Wichtiger Schritt zur Stärkung von Wettbewerb und 
Netz- und Systemsicherheit
   Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett die Verordnung zu den 
Innovationsausschreibungen für erneuerbare Energien beschlossen. Dazu
erklärt der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim Pfeiffer:
   „Die Einführung der Innovationsausschreibung für erneuerbare 
Energien macht erneuerbare Energien fit für den Markt und das 
Stromsystem. Innovationsausschreibungen, die mit der EEG-Reform 2017 
gesetzlich eingeführt wurden, sind ein richtiger und wichtiger 
Schritt, um den Energiemarkt zukunftsfähiger und 
marktwirtschaftlicher zu gestalten. Sie bieten das Potenzial, neue 
Preisgestaltungsmechanismen und Ausschreibungsverfahren zu testen und
den Wettbewerb sowie Netz- und Systemsicherheit zu stärken. Diesem 
ersten Schritt müssen weitere folgen.
   Konkret sieht die Innovationsausschreibungsverordnung zwei 
Bausteine vor: Einerseits die Einführung einer fixen Marktprämie, 
ähnlich der KWK-Förderung. Andererseits die Ausschreibung einer 
technischen Innovation, also die Förderung von Anlagenkombinationen 
aus fluktuierenden (Sonne, Wind o.ä.) und nicht fluktuierenden 
(Biomasse, Wasserkraft, Speicher o.ä.) erneuerbaren Energien. Dadurch
wird nicht nur gleichmäßiger Strom eingespeist. Es werden auch 
Erneuerbare-Energien-Anlagen dazu gebracht, sich gegen 
Wettereinflüsse abzusichern, was wiederum eine netzdienliche 
Einspeisung und damit die Systemsicherheit fördert. Nur mit einem 
solchen echten technologieneutralen Wettbewerb, in dem sich die 
effizientesten technischen Innovationen durchsetzen, kann die 
Energiewende gelingen. 
   Die technologieoffen gestalteten Innovationsausschreibungen werden
in den kommenden Jahren insgesamt drei Mal durchgeführt.“
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