Der NABU hat die Bemühungen zum Schutz der Wölfe in
Deutschland für insgesamt als gut bewertet, sieht aber bei der 
Bündelung und Koordinierung der länderübergreifenden Aufgaben noch 
Nachholbedarf. Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine 
Kleine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion an die Bundesregierung 
hervorgeht (Drucksache 17/10869), sieht die Bundesregierung „keine 
Notwendigkeit, ein bundesweit oder länderübergreifend tätiges 
Wolf-Kompetenzzentrum einzurichten, da die verfügbaren fachlichen 
Grundlagen und organisatorischen Strukturen bereits zahlreiche 
Möglichkeiten für abgestimmte Maßnahmen zum Wolfsmanagement in 
Deutschland bieten“.
   „Tatsächlich agieren viele Bundesländer zum Wolfsschutz 
kooperativ, eine langfristige Gewährleistung dafür sehen wir jedoch 
nicht. Daher ist es erforderlich, dass eine feste Institution 
geschaffen wird, die als bundesweite Kompetenz zentral ansprechbar 
ist und koordinierend wirkt. Dies kann den zukünftig notwendigen 
nationalen wie internationalen abgestimmten Umgang zum Wolfsschutz in
Deutschland langfristig sichern“, so NABU-Präsident Olaf Tschimpke. 
Neben Sachsen führe noch kein Land ein umfassendes Wolfsmanagement 
durch, fünf Bundesländer sind derzeit teilweise im Wolfsmanagement 
aktiv oder im Aufbau: Brandenburg befindet sich in der 
Konstituierung, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt
und Schleswig-Holstein haben Grundlagen geschaffen, die durch geringe
Wolfszahlen noch keiner vollständigen Belastung eines umfassenden 
Akzeptanz- und Konfliktmanagements unterliegen.
   Nach einer Habitatanalyse des Bundesamtes für Naturschutz sei 
zukünftig mit einer Wolfspräsenz in dreizehn Bundesländern zu 
rechnen. Aus NABU-Sicht steht damit eine weitere Intensivierung des 
Abstimmungsbedarfs im Wolfsmanagement bevor: So sollten künftig 
Bestandsermittlung, Herdenschutz, Kompensationsregelungen und 
Öffentlichkeitsarbeit länderübergreifend abgestimmt werden.
   Das deutlich Defizite bei der Koordinierung des Wolfsschutzes 
vorliegen, zeigt die Qualität der Antwort der Bundesregierung: Auf 
die Frage nach der Anzahl illegal getöteter Wölfe in den vergangenen 
fünf Jahren nennt sie zwei Fälle. Tatsächlich sind aus dem Zeitraum 
sieben Fälle aktenkundig. „Der NABU hat diese ergänzt. Nun wird auch 
deutlich, dass unzulässiges Vorgehen einzelner Personen gegen Wölfe 
deutlich häufiger vorkommt und hinsichtlich einer unbekannten 
Dunkelziffer durchaus mehr Beachtung finden sollte“, so 
NABU-Wolfsexperte Markus Bathen.
   Fehlende Fälle illegaler Tötung in der Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Linken-Fraktion: 1) 15.08.2007, weibl., 
Fundort Rochauer Heide bei Luckau (Brandenburg), Täter unbekannt, 
geschossen (*) 2) 22.01.2009, Alter 8 Mon., weibl., Fundort südl. 
Tagebau Reichwalde (Sachsen), Herkunft Nochtener Rudel / Wurf 2008, 
Täter unbekannt, geschossen (*) 3) 02.05.2011, Alter Einjährig, 
weibl., Fundort nördl. von Kosel bei Niesky (Sachsen), Herkunft 
Nochtener Rudel / Wurf 2010?, Täter unbekannt, geschossen (*) 4) 
02.12.2011, Alter Welpe, weibl., Fundort Waldweg südl. Driewitz 
(Sachsen), Herkunft Milkeler Rudel / Wurf 2011, überfahren. Nach der 
aufgenommen Spurenlage war davon auszugehen, dass es sich um eine 
vorsätzliche Tötung mittels eines Kraftfahrzeugs handelte. Das Tier 
wurde durch einen beiderseits gezäunten Waldwegs gehetzt und 
schließlich überfahren. Die Staatsanwaltschaft Bautzen hat 
dahingehend ermittelt. 5) 15.12.2007, männlich, Fundort Gedelitz 
(Niedersachsen), min. drei Schützen, Verfahren gegen einen 
Angeklagten laufend, geschossen (*) Abschüsse erfolgten trotz 
strenger Unterschutzstellung der Art. Es wurden Ermittlungsverfahren 
eingeleitet. Bei allen drei Fällen sind diese inzwischen eingestellt 
worden, ohne dass Täter ermittelt wurden. Quellen (1-4): Sächsisches 
Wolfsmanagement des Staatsministeriums für Umwelt, 
Informationsplattform www.wolfsregion-lausitz.de Quelle (5): 
Staatsanwaltschaft Lüneburg, (Cs 3105 Js 32148/07)
Originaltext vom NABU
Im Internet zu finden unter www.nabu.de/wolf
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