Die Freigabe ist von großer Bedeutung, da es mit ihrer Hilfe rechtssicher und in Übereinstimmung mit den Zielen des Strahlenschutzes gelingt, Stoffe mit äußerst geringer Radioaktivität wie nichtradioaktive Stoffe zu behandeln, sie also den Pfad der radioaktiven Abfälle nicht belasten. Aktuell ist das Thema durch eine Änderung in der Strahlenschutzverordnung von 2011. Des weiteren gibt es derzeit Diskussionen über den möglichen Einfluss von Änderungen im internationalen Regelwerk der IAEA und der EU auf die deutsche Praxis.
Angesprochen sind alle Personen aus Unternehmen oder anderen Institutionen, die in der Praxis mit der Planung, Durchführung, Beaufsichtigung oder Begutachtung von Vorgängen im Zusammenhang mit der Freigabe und Herausgabe von Stoffen aus KKW betraut sind, vom planenden Ingenieur bis zum durchführenden Techniker. Vermittelt wird ein Übersichtswissen, auch im Sinne einer Einführung in die Thematik.
Das Haus der Technik führt diese Fachveranstaltung am 4. Juni 2012 in seinem Stammhaus in Essen durch. Thema ist Erweiterung der Sachkunde im technischen Bereich über die Entsorgung vormals geringfügig radioaktiver Stoffe auf dem Weg der Freigabe aus Kernkraftwerken in Deutschland im Sinne einer kurzen Übersicht. Angesprochen wird auch die Herausgabe nichtradioaktiver Stoffe. Neben der Präsentation der rechtlichen Vorgaben liegt der Schwerpunkt auf der Umsetzung der Vorgaben in konkrete Vorgehensweisen in den KKW.