 
Netzinfrastruktur vor erhebliche Herausforderungen, um die 
entsprechenden Einspeisungen aufnehmen und die Versorgungsqualität, 
insbesondere die Spannungshaltung, aufrechterhalten zu können. Eine 
zukünftige Netzregulierung muss es Netzbetreibern auf allen 
Netzebenen ermöglichen, ohne Zeitverzug bei der Anerkennung der 
notwendigen Investitionen die Verteilnetze nachhaltig qualitativ und 
somit zu intelligenten Netzen um- und auszubauen. Der qualitative Um-
und Ausbau der Netze ist auf lange Sicht die volkswirtschaftlich 
günstigste (Flexibilitäts-)Option.
Redaktioneller Hinweis
   Hintergrundpapiere, Infografiken, Kurz- und Langfassung des 
Gutachtens sowie das VKU-Positionspapier stehen unter 
www.vku.de/presse zum Download bereit.
   Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, 
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 235.000 Beschäftigten 
wurden 2010 Umsatzerlöse von rund 95 Milliarden Euro erwirtschaftet 
und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen 
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 49,1 Prozent in der 
Strom-, 58,4 Prozent in der Erdgas-, 77,2 Prozent in der 
Trinkwasser-, 60,0 Prozent in der Wärmeversorgung und 16,5 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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