„Die von den EU Kommissaren Oettinger und Hedegaard
vorgelegten Vorschläge zur Neugestaltung der 
Biokraftstoffgesetzgebung gehen an ihrer Zielsetzung vorbei und 
werden nicht erreichen, dass Regenwaldrodungen verhindert werden“, 
kritisiert Petra Sprick, Geschäftsführerin von OVID Verband der 
ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland, die am Mittwoch in 
Brüssel vorgestellten Pläne. Das EU Ziel 10 % Erneuerbare Energien 
soll laut EU Kommission erreicht werden, indem Biokraftstoffe, die 
aus Rest- und Abfallstoffen hergestellt werden, 2- bzw. 4-fach 
angerechnet werden können. „Das ist ein buchhalterischer Trick, der 
weder zu mehr Klimaschutz noch zur Minimierung der Abhängigkeit von 
Erdöl beiträgt.“ Biokraftstoffe der sogenannten 1. Generation sind 
derzeit und in naher Zukunft die einzige Alternative zu fossilen 
Kraftstoffen. Mit der Kehrtwende in der europäischen Energiepolitik, 
wie jetzt in Brüssel vorgestellt, schlägt Europa einen politischen 
Zickzackkurs ein, der auch falsche Signale an potenzielle Investoren 
zukünftiger Biokraftstoffe sendet. „Drittstaaten wie USA und 
Brasilien werden weiter auf Biodiesel und Bioethanol setzen, die 
Kommission hat mit der aktuellen Gesetzesvorlage hingegen eine klare 
Entscheidung zu Gunsten von Mineralöl getroffen und die 
Biokraftstoffinvestitionen zu Ruinen erklärt“, so Sprick.
   Vielmehr treffen die Vorschläge im Wesentlichen europäische 
Unternehmen und die hiesige Landwirtschaft. Mit ihrem Vorschlag, den 
Anteil von Biokraftstoffen bei der Erreichung des EU 10%-Ziels auf 5 
% zu deckeln, will die EU Kommission die 1. Generation Biokraftstoffe
einstampfen und Anreize für die 2. und 3. Generation schaffen. Damit 
sollen die globalen Landnutzungsänderungen für die Herstellung von 
Biokraftstoffen begrenzt werden. Dabei wird bereits heute Palmöl auf 
dem Weltmarkt immer rentabler unterhalb der internationalen Preise 
für Diesel angeboten und verstärkt außerhalb der EU eingesetzt.
   Gleichzeitig geben die EU Kommissare vor, die Neuregelungen böten 
Bestandsschutz für Investitionen der europäischen Wirtschaft. „Ein 
Limit von 5 % für Biodiesel und Bioethanol auf Basis von 
Ackerfrüchten ist eindeutig zu wenig! Damit kann weder das 10%-Ziel 
gehalten, noch ein Bestandsschutz für die deutsche Industrie 
gewährleistet werden: Geltende Gesetzeslage in Deutschland ist 
bereits ein Anteil von 6,25 % Biokraftstoffen“, so Sprick. Eine 
Drosselung der Biodieselproduktion hätte zur Folge, dass der 
bedeutendste Pflanzenölmarkt der EU einbräche.
   Zudem wird von der Kommission, wie bei der Teller-Tank-Diskussion 
grundsätzlich, ein zentraler Aspekt der Biokraftstoffproduktion nicht
mit einkalkuliert: Bei der Biodieselproduktion wird nur ein kleiner 
Teil der für energetische Zwecke angebauten Rapspflanze tatsächlich 
für den Energiesektor verwendet – das pflanzliche Öl (ca. 40 %). Den 
größeren Teil stellt das Kuppelprodukt Ölschrot (ca. 60 %) dar, das 
als proteinhaltiges Futtermittel in der Tierernährung für die 
Produktion von Milch, Käse, Eiern und Fleisch gebraucht wird und 
somit dem Lebensmittelmarkt zur Verfügung steht! Diese Tatsache führt
de facto zu einer entschieden besseren Ökobilanz von Biodiesel als 
derzeit von der Kommission und leider auch von vielen Studien 
angenommen. Während vor dem Ausbau der Bioenergie in Deutschland im 
Jahr 2000 lediglich 460.000 Tonnen Rapsschrot anfielen, werden es 
2012 etwa 3,2 Mio. Tonnen sein; das entspricht einer Versechsfachung.
Allein durch den Anstieg der Rapsverarbeitung für die 
Biodieselproduktion konnte der Selbstversorgungsgrad mit Eiweißfutter
in Deutschland im Zeitraum 2000 bis 2012 um knapp ein Drittel 
gesteigert und damit die Importabhängigkeit von Soja verringert 
werden.
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OVID
Kirstin Karotki
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