Zahlreiche Hersteller bewerben und verkaufen 
derzeit wieder Lampen zur Insektenvernichung für den Garten, die 
Terrasse oder zur Ergänzung der Campingausrüstung. Der NABU 
kritisiert die Nutzung dieser Geräte im Freien. „Die Lampen töten 
wahllos und sind daher eine große Gefahr für geschützte und im 
Fortbestand gefährdete Insektenarten wie zahlreiche Nachtfalter oder 
auch Netzflügler“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Die von
Menschen als lästig empfundenen Stechmücken flögen die Lichtquellen 
kaum an. Stattdessen würden vor allem harmlose und auch für den 
Menschen nützliche Insekten in den Tod gelockt.
   Insektenlampen sind mit einer ultravioletten Lichtquelle 
ausgestattet, die von stromführenden Drähten umgeben ist. Durch das 
Licht werden Insekten aus der Umgebung zur Lampe gelockt. Kommen sie 
mit den Drähten in Berührung, wird ein etwa 10.000 Volt starker, für 
kleine Tiere tödlicher Stromschlag ausgelöst. Bei größeren Insekten 
kommt es mitunter zum Abbrennen der Fühler, was einen langen 
Todeskampf zur Folge haben kann. Im Handel werden die Lampen häufig 
als umweltfreundliche und für Insekten schmerzlose Methode 
angepriesen, um Stechmücken und andere „lästige Insekten“ los zu 
werden.
   Das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung 
verbieten den Einsatz solcher Geräte im Freien. Dennoch zeigt eine 
stichprobenartige Untersuchung des NABU von 264 angebotenen Geräten 
deutscher Händler ein erschreckendes Ergebnis: Jedes zweite Gerät 
wurde ohne Warnhinweis verkauft und mehr als jedes zehnte speziell 
für die Nutzung im Freien. Im Angebot eines großen Online-Händlers 
fand der NABU sogar ein Gerät, das durch Solarzellen und einen 
automatischen Dämmerungsschalter als dauerhafte Tötungsmaschine im 
Garten fungieren kann.
   „Hier ist vor allem der Gesetzgeber gefragt, das Naturschutzrecht 
auch in die Praxis umzusetzen und solche Lampen vom Markt nehmen zu 
lassen. Bei Geräten, die für den Innenbetrieb vorgesehen sind, muss 
es zumindest auf der Lampe und in der Werbung einen deutlichen 
Warnhinweis auf das Anwendungsverbot im Freien und die damit 
verbundene Gefahr für unsere Insektenwelt geben“, so 
NABU-Insektenexperte Julian Heiermann. Der NABU startet heute eine 
Online-Protestaktion gegen die Insektenvernichter. Unter 
www.NABU.de/Protestaktion kann jeder mitmachen, eine E-Mail an die 
Vertreiber der Lampen schreiben und sich mit dem NABU dafür 
einsetzen, dass strittige Geräte vom Markt genommen und die 
Verbraucher besser informiert werden.
   Insekten bilden die artenreichste Tiergruppe in unserem Ökosystem.
Sie stellen die Nahrungsgrundlage für viele Tierarten dar und sind 
ein wichtiger Bestandteil der Artenvielfalt. Viele Insektenarten sind
zunehmend im Fortbestand gefährdet.
   Die Online-Protestaktion ist zu finden unter: 
www.NABU.de/Protestaktion Informationen zum Fangspektrum einer 
typischen Insektenvernichterlampe sowie die Ergebnisse der 
NABU-Untersuchung finden sich unter: www.NABU.de
Hintergrund:
   Laut Bundesnaturschutzgesetz (§44) und Bundesartenschutzverordnung
(§4) ist es verboten, geschützten Tierarten nachzustellen, diese zu 
fangen, zu verletzen oder zu töten. Da eine Vielzahl von nachtaktiven
Insektenarten unter diesen Schutz fällt, ist der Betrieb von 
nicht-selektiv wirkenden Fang- und Tötungsgeräten im Freien 
rechtswidrig.
Originaltext vom NABU
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Pressekontakt:
Julian Heiermann
NABU-Insektenexperte
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