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Jagdrechtssystem in Deutschland nicht grundsätzlich in Frage stellen





DBV-Generalsekretär Born zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

(DBV) „Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wonach die Pflichtmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt, trifft bei Landwirten und Grundeigentümern auf Unverständnis.“ Dies äußerte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV) Dr. Helmut Born in einer ersten Reaktion zu dem gestern verkündeten Urteil. Die Große Kammer des EGMR hätte nicht ausreichend gewürdigt, dass ohne eine flächendeckende Bejagung die Wildbestände unkontrolliert ansteigen würden, so Born. Zu hohe Wildbestände bedrohten sowohl die Naturverjüngung von Wäldern, als auch den Schutz gefährdeter Arten. Gleichzeitig würden die Gefahren der Ausbreitung von Tierseuchen und die Zahl der Verkehrsunfälle steigen.

Born forderte Bund und Länder auf, die Urteilsgründe zunächst in Ruhe zu analysieren und jetzt nicht im Handstreich die bewährte Solidargemeinschaft der Grundeigentümer in Frage zu stellen.

Die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE) zusammengeschlossenen Grundeigentümer hatten sich aktiv als Drittbeteiligte in das Verfahren eingebracht, in welchem ein Jagdgegner aus Rheinland-Pfalz die Bundesrepublik verklagt hatte. Sowohl das Bundesverfassungsgericht wie auch die erste Instanz des EGMR hatten die Rechtsauffassung von Landwirten und Grundeigentümern noch vollumfänglich gestützt.

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Erstellt von an 27. Jun 2012. geschrieben in Allgemein. Sie können allen Kommentaren zu diesem Artikel folgen unter RSS 2.0. Sie können einen Kommentar schreiben oder einen trackback setzen zu diesem Artikel

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