Die EnBW ist in den vergangenen Tagen Gegenstand
von Berichten geworden, in denen es um die Geschäftsbeziehungen des 
Unternehmens mit der Bykov-Gruppe ging. Bedauerlicherweise wurden die
Stellungnahmen des Unternehmens in der Berichterstattung des 
Handelsblatts vom 12. Juni 2012 sowie in der Berichterstattung der 
Süddeutschen Zeitung „Strahlende Grüße aus Moskau“ vom 14. Juni 2012 
nur am Rande, wenn überhaupt, berücksichtigt. Um eine sachliche 
Einschätzung auf der Basis von Fakten zu ermöglichen, haben wir in 
diesem Dokument nochmals wesentliche Ereignisse sowie Informationen 
zusammengestellt.
Die wichtigsten Themen auf einen Blick:
   – Der Vorstand der EnBW hat bereits im Sommer 2009 unverzüglich 
Untersuchungen eingeleitet, nachdem er zu der Erkenntnis gelangte, 
dass mehrere im Jahr 2005, 2006 und 2007/2008 abgeschlossene Verträge
mit Unternehmen der Bykov-Gruppe möglicherweise nicht erfüllt wurden 
bzw. werden. 
   – Nach diesen Hinweisen hinsichtlich einer mangelnden 
Vertragserfüllung durch die Vertragspartner der EnBW, wurden vom 
Vorstand und Aufsichtsrat der EnBW unverzüglich Untersuchungen dieser
Verträge sowie der gesamten Geschäftsbeziehungen durch externe 
Gutachter veranlasst. Auch mahnten die betroffenen 
EnBW-Gesellschaften die Erfüllung an, bislang jedoch erfolglos. Von 
Unternehmen der Bykov-Gruppe werden wegen Nichterfüllung der 
vereinbarten Leistungen die Rückzahlung von rund 130 Mio. Euro 
gefordert. 
   –  Da die Bykov-Gruppe die nicht erfüllten Verträge auch 
nach Mahnung durch die EnBW nicht erfüllte, wurden gegen die 
Vertragspartner entsprechend den in internationalen Verträgen 
üblicher Weise getroffenen Schiedsvereinbarungen Verfahren vor 
Schiedsgerichten eingeleitet. In einem Schiedsgerichtsverfahren vor 
einem international besetzten Schiedsgericht in Stockholm wurde ein 
Unternehmen der Bykov-Gruppe bereits zur Zahlung eines Betrags in 
Höhe von 24,5 Mio. Euro an EnBW verurteilt. Trotz dieser Verurteilung
und entsprechender Aufforderungen zur Zahlung des Betrags ist das 
Bykov-Unternehmen diese Zahlung unverändert schuldig. 
   – Anders als von Seiten Bykovs behauptet erstrecken sich die 
strittigen Verträge ausschließlich auf 
    – einen Rahmenliefervertrag über Uran, und dessen Bestellung für 
das  Lieferjahr 2010 (Erfüllung  durch die Bykov-Gruppe verweigert). 
Die Bestellung für das Lieferjahr 2007 wurde vollständig erfüllt.
   – einen Vertrag zur Absicherung von Uranlieferungen aus Russland
für den Fall von Lieferengpässen (abgeschlossen 2007, nicht erfüllt)
   – einen Dienstleistungsvertrag über Behandlungsleistungen 
radioaktiver Stoffe aus dem Rückbau des KWO in Russland 
(abgeschlossen 2006, Vertragsleistung durch die Bykov-Gruppe nicht 
erbracht) 
   – eine  Anschubfinanzierung für die Entwicklung  eines 
Überwachungssystems für Nukleartransporte (sog. Easy Toll-System) 
(abgeschlossen 2005, Vertragsleistung durch die Bykov-Gruppe nicht 
erbracht) 
   –   Der Aussage, EnBW habe über Scheinverträge rund „700 
wohltätige Projekte“ zur „Klimapflege“ finanziert, um Erdgasprojekte 
zu beginnen, widerspricht ENBW entschieden.
Zu den Verträgen:
   Das Volumen der strittigen – weil unerfüllten – Verträge beträgt 
insgesamt rund 130 Millionen Euro. Die  EnBW hat  bereits mehrfach 
und ausführlich darüber informiert, dass es neben den strittigen 
Verträgen, die ein Volumen von rund 130 Millionen Euro aufweisen, 
weitere Geschäftsverträge mit der Bykov-Gruppe gab. Diese sind jedoch
unstrittig, da diese anderen Verträge von der Bykov-Gruppe 
vertragsgemäß erfüllt wurden.
   Die von der Süddeutschen Zeitung genannten rund 280 Mio. Euro 
beziehen sich auf das ursprüngliche Gesamtvolumen aller Verträge von 
2001 bis 2008 – also auch jener die vertragsgemäß durch die 
Bykov-Gruppe erfüllt wurden. Dieses Volumen wurde nachträglich durch 
einvernehmliche Umstellungen der Verträge auf rund 220 Mio. Euro 
reduziert. Somit wurden tatsächlich zahlungswirksam Verträge mit 
einem Gesamtvolumen in Höhe von rund 220 Mio. Euro abgeschlossen. Der
von der Süddeutschen Zeitung erweckte Eindruck, dass das strittige 
Vertragsvolumen insgesamt 280 Mio. Euro betragen würde ist daher 
irreführend. Die Schlussfolgerung, „die EnBW-Affäre weitet sich aus“ 
(Zitat aus der Süddeutschen Zeitung vom 14. Juni 2012), entbehrt 
damit jeder Grundlage. 
   Die Tatsache, dass zahlreiche Verträge von der Bykov-Gruppe 
vertragsgemäß erfüllt wurden, widerlegt vielmehr die von Herrn Bykov 
im Rahmen seiner Verteidigungsstrategie getroffenen Aussage, bei den 
Verträgen handele es sich um „Scheingeschäfte“.
   Zwischenzeitlich wurde ein Unternehmen der Bykov-Gruppe, wegen 
Nichterfüllung eines im März 2007 geschlossenen und im Juni 2008 
geänderten, Vertrags über die Lieferung von Uran, von einem 
international besetzten Schiedsgericht in Stockholm bereits zur 
Zahlung eines Betrags in Höhe von 24,5 Mio. Euro an EnBW verurteilt. 
Auch diese Verurteilung belegt, dass die seitens Herrn Bykov immer 
wieder behauptete Scheingeschäfts-Theorie nicht zutrifft. Bei dem 
Schiedsurteil handelt es sich um ein Endurteil. Bisher weigert sich 
das Bykov-Unternehmen, den Schiedsspruch zu erfüllen.
Weitere Fragestellungen im Einzelnen
Fragen und Antworten: Thema Stiftung
   Frage: Ist es richtig, dass mithilfe von EnBW-Geldern diverse 
Wohltätigkeitsprojekte wie Kirchen, Denkmäler und Schulen in Russland
finanziert wurden, und zwar über die Stiftung des „Heiligen 
Nikolaus“? 
   Antwort EnBW: Die EnBW ging davon aus, dass die von ihr 
geleisteten Zahlungen für den vertraglich vereinbarten Zweck, z.B. 
für die Beschaffung von Brennstoffen, eingesetzt wurden. 
   Frage: Hatte die EnBW davon Kenntnis, dass Herr Bykov die Hälfte 
der heute strittigen 130 Millionen Euro in die Stiftung gesteckt hat?
   Antwort EnBW: Die EnBW hat keine Kenntnis wie Vergütungen, welche 
von EnBW an Firmen der Bykov-Gruppe für die Erbringung von 
Dienstleistungen gezahlt wurden, seitens Herrn Bykov verwendet 
wurden. 
   Frage: Stimmt es, dass aus diesem Grund der ehemalige 
Vorstandsvorsitzende Utz Claassen 2005 mit dem Orden der Stiftung 
ausgezeichnet wurde? 
   Antwort EnBW: Für die EnBW war die russische Auszeichnung von 
Herrn Prof. Claassen durch den ehemaligen stellvertretenden 
russischen Ministerpräsidenten Anatoli Kulikov ein nicht unüblicher 
Akt im Rahmen bestehender internationaler Geschäftsbeziehungen.
Fragen und Antworten: Thema Verträge mit der Bykov-Gruppe
   Frage: Ist es richtig, dass mit Herrn Bykov mehrere Verträge 
abgeschlossen wurden über insgesamt 200 Millionen Euro? 
   Antwort EnBW: Neben den nunmehr streitigen Verträgen (s.o.) haben 
Unternehmen der Bykov-Gruppe andere vertragliche Vereinbarungen 
bestimmungsgemäß erfüllt. Dies zeigt auch, dass die seitens Herrn 
Bykov immer wieder behauptete Scheingeschäfts-Theorie nicht zutrifft.
   Frage: Kennt die EnBW Zusatzprotokolle zu den Verträgen 2005 bis 
2008, die den Firmen von Herrn Bykov attestieren, ihre Leistungen 
erfüllt zu haben – teilweise datiert auf den selben Tag, an dem der 
Vertrag unterschreiben wurde? Wer hat diese Protokolle verantwortlich
in Auftrag gegeben? 
   Antwort EnBW: Die Verträge sind Gegenstand von Schiedsverfahren. 
Aktuell sind noch zwei Schiedsverfahren gegen Gesellschaften der 
Bykov-Gruppe anhängig. Die EnBW wird am eingeschlagenen und 
rechtmäßigen Weg der Schiedsgerichtsverfahren festhalten. Zu 
Einzelheiten laufender Rechtsstreitigkeiten nimmt die EnBW daher 
derzeit nicht Stellung. Im Gegensatz dazu versucht Herr Bykov 
offensichtlich, im Vorfeld der noch laufenden
   Schiedsverfahren die Schiedsgerichte zu beeinflussen. Wir wollen 
jedoch daran erinnern, dass die EnBW vor Einleitung der rechtlichen 
Schritte Herr Bykov mehrfach aufgefordert hat, für seine Behauptung, 
die vertraglich vereinbarte Leistungen erbracht zu haben,  
entsprechende Beweise vorzulegen. Dies geschah bis heute nicht. In 
einem Schiedsverfahren vor einem international besetzten 
Schiedsgericht in Stockholm wurde ein Unternehmen der Bykov-Gruppe 
bereits zur Zahlung eines Betrags in Höhe von 24,5 Mio. Euro an EnBW 
verurteilt. Trotz dieser Verurteilung und entsprechender 
Aufforderungen zur Zahlung des Betrags ist das Bykov-Unternehmen 
diese Zahlung unverändert schuldig. 
   Frage: Nach einem Medienbericht hatten die fraglichen Verträge ein
Gesamtvolumen über rund 300 Millionen Euro auf. Trifft dies zu?
   Antwort EnBW: Die genannten 300 Mio. Euro sind ebenso wie die in 
einer anderen Zeitung genannten 200 Mio. Euro ohne Relevanz, da das 
Volumen der strittigen – weil unerfüllten – Verträge insgesamt rund 
130 Millionen Euro beträgt. Andere Verträge wurden von der 
Bykov-Gruppe erfüllt. Dies zeigt auch, dass die seitens Herrn Bykov 
immer wieder behauptete Scheingeschäfts-Theorie nicht zutrifft. 
Zwischenzeitlich wurde ein Unternehmen der Bykov-Gruppe, wegen 
Nichterfüllung eines im März 2007 geschlossenen Vertrags über die 
Lieferung von Uran, von einem international besetzten Schiedsgericht 
in Stockholm bereits zur Zahlung eines Betrags in Höhe von 24,5 Mio. 
Euro an EnBW verurteilt. Bei dem Schiedsurteil handelt es sich um ein
Endurteil. Bisher weigert sich das Bykov-Unternehmen, den 
Schiedsspruch zu erfüllen. 
   Das kontrahierte Gesamtvolumen der Verträge betrug rund 280 Mio. 
Euro. Tatsächlich zahlungswirksam wurden rund 220 Mio. Euro. Die 
Differenz ergibt sich aus nachträglichen und einvernehmlichen  
Umstellungen der Verträge durch die Vertragspartner. 
   Frage: Trifft es zu, dass ein bis 2020 laufende Vertrag – mit der 
Option auf Verlängerung – durch Internexco übernommen wurde? 
   Antwort EnBW: Es trifft zu, dass ein ursprünglich mit einem 
Bykov-Unternehmen abgeschlossener Liefervertrag, in dessen Rahmen das
Bykov-Unternehmen im Jahr 2007 eine umfangreiche Brennstofflieferung 
erbrachte, auf das staatliche Unternehmen Internexco übertragen 
wurde. Auch dies belegt, dass die Scheingeschäfts-Theorie des Herrn 
Bykov nicht zutreffend ist. 
   Frage: Wie wurde gesichert, dass nach Vorauszahlung der Summen, 
die Brennstoffe auch wirklich geliefert wurden? Gab es Sicherheiten? 
Wusste EnBW wo der Brennstoff lagert? 
   Antwort EnBW: Die Vereinbarung von Vorauszahlungen erfolgte im 
Hinblick auf damit verbundene wirtschaftliche Vorteile. Im Hinblick 
auf die langjährigen guten Geschäftsbeziehungen und die bereits durch
Bykov-Unternehmen früher erfolgten vertragsgemäßen Leistungen wurde 
von den Bykov-Unternehmen, auch im Hinblick auf die 
Wirtschaftlichkeit des Geschäfts, keine Stellung von Sicherheiten 
verlangt.
Fragen und Antworten: Thema Interne Revision
   Frage: Existiert ein vertraulicher Bericht der 
EnBW-Konzernrevision aus dem Jahr 2004, in dem Zweifel daran geäußert
werden, dass die Tätigkeit von Herrn Bykov bzw. dessen Firmen mit 
kerntechnischen Belangen zu tun hat? 
   Antwort EnBW: Die EnBW hatte mit der Bykov-Gruppe vertragliche 
Beziehungen unterschiedlichen Inhalts, die auch von der Revision 
geprüft wurden.  Bis zum Jahr 2009 gab es jedoch für die EnBW 
keinerlei Veranlassung, an der Seriosität von Herrn Bykov als 
zuverlässigem Geschäftspartner zu zweifeln, zumal bis dahin 
eingegangene vertragliche Verpflichtungen seitens der Unternehmen der
Bykov-Gruppe eingehalten worden waren. Erste Verdachtsmomente, dass 
Herr Bykov seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen 
könnte, traten erst 2009 auf. Übrigens: Während seitens der 
Bykov-Gruppe noch im Jahr 2007 eine Brennstoff-Lieferung 
vertragsgemäß erbracht wurde, war dies bezüglich einer für das Jahr 
2010 vereinbarten Lieferung nicht mehr der Fall. 
   Frage: Im 2009 kamen im Unternehmen Zweifel auf, ob die 
Bykov-Gruppe ihren Verpflichtungen noch nachkommt oder nachkommen 
kann. Worauf gründeten diese Zweifel? 
   Antwort EnBW: Im Sommer 2009 zeichnete sich ab, dass die von Herrn
Bykov kontrollierten Gesellschaften Eurepa Suisse S.A. und Pro Life 
Systems S.A., ihre vertraglichen geschuldeten Verpflichtungen nicht 
erfüllen würden. Nach diesen Hinweisen hinsichtlich einer mangelnden 
Vertragserfüllung durch die Vertragspartner der EnBW, wurden vom 
Vorstand und Aufsichtsrat der EnBW unverzüglich Untersuchungen dieser
Verträge sowie der gesamten Geschäftsbeziehungen durch externe 
Gutachter veranlasst. Auch mahnten die betroffenen 
EnBW-Gesellschaften die Erfüllung an, jedoch erfolglos. Dies haben 
wir bereits in der auch Ihnen vorliegenden unserer Stellungnahmen vom
12. Januar 2012 mitgeteilt. 
   Frage: Gab es Pflichtverstöße, Verstöße gegen Konzernrichtlinien 
oder illegale Handlungen aktueller oder ehemaliger Mitarbeiter?
   Antwort EnBW: Im Rahmen der von Vorstand und Aufsichtsrat der EnBW
beauftragten umfassenden Aufklärung der Geschäftsbeziehungen zwischen
Unternehmen der Bykov-Gruppe und EnBW-Gesellschaften durch externe 
Gutachter wurden Pflichtverstöße einiger damals verantwortlicher 
Organmitglieder festgestellt. Anhaltspunkte für strafbares Verhalten 
haben sich nicht ergeben. In Folge der Untersuchungsergebnisse liegt 
der Schwerpunkt unserer Anspruchsverfolgung bei den 
Russlandgeschäften auf den Schiedsverfahren gegenüber der 
Bykov-Gruppe. Ergänzend dazu halten wir Ansprüche gegen frühere 
Organmitglieder von EnBW-Tochtergesellschaften aufrecht, um unsere 
Rechtsposition – auch mit Blick auf versicherungsrelevante Aspekte – 
zu wahren. Da diese Verfahren noch andauern, können wir derzeit 
hierzu nicht mehr mitteilen.
Fragen und Antworten: Sonstiges
   Frage: Trifft es nach Erkenntnissen des Unternehmens zu, dass der 
Kontakt zwischen EnBW-Managern und Herrn Bykov in den 90er Jahren 
über die Bundesregierung zustande kam? 
   Antwort EnBW: Ob der Kontakt zwischen Herrn Heni und Herrn Bykov 
auf einer Empfehlung beruhte, entzieht sich unserer Erkenntnis.
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