Auf Einladung der Arbeitsgemeinschaft Verpackung 
und Umwelt e. V. (AGVU) haben Vertreter des Einzelhandels, der 
Industrie, der Hersteller und Abfüller sowie der Entsorger die 
Entwicklung auf dem Gebiet der Entsorgung und Verwertung von 
Verpackungsabfällen diskutiert und mehr Transparenz im Nachweis einer
ordnungsgemäßen Lizenzierung gefordert.
   Durch ein von der AGVU und den Verbänden Bundesvereinigung der 
Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE), Bundesverband der Deutschen
Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (BDE), Hauptverband
Deutschland – HDE e. V. (HDE) sowie Markenverband e. V. beauftragtes 
Gutachten der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM) 
ist deutlich geworden, dass am Markt relevante Größenordnungen von 
Verpackungsmaterialien entsorgt werden, für die die vorgeschriebenen 
Lizenzen bei dualen Systemen nicht erworben oder diese nicht 
ordnungsgemäß gegenüber der Gemeinsamen Stelle angegeben wurden.
   Dies gilt insbesondere für Kunststoffabfälle, also die 
Verpackungsabfälle, die über die gelbe Tonne entsorgt werden.
   Industrie und Handel geben im Register des Deutschen Industrie- 
und Handelskammertag e. V. (DIHK) an, für insgesamt 1,6 Millionen 
Tonnen Leichtverpackungen Lizenzen erworben zu haben und entsprechend
der Verpackungsverordnung einer ordnungsgemäßen Entsorgung 
zuzuführen. Bei der Gemeinsamen Stelle der Dualen Systeme sind jedoch
lediglich Lizenzen für 1,2 Millionen Tonnen gemeldet worden.
   Diese Differenz ist besorgniserregend. Denn diese Abweichungen 
bewirken eine Unterfinanzierung der Entsorgungssystematik, die 
letztlich das privatwirtschaftliche System der Entsorgung und 
Verwertung mit seinen hohen ökologischen Standards gefährden kann.
   Vor allem führt dieses Verhalten aber zu einer deutlichen 
Wettbewerbsverzerrung: Die Kosten für die ehrlichen Zahler könnten 
erheblich niedriger liegen, wenn sich alle Beteiligten rechtskonform 
verhielten.
   Die AGVU und die Verbände bitten die Länder dringend mitzuhelfen, 
die Trittbrettfahrer zu überführen und zur Leistung ihres 
Finanzierungsbeitrags zu veranlassen.
   Die Zahlendifferenzen zwischen den Meldungen beim DIHK und den bei
der Gemeinsamen Stelle erfassten Mengen müssen aufgeklärt werden. 
Wenn die Vollzugsbehörden der Länder zustimmen, können 
Wirtschaftsprüfer die gemeldeten Zahlen nach Dualen Systemen 
gegenüberstellen und durch Offenlegung der Differenzen den effektiven
Vollzug ermöglichen.
   Die AGVU bietet mit Unterstützung der Verbände BDE, BDI, BVE, HDE 
und Markenverband e. V. den Bundesländern an, gemeinsam die 
Missstände im Lizenzierungs- und Entsorgungsbereich aufzuklären. Die 
Verbände haben ihre Mitglieder mehrfach auf ihre Pflichten gemäß der 
Verpackungsverordnung hingewiesen, die 
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall hat ein Merkblatt (LAGA 
Merkblatt 37) herausgegeben, mit dessen Hilfe Unternehmen prüfen 
können, ob sie und ihr Lizenzgeber sich korrekt verhalten. Der BDE 
hat sechs der neun Dualen Systeme an sein Zertifikat zur 
Sicherstellung der privatwirtschaftlich organisierten haushaltsnahe 
Verpackungsentsorgung durch Duale Systeme angeschlossen und kann 
somit deren korrektes Verhalten kontrollieren.
Pressekontakt:
Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt e.V. (AGVU), 
Ruth Wucherpfennig, Hausvogteiplatz 2, 10117 Berlin, 
Tel. 030/20 64 266, Fax 030/20 64 26 88
