Sicherheitsbedenken bei LNG-Terminal Brunsbüttel: Deutsche Umwelthilfe und Bürgerinitiative legen Widerspruch gegen Teilgenehmigung ein

– DUH und Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager legen Widerspruch gegen Teilgenehmigung des LNG-Terminals Brunsbüttel ein
– Durch Aufspaltung des Projekts werden nach Auffassung der Organisationen zentrale Fragen zur Sicherheit in die Zukunft verlagert
– Genehmigungsbescheid laut DUH und Bürgerinitiative unvereinbar mit Klima- und Umweltrecht: Landesamt für Umwelt muss vollständige Sicherheits- und Klimaprüfung nachholen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager kritisieren die am 21. November 2025 erteilte erste Teilgenehmigung für das landseitige LNG-Terminal der German LNG Terminal GmbH (GLNGG) in Brunsbüttel. Der Teilgenehmigungsbescheid ist aus Sicht beider Organisationen rechtswidrig und verstößt gegen nationales, europäisches und internationales Klima- und Umweltrecht. Deshalb haben sie Widerspruch eingelegt. Kern der Kritik ist die scheibchenweise Aufspaltung des seit mindestens 2019 geplanten Gesamtvorhabens in Teilprojekte, sodass zentrale Sicherheitsfragen im Genehmigungsverfahren ausgeklammert oder auf spätere Verfahrensschritte verschoben werden. Auch mehr als zwei Jahre nach Antragstellung ist es der GLNGG demnach offenbar nicht möglich, die Genehmigungsfähigkeit des Gesamtprojekts insgesamt nachzuweisen. Die DUH fordert deshalb die Genehmigungsbehörde in Schleswig-Holstein, das Landesamt für Umwelt (LfU), auf, die vollständige Sicherheits- und Klimaprüfung umgehend nachzuholen.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Teilgenehmigung für das LNG-Terminal in Brunsbüttel ist ein sicherheits- und klimapolitisches Risiko. Zentrale Fragen werden bewusst vertagt, um das Projekt anscheinend scheibchenweise durchzudrücken. Eine solche Salamitaktik untergräbt rechtsstaatliche Genehmigungsverfahren und verhindert eine ehrliche Gesamtbewertung. Neue fossile Großprojekte werden so genehmigt, obwohl keine Gasnotlage mehr besteht und Milliardeninvestitionen absehbar zu Fehlinvestitionen werden.“

Besonders gravierend sind aus Sicht der Organisationen die ungeklärten sicherheitstechnischen Risiken, zumal in unmittelbarer Nachbarschaft zu atomaren Anlagen. So sind beispielsweise ausreichende Schutzmaßnahmen für den Kontrollraum des LNG-Terminals bei Störfällen oder Eingriffen Dritter nicht verbindlich geregelt. Es soll lediglich in künftigen Prüfungen geklärt werden, ob ein ausreichender Schutz gewährleistet werden kann. Außerdem werden Klimaauswirkungen des laufenden Betriebs unzureichend berücksichtigt. Betriebsbedingte Methanemissionen werden weitgehend ignoriert. Die gesetzlich geforderte Umrüstbarkeit auf klimafreundliche Alternativen wie Ammoniak wird nach Auffassung der Organisationen unverändert nicht nachgewiesen.

Reinhard Knof, Sprecher der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager: „Für die Menschen in Brunsbüttel und der gesamten Elbregion geht es um konkrete Sicherheitsfragen und den langfristigen Schutz von Umwelt und Gesundheit. Solange zentrale Risiken des LNG-Terminals – von Störfallszenarien bis zu den Auswirkungen auf Luft, Wasser und Küstenökosysteme – nicht vollständig und transparent geklärt sind, darf es keine Genehmigung geben. Wir haben gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe Widerspruch eingelegt und Akteneinsicht beantragt. Nach deren Auswertung werden wir den Widerstand konsequent fortsetzen und, wenn nötig, auch gerichtliche Schritte einleiten. Unser Ziel ist klar: Sicherheit für die Menschen vor Ort und eine nachhaltige Perspektive für die Region, statt weiterer fossiler Risiken.“

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Dr. Reinhard Knof, Sprecher Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager
0162 1389223, reinhard_knof@hotmail.com

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